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„Lauterbach hätte das verhindern können“

Ampel kommt Ländern bei Cannabis-Gesetz entgegen – ignoriert aber den entscheidenden Punkt

Zuversichtlich in puncto Cannabis-Gesetz: Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
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Der Architekt des Cannabis-Gesetzes: Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Die Ampel will das Cannabis-Gesetz retten, doch der Vermittlungsausschuss droht nach wie vor. „Explizit Karl Lauterbach hätte das verhindern können“, sagt die FDP. Stimmt das?

Eigentlich sollte das Cannabis-Gesetz zum 1. April in Kraft treten. Aber es muss noch eine entscheidende Hürde nehmen: den Bundesrat. Zwar können es die Bundesländer im Rat nicht stoppen, weil das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Sie können aber die Umsetzung in die Länge ziehen. Entschieden wird am Freitag (22. März).

„Ich habe die ein oder andere Sorge, dass das Cannabis-Gesetz im Vermittlungsausschuss landet“, sagte die zuständige FDP-Verhandlerin Kristine Lütke Anfang der Woche dazu im Interview mit IPPEN.MEDIA . „Das ist ja das, was man aktuell aus den Länderregierungen vernimmt. Die Stimmung ist sehr angespannt.“

Tatsächlich haben mehrere Bundesländer angekündigt, für einen Vermittlungsausschuss zu stimmen. Sie fordern mehr Zeit für die Umsetzung und argumentieren mit einer Mehrbelastung für die Justiz. Gesundheitsminister Karl Lauterbach – der Architekt des Gesetzes – könnte ihnen nun entgegenkommen.

Bundesregierung kommt Ländern bei Cannabis-Gesetz entgegen

Lauterbach hatte zuletzt eine sogenannte Protokollerklärung im Bundesrat angekündigt, um einige Sorgen der Länder auszuräumen. Diese ist nun fertiggestellt und liegt unserer Redaktion vor. Die Bundesregierung geht demnach an mehreren Stellen auf die Länder zu. Neben mehr Geld für Präventionsprogramme gibt es auch nachträgliche Gesetzesänderungen bei den Cannabis-Clubs.

Beim entscheidenden Punkt der Länderkritik bleibt die Bundesregierung jedoch bei ihrer Position: der Amnestieregelung für Cannabis-Delikte. Darunter versteht man einen Straferlass für noch nicht abgeschlossene Cannabis-Delikte. Das heißt, die Staatsanwaltschaften müssten bald zahlreiche Fälle überprüfen, die nach dem neuen Recht nicht zu Strafen hätten führen dürfen. Daran will die Bundesregierung festhalten. Die Amnestie sei eine „Frage der Gerechtigkeit und trage verfassungsrechtlichen Prinzipien Rechnung“, heißt es in der Protokollerklärung, die im Übrigen eher als politisches Entgegenkommen zu verstehen ist. Rechtlich bindend ist sie nicht.

„Ganz explizit Karl Lauterbach hätte den Vermittlungsausschuss verhindern können“

Ob diese Protokollerklärung daher den Streit endgültig beilegen kann, ist unklar. Da viele Länder vor allem mit der Mehrbelastung für die Justiz argumentieren, die Bundesregierung ihnen hier aber nicht entgegenkommt, werden mehrere Bundesländer wohl weiterhin für den Vermittlungsausschuss stimmen. Landet das Cannabis-Gesetz im Vermittlungsausschuss, „würde sich das Inkrafttreten massiv verschieben“, sagt Kristine Lütke. Die drogenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion glaubt auch, dass man den drohenden Vermittlungsausschuss und die drohende Verzögerung schon im Vorfeld hätte stoppen können – ganz ohne Protokollerklärung.

„Ganz explizit Karl Lauterbach hätte den Vermittlungsausschuss verhindern können, wenn er denn auf die Vorschläge der FDP eingegangen wäre“, sagt Lütke. Konkret: „Wir haben mehrfach den Vorschlag eines Änderungsgesetzes gemacht.“ Darin sei die FDP auf die Forderungen der Länder eingegangen. „Wir haben angeboten, die Frist der Amnestie nach hinten zu verschieben, zum Beispiel um sechs Monate.“ Das FDP-geführte Justizministerium hätte daher mehrmals eine Fristverkürzung im Gesetz vorgeschlagen. „Aber das wurde leider vom Bundesgesundheitsminister abgewehrt.“

Scheindebatte um Cannabis-Gesetz?

Aus dem Umfeld Karl Lauterbachs ist von einer „Scheindebatte“ die Rede. Eine Änderung des Gesetzes sei praktisch nicht möglich gewesen, da man sich an gewisse Fristen im Bundestag halten müsste. Hierzu hätten Bundesrat und Union zustimmen müssen. Das betrachtet man im Gesundheitsministerium als unwahrscheinlich nach all der Kritik aus den Ländern.

Die Bedenken teilte das Gesundheitsministerium vergangene Woche auch den Gesundheits-, Innen- und Justizministern der Ampel-Koalition in den Bundesländern mit. Dieses Schreiben liegt unserer Redaktion vor. Darin heißt es: „Insbesondere die notwendigen Fristverkürzungen im parlamentarischen Verfahren des Bundestages (gegen Einreden von Fraktionen), aber auch die einvernehmliche Aufsetzung am 22.3. im Bundesrat erscheinen äußerst zweifelhaft.“

Das alles hätte vor der entscheidenden Sitzung im Bundesrat erfolgen müssen. Doch das wäre wohl nicht zu machen gewesen. „Jedes einzelne Land“ hätte sich laut Schreiben dagegen wehren können. Das Gesundheitsministerium hält das Gesetz in seiner jetzigen Form übrigens für zustimmungsfähig, doch das Inkrafttreten hängt eben auch an den Ländern. (as)

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