Medienbericht
Zoff um Cannabis-Legalisierung: Ampel-Regierung macht Ländern offenbar Zugeständnisse
Unionsgeführte Bundesländer hatten zuvor angekündigt, gegen das umstrittene Gesetz zur Cannabis-Teillegalisierung zu stimmen.
Berlin – Die Länder haben sich mit ihrer Kritik offenbar durchgesetzt: Die Bundesregierung sagt ihnen nachträgliche Gesetzesänderungen bei der geplanten Cannabis-Legalisierung zu. Außerdem soll es mehr Geld für Präventionsprogramme geben. Ziel sei es, die Anrufung eines Vermittlungsausschusses im Bundesrat zu vermeiden.
Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RDN) unter Berufung auf eine ihm vorliegende Protokollerklärung. Demnach will die Regierung einiges ändern, bevor vom 1. Juli an die Regelungen für Cannabis-Anbauvereine gelten:
- Die Behörden sollen die Vereine nicht mehr jährlich, sondern nur noch „regelmäßig“ kontrollieren
- Den Vereinen soll verboten sein, zusammen größere Anbauflächen zu bewirtschaften
- Die Anbauvereine dürfen bestimmte Tätigkeiten nicht an gewerbliche Anbieter auslagern
Streit um Cannabis-Legalisierung – Abstimmung im Bundesrat
Das umstrittene Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung für Erwachsene hatte der Bundestag im Februar gebilligt. An diesem Freitag steht die Abstimmung im Bundesrat an. Unionsgeführte Bundesländer kündigten bereits an, gegen das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Gesetz zu stimmen und es damit in den Vermittlungsausschuss zu verweisen.
Am Wochenende schrieb Lauterbach bei X, dass das Gesetz nicht mehr aus dem Vermittlungsausschuss rauskomme, wenn es der Bundesrat ablehne. „Mit Tricks“ würde dann ein Gesetz gestoppt, für das 400 Bundestagsabgeordnete gestimmt hatten. Lauterbach rief die rot-grünen Landesregierungen zur Zustimmung auf. „Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft.“
Cannabis-Legalisierung: Länder befürchten Überlastung der Justiz
Das Cannabis-Gesetz führt nach einem Medienbericht dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden müssen. Alleine im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wären 60.000 Fälle (Stand 15. März 2024) erneut anzuschauen, wie eine Anfrage der Deutschen Richterzeitung bei den Justizministerien der Länder ergab. Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle.
Dem geplanten Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene erlaubt werden. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt, sofern die Rauschmittel vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden. (frs)
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