Satzung gilt ab Oktober
Kehren, Unkraut rupfen, Müll entsorgen: Waldkraiburg nimmt die Bürger mehr in die Pflicht
Laub kehren, Unkraut entfernen, Abflussrinnen freimachen – was bisher die Stadt erledigt hat, wird ab Oktober Aufgabe der Anlieger. Wer muss wie oft sauber machen? Was passiert, wenn man nichts tut?
Waldkraiburg – Löwenzahn, der durch Ritzen wächst. Achtlos weggeworfener Müll, Laub, Straßenschmutz – bislang war die Reinigung von Gehwegen und Fahrbahnrändern Aufgabe der Stadt. Doch das soll sich ändern. Ab Oktober liegt die Verantwortung für saubere Gehsteige bei den Grundstückseigentümern. So hat es der Stadtrat beschlossen.
Wegen der angespannten Haushaltslage stellt die Stadt viele ihre Ausgaben auf den Prüfstand – die Reinigung von Gehwegen und Straßenrändern ist eine davon. Die Spielräume sind begrenzt: Die Steuereinnahmen erhöhen, neue oder angepasste Gebühren oder Einsparungen sind die wenigen Mittel, die zur Verfügung stehen. Immerhin fehlen im aktuellen Haushaltsjahr Millionen, ein prognostizierter Rückgang der Einnahmen aus der Gewerbesteuer könnte die Sache zusätzlich verschärfen.
433.000 Euro jedes Jahr für die Straßenreinigung
Bislang hat die Stadt die Reinigung von Straßen und Gehwegen selbst übernommen, eine Gebühr dafür aber nicht erhoben, wie sie der Bayerische Kommunale Prüfungsverband in seinem Prüfungsbericht der Stadt vorschlägt. Rund 433.000 Euro gibt die Stadt jährlich für die Straßenreinigung aus, theoretisch könnten davon 128.750 Euro auf die Bürger umgelegt werden. Das will die Stadt aber vorerst nicht tun. „Das wäre eine Alternative, ist aber schwer zu kalkulieren“, erklärte Bauamtsleiter Carsten Schwunck im Stadtentwicklungsausschuss.
Stattdessen setzt die Stadt nach Diskussionen in der Projektgruppe Haushalt auf ein anderes Modell: „Die Anwohner sollen Gehwege, Fahrbahnrand und Nebenflächen sauber halten“, fuhr Schwunck fort. Abseits viel befahrener Straßen sind auch die Fahrbandränder zu kehren. Auch Parkbuchten und Grünanlagen müssen von den Grundstückseigentümern sauber gehalten werden. „Wir nähern uns damit einer Mustersatzung an. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld“, sagte Schwunck.
Etwa einmal pro Monat den Gehweg reinigen
Gereinigt werden soll nach Bedarf – Schwunck geht von einmal pro Monat aus. Dazu zählt das Kehren der entsprechenden Flächen, das Entfernen von Schlamm, Unrat, Gras und Unkraut, das Freihalten der Abflussrinnen und Kanaleinläufe sowie das Beseitigen von Laub im Herbst.
„Muss an allen Straßen gekehrt werden?“, hakte Martina Arnusch-Haselwarter (SPD) im Stadtrat nach. Die Reinigungspflicht für Fahrbahnrand und Entwässerungsrinne auf einer Breite von etwa einem Meter gilt nur dort, wo es für Anlieger zumutbar ist, die Straße sicher zu betreten. Viel befahrene Straßen wie Ortsdurchfahrten, Hauptstraßen oder Industriestraßen sind von der Pflicht ausgenommen. Was für die Anlieger gilt, gilt auch für die Stadt. „Auch die Kommune muss an ihren Grundstücken sauber machen, die Kehrmaschine fährt nicht mehr“, erklärte Schwunck.
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich zuvor noch einstimmig für eine verbindliche Reinigung durch die Straßenanlieger ausgesprochen, im Stadtrat stimmten am Ende zwei Mitglieder dagegen. Ab Oktober soll die Satzung in Kraft treten und vorerst für fünf Jahre gültig sein. „Das gibt der Stadt Zeit, um zu beobachten, wie sich das neue Modell bewährt“, sagte Schwunck.