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Zu hoch, zu dicht?

Wo sind die Grenzen für die Nachverdichtung in Waldkraiburgs Stadtmitte?

Zwischen Schweidnitzer Weg und Siebenbürger Straße will die Stadt den Eigentümern eine Nachverdichtung ermöglichen.
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Zwischen Schweidnitzer Weg und Siebenbürger Straße will die Stadt den Eigentümern eine Nachverdichtung ermöglichen.

Kritik am Bebauungsplan in Waldkraiburg: In unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum soll nachverdichtet werden. Trotz der großen Nachfrage nach Wohnraum stoßen die Pläne nicht bei allen auf Zustimmung.

Waldkraiburg – Wohnraum ist knapp und auch in den nächsten Jahren wird sich wohl an der starken Nachfrage nach Wohnungen nicht viel ändern. In Waldkraiburgs Stadtmitte tut sich baulich etwas. So ist zum Beispiel für das SGF-Gelände zwischen Schweidnitzer Weg und Graslitzer Straße eine neue Bebauung geplant.

Auf dem großen Grundstück sollen 130 Wohnungen in drei Wohnblöcken die alte Villa ersetzen. Pläne, für die es im Stadtentwicklungsausschuss bereits Ende vergangenen Jahres trotz der Nachfrage nach Wohnraum auch Kritik gab. Jetzt ist in unmittelbarer Umgebung das nächste Wohnprojekt geplant.

Bebauungsplan nicht isoliert betrachten

Drei Grundstücke zwischen Schweidnitzer Weg und Siebenbürger Straße sollen neu überplant werden, es braucht dafür einen Bebauungsplan, zu dem der Stadtentwicklungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung ein erstes Konzept vorliegen hatte. „Ein verträglicher Vorschlag“, fasst es Johannes Hofbauer vom Bauamt zusammen, der erste Pläne dazu dem Gremium vorstellte. Denn man dürfe den Bebauungsplan nicht isoliert betrachten und geplante Bebauungen in der Nähe berücksichtigen. Die Wohnhäuser auf dem SGF-Gelände sollen beispielsweise vier- bis fünfgeschossig werden.

So hoch soll es zwischen Schweidnitzer Weg und Siebenbürger Straße nicht werden. Drei Geschosse, ein viertes soll zurückversetzt möglich sein. Für manche Mitglieder im Gremium gehen die Pläne dann doch zu hoch hinaus. „Immer höher und dichter, das Verkehrsaufkommen wird mehr. Ich bin nicht immer glücklich mit einer „verträglichen“ Nachverdichtung“, kritisierte Charlotte Konrad (CSU).

Zwischen Siebenbürger Straße und Schweidnitzer Weg will die Stadt Waldkraiburg über einen Bebauungsplan die Nachverdichtung steuern.

Mit ihrer Meinung war sie nicht allein. Anstatt sich mit der Bauhöhe am benachbarten Möbelhaus zu orientieren, sollte man nach Ansicht von Wolfgang Hintereder (UWG) die Einfamilienhäuser als Referenz verwenden. „Bis auf das Möbelhaus sind alle Gebäude niedriger, dreigeschossig wäre genug. Warum muss man sich an einem Wirtschaftsgebäude orientieren?“

Probleme durch mehr Verkehr?

Für den neuen Bebauungsplan dürfe man aber nicht nur die bestehende Bebauung berücksichtigen. „Man muss auch künftige Planungen beachten, wie zum Beispiel die Pläne auf dem SGF-Gelände“, erklärte Hofbauer. Zudem liegen die Grundstücke in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. „Man kann hier im Interesse des Stadtzentrums entscheiden.“

Ein Problem in Sachen Verkehr sah Ernst Schäffer (AfD) durch die Planung: „Können die Straßen den Verkehr noch aufnehmen?“ Probleme sollte es durch die zusätzliche Bebauung nicht geben. Damit verwies Hofbauer auf ein Verkehrsgutachten in Zusammenhang mit der Bebauung auf dem SGF-Gelände. „Es werden dort nicht so viele weitere Wohneinheiten entstehen, dass es zu einer größeren Belastung führt.“ Die Anzahl der Stellplätze wird über die Stellplatz-Satzung geregelt.

Den Weg zu Mehrfamilienhäusern begrüßte Ulli Maier (UWG). Eine Bebauung mit Einfamilienhäusern würde in der Folge die angrenzenden Bebauungspläne einschränken. „Es muss dichter bebaut werden. Auf dem SGF-Gelände haben wir über mehr diskutiert, wo man schließlich auch um ein Geschoss reduziert hat.“

Soziale Folgekosten regeln

Der Bebauungsplan bietet auch in anderer Hinsicht Vorteile. Wird nämlich die künftige Bebauung über einen Bebauungsplan geregelt, lassen sich damit auch die sozialen Folgekosten regeln, wie Hofbauer auf eine Nachfrage von Hintereder erklärte.

Mit 10:4 stimmte der Stadtentwicklungsausschuss dem ersten Konzept für den Bebauungsplan zu, die Verwaltung soll nun einen Bebauungsplan ausarbeiten.

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