Prozess am Amtsgericht Mühldorf
Neffe blutüberströmt – Onkel mit Messer in der Hand: „Kurioses“ Familien-Drama vor Gericht
Der Onkel besucht den Neffen in Waldkraiburg. Es gibt Streit. Am Ende steht der Onkel mit dem Messer da und der Neffe ist lebensgefährlich verletzt. So urteilt das Amtsgericht Mühldorf über diese Bluttat.
Mühldorf/Waldkraiburg – Ein 35-jähriger Türke soll im April vorigen Jahres in Waldkraiburg seinen 21-jährigen Neffen lebensgefährlich verletzt und anschließend vor dem Krankenhaus Vilsbiburg abgeladen haben. So lautet die Anklage von Staatsanwältin Lisa Grindinger, die an zwei Tagen am Amtsgericht Mühldorf verhandelt wurde.
Der zweite Tag war erforderlich, weil der Verteidiger Andreas Remiger die Sachbearbeiterin der Kripo Mühldorf im Zeugenstand wollte. Die 46-jährige Kriminalistin erzählte vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Florian Greifenstein, wie sie mit einer 43-jährigen türkischen Controllerin Kontakt aufnahm. Die 43-Jährige war damals mit dem Angeklagten liiert und hatte ihn von Aichach nach Waldkraiburg gefahren. „Mit ihrer Hilfe wollte ich den genauen Tatort ermitteln.“
Im Wald mit Holzstock geschlagen
Treffpunkt war ein Supermarkt in der Nähe des Ankerzentrums. „Dort führte ein Weg etwa 70 Meter in den Wald.“ Dort soll der Angeklagte seinen Neffen zunächst mit einem Holzstock geschlagen haben, nachdem er ihn zuvor aus dem Auto der Controllerin gezogen hatte.
Danach habe der Angeklagte seine Freundin „rabiat aufgefordert, sich zu verziehen“, erzählte die Kripobeamtin. „Sonst würde sie ebenfalls etwas abgekommen.“ Die Zeugin habe sich entfernt, sei aber später „wohl wegen ihres schlechten Gewissens“ an den Tatort zurückgekommen. „Dort saßen die beiden nebeneinander: Der Beschuldigte hatte ein Messer in der Hand, sein Opfer war blutüberströmt.“
Navi leitet die Fahrt zum Krankenhaus Vilsbiburg
Sie hätten den 21-Jährigen dann dem Navi folgend ins Krankenhaus Vilsbiburg gebracht – und vor der Tür abgeladen.
Insgesamt habe der Neffe etwa zwei Liter Blut verloren, hatte die Rechtsmedizinerin Dr. Claudia Helmreich bereits am ersten Verhandlungstag ausgesagt. „Am gefährlichsten war eine 6,5 Zentimeter lange Stichwunde am Hals, sie führte zu einer arteriell spritzenden Blutung. Diese Verletzung war konkret lebensbedrohlich.“
Opfer verteidigt seinen Onkel
Der Neffe hatte am ersten Verhandlungstag erklärt: „Mein Onkel und ich gingen spazieren. Plötzlich hörte ich deutsche Stimmen, drei Männer griffen uns an. Mein Onkel verteidigte mich, nach einem Schlag auf den Kopf war ich zu Boden gegangen.“
Der Angeklagte, der die Verhandlung mit einer Dolmetscherin verfolgte und die gesamte Zeit schwieg, hat bislang keinen Eintrag im Bundeszentralregister.
Staatsanwältin fordert Gefängnis
Staatsanwältin Lisa Grindinger sah in ihrem Schlusswort die Anklage vollumfänglich bestätigt. Da der Angeklagte keine Aussagen machte, stützte sie sich auf die Aussagen seiner damaligen Freundin. Ihre Aussagen würden mit den Daten der Handys sowie mit den Verletzungen „absolut“ übereinstimmen. „Die Zeugin zeigte keinen Belastungseifer.“
Der angegriffene Neffe erzähle, so die Staatsanwältin, „die Geschichte vom Pferd“. Er wolle seinen Onkel schützen, „ist ihm total hörig“. Grindinger: „Es war ein hinterlistiger Angriff, der das Leben des Opfers massiv gefährdete.“
Grindinger forderte drei Jahre und zehn Monate Gefängnis sowie die Wieder-Inkraftsetzung des Haftbefehls gegen den Angeklagten. Ab einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ist eine Bewährung nicht mehr möglich.
Verteidiger greift Staatsanwältin an
Verteidiger Remiger attackierte in seinem Plädoyer die Staatsanwältin. Sie hatte den Neffen am Ende des ersten Verhandlungstages wegen Falschaussage und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen: „Diese Aktion stufe ich als Machtmissbrauch ein, um die Schöffinnen zu beeinflussen.“ Die „mutmaßliche Tatzeugin“ haben sich widersprochen, die Geschichte des Opfers klinge zwar abenteuerlich, sei aber möglich. „Offen bleibt auf jeden Fall, ob es ein oder mehrere Angreifer waren“. Er forderte einen Freispruch.
„Das Opfer hat Unsinn erzählt“
Gut eine halbe Stunde brauchte das Schöffengericht für die Urteilsfindung. Richter Greifenstein verkündete eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Es sei ein „kurioser Fall im Familienkreis: Es steht aber fest, dass diese Tat so stattgefunden hat, vom Angeklagten begangen wurde. Wie und warum – das wissen wir nicht. Das Opfer hat Unsinn erzählt und gelogen. Nur der hier Beschuldigte kann dem Neffen diese Verletzungen zugefügt haben.“
Der 35-Jährige bleibt – vorerst – in Freiheit, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und nach Ansicht des Gerichts keine Fluchtgefahr besteht. Er sei in Aichach verheiratet, habe zwei kleine Kinder, sein Reisepass sei eingezogen und er habe bis dato seine Meldepflicht regelmäßig erfüllt. Wie Gerichtssprecher Angela Miechielsen mitteilt, haben sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung gegen das Urteil Berufung eingelegt.