Neue Satzung ab 1. Oktober
Eine „Zumutung“? Waldkraiburgs Bürgermeister Pötzsch kontert Kritik an der neuen Bürgerpflicht
Ab 1. Oktober müssen Grundstückseigentümer in Waldkraiburg Gehwege und Parkbuchten selber säubern. Viele Bürger sind empört. So reagiert Bürgermeister Robert Pötzsch.
Waldkraiburg – Das Stadtbild Waldkraiburgs ist ein heikles und sensibles Thema. Vor allem, wenn es darum geht, wer dafür zuständig ist. Und so sorgt eine neue städtische Satzung seit Wochen für heftige Diskussionen. Sie verpflichtet ab 1. Oktober Grundstückseigentümer, die Geh- und Radwege, die Grünstreifen und Parkbuchten vor ihrem Grund und Boden selber zu reinigen, Abflüsse freizuhalten oder Unkraut zu zupfen.
Die OVB Heimatzeitungen erreichen zu diesem Thema viele, teils wütende Leserbriefe. Bürgermeister Pötzsch sprach dagegen im Ferienausschuss von einem „Sommerlochthema“ und einem „Hype“.
Kritik an der Entscheidung der Stadträte
„Auf die Idee muss man erst einmal kommen, dem Bürger Reinigungsleistungen zuzumuten, die in ihrem Ausführungserfolg nicht einmal klar zu definieren sind“, schreibt zum Beispiel Birgit Schimm an die OVB Heimatzeitungen.
„Eine ureigenste Aufgabe von Kommunen auf die Eigentümer von Immobilien abzuschieben, weil der Pleitegeier über Waldkraiburg kreist (nicht nur hier), ist eine Unverschämtheit. Ich muss es so krass ausdrücken“, erregt sich Leserin Anni Geuge.
Bislang hat die Stadt die Reinigung von Straßen und Gehwegen übernommen. Das kostete jährlich rund 433.000 Euro; davon hätte die Stadt knapp 130.000 Euro auf die Bürger umlegen können. Darauf hatte sie aber verzichtet. Eine entsprechende Gebühr wäre „ungerecht für diejenigen, die sich bereits um die Reinigung des Straßenrandes an ihrem Grundstück bemühen“, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Daher die neue Satzung, die einer Empfehlung des Kommunalen Prüfungsverbandes folge.
Alle nutzen, alle sollen bezahlen
Leserin Gerlinde Manetsberger ist dagegen der Ansicht: „Die Gehwege und Straßen werden von allen benützt, also sollen auch alle dafür aufkommen.“
Die bisherige Satzung zur Straßenreinigung sei nach 20 Jahren ausgelaufen, erklärte Pötzsch im Ferienausschuss. „Wir haben mit der neuen Satzung die Mustersatzung, die überall in Bayern gilt, übernommen.“ Ob Kraiburg, Ampfing, Aschau, Mühldorf oder Neumarkt-St. Veit, so Pötzsch: „Überall gilt dieselbe Satzung im selben Wortlaut.“
Reinigung durch Bürger – in der Vergangenheit hat es funktioniert
Ziel sei ein sauberes Stadtbild, sagte Pötzsch. Die Satzung solle die Waldkraiburger animieren, mitzuhelfen. „Das hat in der Vergangenheit schon überwiegend funktioniert.“
So wie bei Ingeborg Bergmann. Sie schreibt: „Dieses Thema ist für mich selbstverständlich bei knapp 55 Metern Grundstücksgrenze mit Straßenanteil, Wendeplatz und Gehweg. Ich entsorge ständig den Müll meiner Mitbürger wie Kippen (Giftmüll), Hundekot, Dosen, Flaschen, die über den Zaun fliegen und so weiter sowie auch das Laub, das meine Sträucher und Bäume verursachen und auch das Laub, das mir nicht gehört.“
Untätige Eigentümer sollen in die Pflicht genommen werden
Bergmann weiter: „Auch viele Eigentümer größerer Grundstücke, die zurzeit nicht bewohnt sind, müssen in die Pflicht genommen werden. Es kann nicht sein, dass dort kein Laub, kein Müll entsorgt und kein Winterdienst durchgeführt wird. Ich bin nicht bereit, für Mitbürger, die jetzt schon nichts für unsere Gemeinschaft tun, Aufgaben zu übernehmen.“
Genau das ermögliche jetzt die neue Satzung, erläuterte Pötzsch. Sie gebe jetzt die Möglichkeit, „wo es überhandnimmt, wo sich keiner um die Flächen kümmert, einschreiten zu können.“
Wer entscheidet, ob eine Arbeit noch zumutbar ist?
Leserin Anni Geuge hat mit der Satzung noch ein anderes Problem: „Wie soll das gehen? Zum einen sollen nun viele alte, in ihrer Bewegung eingeschränkte Hauseigentümer wohl häufig die voll geparkten Straßen beobachten und bei einer kurzzeitigen Parklücke mit Besen, Schaufel und Eimer bereitstehen, um an den Dreck überhaupt ranzukommen. Zum anderen: Wohin mit dem Unrat/Laub? In den eigenen Mülleimer (sicher nicht!) oder extra zum Wertstoffhof fahren?“
„Wenn nur 25 Prozent der Eigentümer nicht fachgerecht reinigen – wir haben Straßenreinigung nicht gelernt und haben auch nicht die Ausrüstung – ist der Abfluss verstopft, mit verheerenden Folgen. Wer wird denn da dann haftbar gemacht? Außerdem werden Ausnahmen beschlossen. Wer entscheidet, bei wem es nicht zumutbar ist? Was ist, wenn es dem Besitzer wegen gesundheitlicher Probleme oder der Sachkenntnis (andere Länder, andere Sitten) nicht zumutbar ist? Hat er dann die Kosten zu tragen?“, fragt Gerline Manetsberger.
Arbeiten nur bei Bedarf und mit Besen und Kehrschaufel
Die Arbeiten seien „regelmäßig und bei Bedarf“ vorzunehmen, sagt dazu Bürgermeister Pötzsch. „Was viele überlesen: Die Reinigung ist mit einfachen Mitteln, also Besen und Kehrschaufel durchzuführen.“ Keiner müsse sich extra Geräte kaufen. Auch seien die Arbeiten nur „soweit zumutbar“ durchzuführen. Die großen Straßen würden auch weiterhin von der Stadt gereinigt.
Bei der Räumpflicht im Winter bleibe alles beim Alten, sagt Pötzsch: „Da gibt es nichts Neues.“
„Ein Riesen-Hype“
Bürgermeister Pötzsch hatte zu der Satzung und den Leserbriefen im Ferienausschuss eine klare Meinung: „Ich finde, es ist ein Riesen-Hype, um eine Sache, die in anderen Kommunen seit Jahren und Jahrzehnten wunderbar funktioniert, die bei uns auch schon seit vielen Jahren so gemacht wird.“