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Steueränderungen 2023

Vom Arbeitszimmer bis zur Homeoffice-Pauschale: Wie Beschäftigte jetzt eine Menge Geld sparen

Wo können Sie in diesem Jahr Kosten sparen? Dank einiger Steueränderungen ist mit diesem Jahr der Spielraum für viele Beschäftigte gewachsen.

Die Homeoffice-Pauschale ist zum 1. Januar 2023 erhöht worden. So können Steuerpflichtige pro Tag inzwischen sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, bis zu einem maximalen Betrag von 1.260 Euro. Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen. Darauf hatte der Bund der Steuerzahler hingewiesen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Blick auf die Neuerung berichtete. Für die Jahre 2020 bis 2022 können beziehungsweise konnten dagegen nur fünf Euro pro Tag an 120 Tagen pro Jahr in der Einkommenssteuererklärung angeben werden – sprich maximal 600 Euro jährlich. Über eine weitere Neuerung berichtete boerse-online.de: Die Homeoffice-Pauschale gebe 2023 erstmals auch dann, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger am selben Tag teilweise von zu Hause aus und teilweise bei Kunden oder im Unternehmen arbeite.

Unabhängig von Homeoffice-Pauschale: Arbeitszimmer oft steuerlich absetzbar

Auch ein Arbeitszimmer, das für berufliche Zwecke genutzt wird, kann bei der Steuer berücksichtigt werden. Bilde das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, seien die Aufwendungen dafür seit 2023 auch dann steuerlich abziehbar, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe, berichtete das Wirtschaftsportal zudem. „Pauschal sind 1.260 Euro für das Gesamtjahr absetzbar. Da es sich hier um einen Pauschalbetrag handelt, müssen Berufstätige ab diesem Jahr keine Arbeitszimmerkosten mehr nachweisen.“ Was gilt für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner? „Arbeiten mehrere Personen im Arbeitszimmer, kann ab 2023 jeder den Pauschbetrag in Höhe von bis zu 1.260 Euro abziehen“, heißt es in dem Bericht von boerse-online.de (Stand: 22. Januar 2023). Lägen die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug der Arbeitszimmerkosten nicht das ganze Jahr über vor, sei der Pauschbetrag entsprechend zu mindern.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde auf 1.230 Euro erhöht

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Sparer-Pauschbetrag sind zum neuen Jahr erhöht worden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag stieg um 30 Euro auf 1.230 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag erhöhte sich von 801 Euro auf 1.000 Euro bei Einzelveranlagungen und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro bei der Zusammenveranlagung.

Inflationsausgleichsprämie als freiwillige Leistung vom Arbeitgeber möglich

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben, wie dpa im Dezember 2022 berichtete, bereits eine steuer- und abgabenfreie „Inflationsausgleichsprämie“ erhalten oder zugesagt bekommen. Alle anderen könnten weiter hoffen: Noch bis Ende 2024 hätten Unternehmen die Chance, ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro netto auszuzahlen. „Wer etwa als Arbeitnehmer noch einen Nebenjob hat, kann von beiden Arbeitgebern die Inflationsausgleichsprämie als freiwillige Leistung in Höhe von zusammen maximal 6.000 Euro steuerfrei beziehen“, erklärt boerse-online.de. Dasselbe gelte, wenn ein Arbeitnehmer bis Ende 2024 einmal oder mehrfach seinen Hauptjob wechsele.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung?

Über das Jahr zu viel bezahlte Steuern holt man mit der Steuererklärung zurück. Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein und die Steuererklärung für 2023 bis zum 31. August 2024, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert. „Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 hingegen ist wieder ganz normal der 31. Juli 2025.“ Wer nicht zu einer Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und sie freiwillig abgibt, ist derweil nicht an die üblichen Fristen gebunden, wie die Experten an der Stelle erinnern – dann könne man die Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben.

Rubriklistenbild: © Roman Möbius/Imago

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