Verfahren vor dem Amtsgericht Mühldorf
Mit NS-Parole in Björn Höckes Fußstapfen? Strafbefehl gegen Mühldorfer AfD-Mann Martin Wieser
AfD-Bezirks- und Kreisrat Martin Wieser soll auf Facebook eine verbotene Nazi-Parole und damit ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet haben. Dafür hat der stellvertretende BLSV-Kreisvorsitzende einen Strafbefehl erhalten. So geht es jetzt weiter.
Oberneukirchen – Martin Wieser ist Kreisrat, Bezirksrat, stellvertretender Kreisvorsitzender des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) und – wie er selber immer wieder erklärt – Mitarbeiter im Landratsamt Mühldorf. Wieser ist aber auch Mitglied der in Teilen rechtsextremen AfD und hat jetzt einen Strafbefehl erhalten.
Die Staatsanwaltschaft habe, so Pressesprecher Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, den Verdacht, dass Wieser am 21. April 2024 auf seinem Facebook-Account in einem Text die Parole „Alles für Deutschland“ gepostet hat. Der Text war Kennzeichen für die verbotene Organisation „Sturmabteilung“ (SA). Vietze: „Es soll sich um einen einzelnen Beitrag handeln, den der Angeklagte selbst verfasst haben soll. Dieser Beitrag soll öffentlich einsehbar gewesen sein.“
Auch Björn Höcke stand wegen der Parole vor Gericht
„Alles für Deutschland“ wurde von der paramilitärischen Nazi-Organisation SA unter anderem auf SA-Dolchen eingraviert. Daher gilt die Parole als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Ihr Gebrauch ist strafbar, wenn er als Unterstützung oder Billigung des Nationalsozialismus zu werten ist. Sie gehört zum symbolischen Repertoire der rechtsextremen Szene.
Auch der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke hatte diese Parole schon verwendet und stand deswegen im April 2024 vor Gericht, wurde im Mai und Juli 2024 zunächst vom Amtsgericht, später vom Landgericht dafür verurteilt. In besagtem April hatte Wieser mit Posts und Aktivitäten auf Facebook bereits anderweitig mehrfach für Aufsehen gesorgt.
Wieser sorgt im April 2024 mehrfach für Aufstehen
Am 20. April 2024 gab es auf Facebook einen Post mit dem Text „Alles gute zum Geburtstag!!“ und einer historischen Aufnahme von Adolf Hitlers Geburtshaus im österreichischen Braunau. 36 Personen haben diesen Beitrag geliked – darunter auch Wieser.
Wieser erklärte damals zuerst, das sei eine Fälschung. Sie solle seinem Ruf schaden. Am 29. April schrieb er dann, es sei „nicht ersichtlich“ gewesen, „dass es sich um das Geburtshaus von Adolf Hitler handelte“.
Glückwünsche für Holocaust-Leugnerin
In dieser Zeit wurden auch Recherchen der AfD-Beobachter „DieInsider“ bekannt, nach denen Wieser am 9. November 2023 über Facebook Ursula Haverbeck zum 95. Geburtstag gratuliert hatte, einer Leugnerin des Holocausts. Wieser habe ihr „die allerbesten Glückwünsche“ übermittelt und sie als „eine Frau mit Rückgrat“ bezeichnet.
Er habe der Frau nur wegen ihres hohen Alters gratuliert, verteidigte sich Wieser am 29. April. „Als ich erfuhr, dass sie eine verurteilte Leugnerin ist, habe ich den Beitrag von meiner Internetseite entfernt.“
Perteinahme für Björn Höcke
Bereits am 9. April 2024 hatte Wieser das Buch „Regime Chance von rechts – Eine strategische Skizze“ des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner auf Facebook gelobt: „Ein ganz besonderes Buch, auch ich habe es gelesen.“
Und am 18. April stellte er sich auf die Seite von Björn Höcke, der wegen seines Gebrauchs von „Alles für Deutschland“ in Halle vor Gericht stand, schrieb damals schon – so ein Screenshot von „DieInsider“: „Alles für Deutschland, alles für unsere Heimat und alles für die AfD“. Zwei Tage später schrieb Wieser: „Ich stehe komplett auf der rechtsstaatlichen Seite und den Aussagen von Björn Höcke.“
Auch diese Haltung verteidigte Wieser am 29. April. Seiner Meinung nach habe Höcke „nichts Unrechtes getan“, das Gerichtsverfahren sei „undemokratisch und fraglich.“ Wieser damals abschließend: „Ich weise klar darauf hin, dass ich kein Rechtsextremist bin.“
Vernetzung von AfD-Politikern mit dem extremistischen Vorfeld
In Bayern wird die AfD seit 2022 vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Am 24. Juni dieses Jahres hat der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung die Partei in das „Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“ aufgenommen.
Am 4. August stellte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2025 vor. Dabei sagte er, „dass Teile der AfD weiterhin Repräsentanten, Verfahren und Organe des Staates und den Verfassungsschutz diffamieren.“ Außerdem sei weiterhin eine Vernetzung von AfD-Politikern in das extremistische Vorfeld festzustellen.
Staatsanwaltschaft ermittelt seit April 2024 gegen Wieser
Im April 2024 leitete die Staatsanwaltschaft Traunstein ein Vorprüfungsverfahren gegen Wieser ein, „in dem geklärt wird, ob ein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat gegeben ist“, schrieb damals der Oberstaatsanwalt Vietze auf Anfrage.
Diese Prüfung führte jetzt zu dem Strafbefehl. Martin Wieser sei verdächtig, „sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß Paragraph 86a Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig gemacht zu haben“, schreibt Vietze. Die Staatsanwaltschaft habe daher eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 100 Euro – insgesamt 8000 Euro – beantragt.
Hinreichender Tatverdacht aus Sicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts
Diesen Strafbefehl hat das Amtsgericht Mühldorf erlassen. „Das bedeutet, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht bejaht haben, wonach eine Verurteilung jedenfalls für wahrscheinlicher gehalten wird als ein Freispruch“, erklärt Oberstaatsanwalt Vietze.
Auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen schreibt Wieser, dass er gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt habe. Unter Verweis auf das „laufende strafrechtliche Verfahren“ lehnt er eine Stellungnahme ab, lässt Fragen zum Umfang und Umfeld des Posts ebenso unbeantwortet wie die Frage, „ob er sich bewusst war, dass es sich dabei um eine verbotene Parole handelt“.
Wieser verweist an seinen Anwalt: Karl-Heinz Merkl aus Burghausen. Der war bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels (11. August) im Urlaub und für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Verhandlung vor dem Amtsgericht Mühldorf
Mit Wiesers Einspruch gegen den Strafbefehl wird es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mühldorf kommen. Wann das sein wird, konnte Gerichtssprecherin Dr. Angela Miechielsen noch nicht mitteilen.
Björn Höcke wurde sowohl vom Amtsgericht Halle als auch vom Landgericht Halle wegen des Verwendens der NS-Parole im Mai und im Juli 2024 verurteilt. Das Landgericht verhängte zuletzt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro, insgesamt 16.900 Euro. Höcke hat gegen das Urteil Revision eingelegt; damit liegt die Entscheidung jetzt beim Bundesgerichtshof.