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Nichts vergessen

Steuererklärung 2022: Fünf Tipps, um bis zu 1.000 Euro herauszuholen

Die Steuererklärung freiwillig abzu­geben, kann sich oft lohnen – es winken teils hohe Erstattungen. Im Schnitt gibt es rund 1.000 Euro zurück, so der Hinweis von Stiftung Warentest.

Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht. Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, sollte an die Abgabefristen denken: Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein. Da es sich bei diesem Datum allerdings um einen Samstag handelt, ist die allerletzte Möglichkeit, die Erklärung einzureichen, der darauffolgende Montag und somit der 2. Oktober 2023. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein können Betroffene die Erklärung 2022 fristgerecht sogar noch bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Erfahren Sie zudem hier, welche Abgabefristen für die Steuererklärung 2023 und 2024 gelten.

Die Steuererklärung freiwil­lig zu machen, lohnt sich in vielen Fällen. Zu viel gezahlte Lohn­steuer holen sich nicht wenige auf diese Art vom Finanz­amt zurück.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung 2022 kann sich lohnen

Auch, wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind, kann sich eine Einkommensteuererklärung in vielen Fällen lohnen, so der Hinweis der Verbraucherzentralen. Das betont auch die Stiftung Warentest – auf Test.de erklären die Experten, wie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die freiwillige Abgabe in vielen Fällen einiges an Geld herausholen können.

  1. „Lieber abgeben“: Für diejenigen, die theoretisch einen Bogen um die Erklärung machen könnten, sei die freiwil­lige Abgabe meist sinn­voll, heißt es in dem Beitrag der Stiftung Warentest. Angestellte könnten etwa Ausgaben rund um das Haus oder Kosten rund um den Job abrechnen und auf diesem Weg zu viel gezahlte Lohn­steuer erstattet bekommen. „Dabei kommt oft eine statt­liche Summe zusammen: Im Durch­schnitt erstattet das Finanz­amt Steuerzah­lern laut dem Statistischen Bundes­amt 1.072 Euro.“
  2. „Nichts vergessen“: Am meisten erhält, wer alle Kosten geschickt abrechnet. “Schenken Sie dem Finanz­amt nichts und rechnen Sie alle Ausgaben ab, die für Sie infrage kommen“, so der grundsätzliche Tipp laut Test.de. „Sammeln Sie am besten alle relevanten Belege, damit kleinere Ausgaben für Arbeits­mittel oder die Gesundheit nicht unter den Tisch fallen.“
  3. Droht eine Nachzahlung? Errechnet der Fiskus hingegen wider Erwarten eine Nach­zahlung, könne man – sofern man die Erklärung freiwillig abgegeben hat – „die Erklärung notfalls per Einspruch zurückziehen“, so der Hinweis auf Test.de – „sie gilt dann als nicht abgegeben.“ Hier sollte man sich vorher gut informieren und im Zweifel einen Experten fragen, was man konkret beachten muss und welche Fristen im Einzelfall gelten.
  4. „Im Zweifel externe Hilfe holen“: „Wer beim Thema Steuern weniger firm ist, verläuft sich schnell im Dschungel der Anlagen und Vordrucke. Dann ist es sinn­voll, auf das Know-how von Experten zurück­zugreifen“, rät Stiftung Warentest in dem Beitrag zudem ganz allgemein. Auch bei komplizierteren Angelegenheiten lohne sich der Gang zum Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein.
  5. Fristen ausschöpfen: Wer die Steuererklärung freiwil­lig abgibt, hat dafür volle vier Jahre Zeit – „die Erklärung für 2022 muss also bis zum 31. Dezember 2026 abge­geben sein. Freiwil­lige Erklärungen für 2019 sind noch bis Ende dieses Jahres möglich“.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Steuererklärung 2022: Werbungskosten nicht vergessen

Die Stiftung Warentest verweist mit Blick auf die Steuererklärung 2022 zudem auf einige Neuerungen, von denen zahlreiche Arbeitnehmer bei den Jobkosten steuerlich profitieren könnten. So wurde der Grund­frei­betrag, bis zu dem keine Steuern fällig sind, auf 10.347 Euro erhöht. Und der Werbungs­kostenpausch­betrag stieg von 1.000 auf 1.200 Euro. „Diesen Wert setzt das Finanz­amt an, wenn Steuer­pflichtige keine Ausgaben für Arbeits­wege, Home­office oder Fort­bildungen angeben“, heißt es zu den Hintergründen auf Test.de. Die Erhöhung bringe Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto. Wer in seiner Erklärung mehr als die 1.200 Euro abrechne, spare zusätzlich Steuern.

Beim Knacken dieser Summe helfe die ebenfalls gestiegene Entfernungspauschale: „Wer einen weiten Fahrtweg zur Arbeit hat, kann ab dem 21. Kilo­meter nun – unabhängig vom Verkehrs­mittel – 38 statt 35 Cent absetzen. Die Erhöhung gilt vor­erst bis 2026.“

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/stockfotos-mg/Imago

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