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Übungsleiter im Verein und Co.

Steuerfreie Pauschale bis zu 3.000 Euro – Ehrenamt kann sich auch finanziell lohnen

Die Freude, anderen helfen zu können, steht bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Vordergrund. Den persönlichen Einsatz honoriert der Fiskus mit Steuererleichterungen.

Ob im Sportverein, bei der Feuerwehr oder in sozialen und kulturellen Einrichtungen: In vielen Lebensbereichen gibt es ehrenamtlich Engagierte. Ein solches Ehrenamt auszuüben – damit kann man anderen Menschen helfen oder eine Freude machen – und selbst viel dazu lernen sowie persönlich immens profitieren. Die Freude, anderen helfen zu können, steht dabei im Vordergrund. Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann davon abgesehen auch bei der Steuererklärung profitieren.

In der Gruppe macht das Laufen oft viel mehr Spaß als allein. Ehrenamtlich engagieren kann man sich zum Beispiel als Übungsleiter im Sportverein.

1. Übungsleiterfreibetrag: 3.000 Euro pro Jahr

Übungsleitern steht der Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 3.000 Euro pro Jahr zu, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert, bis zur Steuererklärung 2020 seien es 2.400 Euro gewesen. Das bedeutet den Steuerexperten zufolge, dass die Vergütung bis zur Höhe des Übungsleiterfreibetrags steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.

„Um in den Genuss der Übungsleiterpauschale zu kommen, müssen Sie beispielsweise Trainer/in in einem Sportverein, Chorleiter/in in einem Gesangsverein, Dozent/in an einer Volkshochschule oder Ausbilder/in bei der Freiwilligen Feuerwehr sein“, heißt es in der Mitteilung des VLH. Sprich: „Ihre Tätigkeit muss pädagogisch ausgerichtet sein.“ Und noch ein paar weitere Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden. „Konkret bedeutet das: Zeitlich darf das Ehrenamt nicht mehr als ein Drittel einer Vollzeittätigkeit ausmachen“, erklärt der VLH in seiner Mitteilung.
  • Die Übungsleiterpauschale könne man nur in Anspruch nehmen, wenn man ehrenamtlich für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts arbeite – „das können Schulen, Gemeinden oder Kirchen sein“.
  • Zudem müsse das Ehrenamt „unmittelbar oder mittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen“, heißt es weiter.

Nicht nutzen lässt sich die Übungsleiterpauschale den Experten zufolge, „wenn Sie zum Beispiel Schriftführer/in oder Gerätewart/in im Sportverein sind, in Ihrer Freizeit als Schiedsrichter/in arbeiten, ehrenamtlich für Gerichte und Notare dolmetschen oder Tiere ausbilden“. Immerhin, so heißt es weiter auf der Website des VLH, komme man gegebenenfalls aber so in den Genuss der Ehrenamtspauschale, was im Steuerrecht auch als sogenannter Ehrenamtsfreibetrag bezeichnet wird.

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2. Ehrenamtsfreibetrag: 840 Euro pro Jahr

Ehrenamtliche, die sich in einem gemeinnützigen Verein oder bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts engagieren, können seit 2013 den beschriebenen Ehrenamtsfreibetrag geltend machen, wie der VLH konkret zu dieser Möglichkeit mitteilt. „Aktuell beträgt er 840 Euro pro Jahr, bis zur Steuererklärung 2020 waren es noch 720 Euro.“ Auch in diesem Fall bedeute das, dass eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale steuer- und sozialversicherungsfrei bleibe. „Im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag darf auch ein/e Schatzmeister/in oder Kassenwart/in, Platzwart/in oder Zeugwart/in, Schiedsrichter/in oder Tierpfleger/in den Ehrenamtsfreibetrag nutzen“, schildert der VLH anhand von Beispielen. Auch hier müssen wiederum drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Es handelt sich auch hier um eine nebenberufliche Tätigkeit, „darf also zeitlich nur maximal ein Drittel einer Vollzeittätigkeit ausmachen“, betont der VLH.
  • Eine weitere Voraussetzung ist, dass man die freiwillige Arbeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts leistet.
  • Und das Ehrenamt muss „un- und mittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken“ dienen.

Pauschalen für das jeweilige Ehrenamt nur einmal im Jahr

Was Betroffene wissen sollten: Auch, wenn man mehrere Ehrenämter parallel oder hintereinander ausübt, gibt es die jeweilige Pauschale für das Ehrenamt – sprich den Übungsleiterfreibetrag und den Ehrenamtsfreibetrag – „jährlich nur einmal“, erklären die Steuerexperten.

Liegt der Verdienst über den Freibeträgen, werden Steuern fällig

„Verdienen ein/e Übungsleiter/in oder ein/e Betreuer/in mehr als 3.000 Euro und ein/e Ehrenamtliche/r mehr als 840 Euro pro Jahr, muss der Teil der Einnahmen, der den Freibetrag übersteigt, als Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit in der Steuererklärung eingetragen werden“, so zudem der wichtige Hinweis des VLH laut dessen Mitteilung.

Anlage N der Steuererklärung nutzen

Die erhaltene Aufwandsentschädigung tragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Anlage N der Steuererklärung ein – „und zwar in Zeile 27 die Höhe der steuerfrei erhaltenen Einnahmen und in Zeile 21 die gegebenenfalls über den Freibetrag hinausgehende Summe“, erklärte auch Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine laut einem früheren Bericht der dpa. Die über den Freibetrag hinausgehende Summe wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

„Generell ist es möglich, sowohl von der Übungsleiterpauschale als auch von der Ehrenamtspauschale zu profitieren“, betonte die Expertin in dem Beitrag. Das setzt jedoch voraus, dass die beiden Ehrenämter gesondert vergütet werden und es sich dabei jeweils um unterschiedliche Tätigkeiten handelt.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Auch der Verzicht auf die Aufwandsentschädigung wirkt sich aus

Eine andere Möglichkeit ist es, eine sogenannte Aufwandsspende steuerlich geltend machen. Sprich, wer von der Organisation, für die er oder sie tätig ist, kein Geld für sein Ehrenamt annimmt, kann die ihm oder ihr theoretisch zustehende Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen, heißt es weiter in dem Bericht. Dafür sei wichtig, dass der Verzicht auf das Geld schriftlich vereinbart ist, erklärte Bauer dpa zufolge. Die jeweilige Organisation kann zu diesem Zweck eine Spendenbescheinigung aushändigen, die dem Finanzamt auf Nachfrage vorzulegen ist.

Ehrenamt: Nachweise fürs Finanzamt aufbewahren

Auch ansonsten gilt rund um die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen die sogenannte Belegvorhaltepflicht. „Man muss also Nachweise über die Tätigkeit nicht von vornherein der Steuererklärung beifügen, sondern sie nur einreichen, wenn das Finanzamt das explizit möchte.“ Ob Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheid – auch für viele andere wichtige Unterlagen gibt es eine Aufbewahrungsfrist

Rubriklistenbild: © Monkey Business 2 via www.imago-images.de

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