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Finanzen regeln

Steuererklärung 2022 noch nicht erledigt? Frist nicht vergessen

Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2022 endet dieses Jahr im Herbst. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat dagegen deutlich mehr Zeit.

Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Angelegenheit. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte die Erklärung allerdings nicht auf die lange Bank schieben. Denn wer Verspätungszuschläge vermeiden will, muss sich für die Abgabe der Steuererklärung an festgelegte Fristen vom Finanzamt halten. Wer zudem Geld bei der Steuer zurückerwartet, wird sich in der Regel mit der Einreichung der Steuererklärung beeilen.

Die Steuererklärung ist oft eine lästige Angelegenheit – in vielen Fällen gibt es allerdings Geld zurück.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2022

Infolge der Corona-Pandemie sind die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung mehrfach verlängert worden. Welche Fristen gelten jetzt? Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert. Da es sich bei diesem Datum jedoch um einen Samstag handelt, ist die allerletzte Möglichkeit, die Erklärung einzureichen, der darauffolgende Montag und damit der 2. Oktober 2023. Und: Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein können Betroffene die Erklärung 2022 fristgerecht sogar noch bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Erfahren Sie zudem hier, welche Abgabefristen für die Steuererklärung 2023 und 2024 gelten.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen

Auch wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind, kann sich eine Einkommensteuererklärung lohnen, so der Hinweis der Verbraucherzentralen. In vielen Fällen gibt es Geld bei der Steuer zurück. „Prüfen Sie deswegen immer, ob das freiwillige Ausfüllen der Formulare zu einer Erstattung von bereits gezahlter Lohnsteuer führen kann“, so einer der Tipps laut Verbraucherzentrale.de, wo unter anderem auf die gestiegenen Grundfreibeträge hingewiesen wird. „Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Grenzen für den Grundfreibetrag. Das ist der Grenzbetrag für Ihr Einkommen, für das Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen“, informieren die Verbraucherschützer. „Im Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.347 Euro, für Verheiratete 20.694 Euro (wurde nachträglich und rückwirkend angepasst). Im Jahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.908 Euro, für Verheiratete 21.816 Euro.“

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Freiwillige Steuererklärung – bis zu vier Jahre Zeit

Gut zu wissen: Reicht man die Steuererklärung freiwillig ein, hat man nach Ablauf des Steuer­jahres vier Jahre Zeit. Sie können die Steuererklärung für 2022 also dann noch bis Ende 2026 vorlegen.

Rubriklistenbild: © Hans-Jürgen Wiedl/dpa (Symbolbild)

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