Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Amtsgericht Mühldorf

Ein Hauch von Bonnie und Clyde in Waldkraiburg: Liebe, Drogen und Gewalt gegen Polizei

Enthemmt von Drogen, lieferte sich ein Waldkraiburger Paar mit der Polizei eine wilde Nacht. Jetzt standen sie dafür vor dem Amtsgericht in Mühldorf.
+
Enthemmt von Drogen, lieferte sich ein Waldkraiburger Paar mit der Polizei eine wilde Nacht. Jetzt standen sie dafür vor dem Amtsgericht in Mühldorf.

Von Drogen befeuert, liefern sich zwei 21-jährige Waldkraiburger eine wilde Jagd mit der Polizei. Erst kurven sie mit Mamas Auto und einem platten Reifen durch Waldkraiburg, dann randalieren sie und beißen einer Polizistin ins Gesicht. So urteilten nun die Schöffenrichter.

Waldkraiburg – Als Staatsanwalt Benedikt Metzl die Anklage gegen die zwei 21-jährigen Waldkraiburger verlas, wehte ein Hauch von dem berühmten amerikanischen Gangster-Paar Bonnie und Clyde durch den Saal 116 im Amtsgericht Mühldorf. Von Drogen zugedröhnt, kurvten sie Anfang Dezember 2024 mit dem kaputten Auto von Tobias N.s Mutter (Name von der Redaktion geändert) durch Waldkraiburg, lieferten sich mit der Polizei eine Schlacht, biss Yvonne W. (Name von der Redaktion geändert) einer Polizistin dabei sogar ins Gesicht.

Tobias und Yvonne waren damals gerade erst ein Paar. Trotz Hinweisen sollen sie mit einem platten Hinterreifen nachts durch Waldkraiburg gefahren sein. Als die Polizei sie nachts um zwei aufhalten wollte, flohen sie – zunächst im Auto, dann zu Fuß. Erfolglos.

Bisswunde vom Auge bis zum Kinn

Yvonne wurde geschnappt, sie wehrte sich; Tobias zückte sein Handy und filmte. Jetzt packten die Polizisten Tobias, daraufhin zog Yvonne eine Polizistin am Haar, spuckte ihr ins Gesicht und biss sie im weiteren Verlauf ins Gesicht. Die Folge: eine Wunde, die „vom rechten Auge bis zum Kinn“ reichte, führte Staatsanwalt Metzl aus.

Spucken, Strampeln, Treten und Beleidigungen aus der Gosse – so ging es stundenlang weiter: auf der Fahrt zur Wache und in der Wache. Bis kurz vor vier Uhr.

Einbruch in ein Schuhgeschäft

Wenige Tage später soll Tobias das Schaufenster eines Schuhgeschäfts eingeworfen haben. Er hatte elf Paar Schuhe, 21 Paar Socken und drei einzelne Schuhe im Wert von insgesamt 880 Euro bei sich, als er verhaftet wurde. Der Sachschaden: rund 2000 Euro. Auch hier wieder: Beleidigungen gegen die Polizisten.

So auch später in Rosenheim, als die beiden vor einer Drogenkontrolle auf eine öffentliche Toilette flüchteten: Verhaftung, Beleidigungen.

Im Gerichtssaal ist jeder für sich

Yvonne sitzt im Gerichtssaal ruhig auf ihrem Stuhl, liest die Anklage Seite um Seite mit, wirkt, als würde ihr erst jetzt das gesamte Ausmaß bewusst. Tobias ist unruhig, mal lehnt er sich zurück, dann beugt er sich wieder nach vorne. Als Paar sind sie angeklagt, die Beziehung ist aber vorbei. Im Saal tauschen sie keine Blicke, ist jeder für sich.

Zahlreiche Zeugen sind geladen, bis zum frühen Nachmittag sind die Aussagen angesetzt. Doch dann sprechen die beiden Mühldorfer Anwälte Jörg Zürner für Tobias und Axel Reiter für Yvonne: Ihre Mandanten räumen die Taten vollumfänglich ein, auch wenn sie sich wegen der Drogen nicht mehr an alles erinnern können.

Drogen waren Teil ihres Lebens

„Es tut mir leid“, sagte Yvonne an einer Stelle des Verfahrens. Laut Reiter wollte sie ihren Freund im Dezember in Waldkraiburg nur verteidigen, es sei bei ihr ein „Mix aus Drogen und Emotionen“ gewesen. Sie sei dabei, ihr Leben zu ordnen, sie bedauere die Tat. „Sie schämt sich auch.“

Drogen waren damals ein Teil von Yvonnes und Tobias Leben, das wurde schnell deutlich: Sie hätten immer wieder Joints geraucht, Tabletten eingeworfen und „hin und wieder“ auch gekokst. In der Waldkraiburger Nacht hatte Tobias Blutwerte, die auf kürzlichen Konsum von Kokain und Cannabis hindeuten.

Versuch von den Drogen wegzukommen

Tobias, der aktuell wegen eines anderen Vergehens in Untersuchungshaft sitzt, habe wegen der Drogen damals einen „massiven Kontrollverlust“ gehabt, führte Anwalt Zürner aus. Er sei jetzt so ruhig, weil er in der U-Haft eine Ersatzdroge bekomme, in einer erheblichen Dosis.

Yvonne versuche, von den Drogen wegzukommen, sagte Reiter. Sie rauche nur noch „ab und zu“ einen Joint. „Zum Einschlafen und Runterkommen“, sagt sie auf Nachfrage. „Das fällt oft schwer.“

Mit 21 erwachsen oder noch jugendlich?

Dank der Geständnisse brauchte es die Zeugen nicht mehr. So dass es nach gut einer dreiviertel Stunde nur noch um die Frage geht, sind Yvonne und Tobias als Jugendliche oder als Erwachsene zu bestrafen?

Tobias ist unter anderem wegen des Kaufs und Besitzes von Drogen bekannt; Yvonne wegen Körperverletzung und Diebstahl mit Körperverletzung.

„Das waren keine jugendtypischen Verfehlungen“

Für Staatsanwalt Metzl sind beide als Erwachsene zu bewerten und zu bestrafen. Er fordert ein Jahr und acht Monate für Tobias und zehn Monate für Yvonne. Letztere sollte drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. „Das waren keine jugendtypischen Verfehlungen.“

Beide Verteidiger führten in ihren Plädoyers die Vorgeschichten ihrer Mandanten ins Feld.

Sucht als „Wurzel allen Übels“

Zürner sprach bei Tobias von einer „erheblichen Suchterkrankung“. Als Kind und Jugendlicher habe er ADHS gehabt, seine Eltern hätten sich getrennt und nach elf Monaten im Vier-Schicht-Betrieb eines Aschauer Rüstungsunternehmens sei er psychisch und physisch erkrankt, habe Depressionen bekommen, die mit Tabletten behandelt wurde. Die Folge: eine Drogensucht, die seine Steuerungsfähigkeit „massiv“ eingeschränkt und zu den Taten geführt habe. Die „Wurzel allen Übels“ sei in der Jugend gelegt worden. „Das ist eine einheitliche Lebenssituation“, daher solle er als Jugendlicher verurteilt werden. Zürner wollte zwölf Monate Jugendstrafe ohne Bewährung.

Auch Reiter stellte auf die Geschichte von Yvonne ab: Eltern getrennt, mit 15 erstmals schwanger, Mutter dreier Kinder, von denen die zwei Ältesten bei Pflegeeltern leben. Sie „war mehr Jugendliche als Erwachsene“, sie lebe jetzt mit ihrem jüngsten Kind (ein Jahr) bei ihrem Vater, „übernimmt Verantwortung“, habe keine schädlichen Neigungen. Reiter beantragte, Yvonne schuldig zu sprechen, die endgültige Strafe aber erst nach einer Bewährungszeit festzusetzen.

Urteile stehen nach einer halben Stunde

Richter Warga und die beiden Schöffen brauchten eine halbe Stunde, dann standen die Urteile: schuldig.

Yvonne muss nach Jugendstrafrecht drei Wochen in den Dauerarrest und anschließend ein komplett drogenfreies Leben nachweisen. „Wir können beim besten Willen nicht sagen, dass sie eine voll ausgereifte Person ist“, sagte Warga.

Anders bei Tobias. Es habe alles in der Jugend begonnen, „aber irgendwann ist Schluss“, betonte Warga. Am Erwachsenenstrafrecht „führt kein Weg vorbei“. Das Gefängnis sei für ihn „vielleicht die einzige Chance“, von den Drogen wegzukommen. Alles andere sei bislang erfolglos gewesen. Daher: ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung, das sei „erforderlich, aber auch ausreichend.“

Gegen beide Urteile wurden nach Auskunft des Amtsgerichts Rechtsmittel eingelegt. Sie sind damit noch nicht rechtskräftig.

Kommentare