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Freistellungsauftrag angeben

Einfach erklärt für die Steuererklärung: Was sind Freibetrag und Pauschbetrag?

Bei der Steuererklärung stehen Steuerzahlern verschiedene Frei- und Pauschbeträge zu. Welche Beträge Sie geltend machen können.

Steuerfreibeträge helfen, Steuerzahler zu entlasten. Denn werden private und berufliche Ausgaben über die Einkommensteuererklärung angegeben, wird so das Einkommen gesenkt, dass versteuert werden muss. Das Steuerrecht sieht dafür spezielle Freibeträge vor. Während manche für alle Steuerzahler gelten, stehen andere allerdings nur bestimmten Gruppen zur Verfügung. Welche Beträge es gibt und wie Sie diese geltend machen, erfahren Sie hier.

Freibetrag und Pauschbetrag erklärt: Weniger Steuern zahlen

Bestimmte Frei- und Pauschbeträge können von der Steuer abgesetzt werden.

Beim Steuerfreibetrag handelt es sich um einen vom Gesetzgeber festgelegten Betrag, bis zu welchem Einkünfte steuerfrei bleiben. Nur wessen Einnahmen diese Summe überschreiten, muss auf alle Einkünfte, die darüber liegen, Steuern zahlen. Wer weniger verdient, muss dagegen keine Einkommensteuer zahlen. Auch für andere Einkünfte werden neben dem Gehalt Freigrenzen erlaubt. Liegen die Einkünfte unter der festgelegten Grenze, müssen diese daher nicht besteuert werden. Im Falle einer Überschreitung muss allerdings der komplette Gewinn versteuert werden, wie die Wirtschaftswoche berichtet.

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Feste Pauschbeträge können die zu versteuernden Einnahmen reduzieren. Mit den Pauschbeträgen haben Steuerzahler bei bestimmten Einkünften ein Recht auf einen pauschalen Abzug der Kosten. Ganz ohne Nachweis kann dieser Betrag von den Einkünften abgezogen werden. Pauschbeträge werden immer in vollem Umfang berücksichtigt – auch wenn die tatsächlichen Kosten geringer waren. Liegen die Kosten über dem Pauschbetrag, können diese ebenfalls geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen allerdings alle Ausgaben belegbar sein.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Die wichtigsten Freibeträge und Pauschbeträge

Steuerzahler haben je nach Einkommen und Lebenslage Recht auf verschiedene Frei- und Pauschbeträge. Folgende Beträge zählen dabei zu den wichtigsten:

  • Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr 2022 bei 10.347 Euro, für das kommende Steuerjahr 2023 bei 10.908 Euro. Alleinstehende, deren Einkommen unter dem Freibetrag liegt, müssen darauf also keine Einkommensteuer zahlen. Für Paare mit gemeinsamer Steuererklärung liegt dieser Betrag bei 20.694 Euro (Jahr 2022) beziehungsweise 21.816 Euro (Jahr 2023).
  • Sparerfreibetrag: Jeder Bürger darf jährlich 801 Euro (Jahr 2022) beziehungsweise 1.000 Euro (Jahr 2023) aus Kapitalvermögen einnehmen. Bei Verheirateten liegt der Sparerfreibetrag dementsprechend bei 1.602 Euro (Jahr 2022) beziehungsweise 2.000 Euro (Jahr 2023).
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Die als Werbungskosten bekannte Pauschale können Arbeitnehmer für Fachliteratur, Arbeitsmittel und berufliche Auswärtstätigkeiten geltend machen. Für das Steuerjahr 2022 lag diese Pauschale bei 1.200 Euro, ab 2023 liegt sie bei 1.230 Euro. Dazu zählt auch die sogenannte Pendlerpauschale, die für die Aufwendungen zwischen Wohnort und Tätigkeitsstätte aufgewendet wird. Geltend machen können Arbeitnehmer die Kosten ab dem 21. Kilometer.
  • Homeoffice-Pauschale: Kosten für den Arbeitsplatz zu Hause können Arbeitnehmer mithilfe der seit der Corona-Pandemie existierenden Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag im Homeoffice standen Steuerpflichtigen im Jahr 2022 insgesamt fünf Euro zu – maximal können jedoch 120 Tage, also 600 Euro angegeben werden. Für 2023 stehen Arbeitnehmern sogar sechs Euro pro Tag und maximal 210 Homeoffice-Tage zu – so kommen Steuerpflichtige auf höchstens 1.260 Euro.
  • Umzugskostenpauschale: Auch wer im letzten Steuerjahr umgezogen ist, kann diese Kosten geltend machen. Der Umzug muss allerdings aus beruflichen Gründen stattgefunden haben oder etwa den Weg zur Arbeit verkürzen. Pauschal können Alleinstehende mit 886 Euro Abzug rechnen. Ziehen Partner oder Kinder mit um, dürfen für diese weitere 590 Euro in Anspruch genommen werden.

Neben den hier aufgeführten Freibeträgen können auch Familien, Pflegende, Behinderte und Hinterbliebene bestimmte Pauschbeträge geltend machen. Dabei spielt die jeweilige Lebenssituation eine entscheidende Rolle. Wer sich ehrenamtlich engagiert oder eine Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich hat, kann ebenfalls einen bestimmten Betrag steuerfrei dazuverdienen.

Freistellungsauftrag: Was ist das und was bringt er?

Sparer können bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag beantragen. Mit diesem Auftrag müssen erst dann Steuern gezahlt werden, wenn die Kapitaleinkünfte den Freibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Paare überschreiten. Normalerweise werden diese Steuern direkt vom Geldinstitut einbehalten und ans Finanzamt weitergeleitet, erklärt die Sparkasse auf ihrer Website. Mit dem Freistellungsauftrag können Sparer sich den Freibetrag direkt sichern – den sogenannten Sparerpauschbetrag. Ohne den Freistellungsauftrag ist das Geld jedoch keinesfalls verloren. Steuerzahler können sich die bereits gezahlte Abgeltungssteuer später im Rahmen ihrer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

Rubriklistenbild: © Roman Möbius/Imago

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