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Waldkraiburger vor dem Amtsgericht

Nach blutiger Messerattacke: Opfer (21) lügt vor Mühldorfer Richter für den Peiniger – seinen Onkel

Ein Mann wird in Handschellen abgeführt.
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Der Geschädigte wurde wegen einer Falschaussage festgenommen. Der 21-jährige Täter schützt seinen mutmaßlichen Peiniger.

Ein 21-Jähriger wird in Waldkraiburg mit einem Messer und einem Ast lebensgefährlich verletzt; er verliert zwei Liter Blut. Auf der Anklagebank: sein Onkel. Das Opfer lügt. Und die Frage drängt sich auf: Will es den mutmaßlichen Täter schützen?

Mühldorf/Waldkraiburg – Wer hat den 21-jährigen Türken im April 2024 in Waldkraiburg mit Messerstichen und Schlägen an einer Bushaltestelle lebensgefährlich verletzt? Die Indizien deuten auf seinen Onkel (35) hin und darum steht dieser auch wegen gefährlicher Körperverletzung in Mühldorf vor Amtsrichter Florian Greifenstein. Doch gelöst ist der Fall bisher nicht. Denn der Geschädigte scheint seinem Onkel treu ergeben zu sein und lügt.

Täter ließ sich von Freundin kutschieren

Der Angeklagte ist ein arbeitsloser Koch, der seit 13 Jahren in Deutschland lebt und in Aichach wohnt. Eine Dolmetscherin sitzt bei ihm. Der Mann verweigert die Aussage und folgt der siebenstündigen Verhandlung wortlos. Als Rechtsbeistand fungiert Andreas Remiger aus München.

Der Angeklagte ist verheiratet, Vater zweier Kinder und hatte zum Tatzeitpunkt eine Freundin, die ihn herumkutschierte, weil er keinen Führerschein besaß. Die 43 Jahre alte geschiedene türkische Controllerin fuhr ihn von Aichach nach Waldkraiburg, weil er den Neffen besuchen wollte. Der 21-Jährige lebte zu dem Zeitpunkt in der Asylunterkunft in der Siemensstraße, Waldkraiburg. Dort war er nach seiner Ankunft aus der Türkei untergebracht worden.

Die Freundin des Onkels vereinbarte mit dem Neffen ein Treffen in Waldkraiburg, sagte ihm aber nicht, dass auch sein Onkel mitkommen werde. Angekommen in Waldkraiburg, stieg der Onkel nahe dem Treffpunkt an einer Bushaltestelle aus. Die Frau holte den Neffen ab und fuhr wieder zur Bushaltestelle.

Rabiat riss dort der Onkel die Autotüre auf und schlug mit einem 40 bis 50 Zentimeter langen Ast auf den Neffen ein, zerrte ihn aus dem Wagen. Aggressiv befahl der 35-Jährige seiner Fahrerin: „Hau ab, das geht dich nichts an, sonst kriegst du auch Schläge.“

Neffe saß blutüberströmt am Boden

Sie fuhr davon, kehrte aber kurz darauf zurück - aus schlechtem Gewissen. Sie fand beide Männer am Boden sitzend vor. Der Neffe war blutüberströmt.

Man beschloss, den Verletzten in ein Krankenhaus zu bringen. Merkwürdigerweise lotste das Navi das Trio nach Vilsbiburg. Dort wurde der blutende junge Mann vor der Klinik aus dem Auto bugsiert, eine Krankenschwester fand ihn vor der Tür.

Ein Polizist aus Vilsbiburg sagt nun vor Gericht: „Uns wurde mitgeteilt, dass vor dem Krankenhaus ein blutüberströmter Mann mit Schnittverletzungen am Kopf, am Hals und im Nacken aufgefunden worden war. Er war desorientiert und nicht voll bei Bewusstsein. Eine türkische Krankenschwester konnte herausbringen, dass das Opfer in Waldkraiburg wohnt. Es sei bei einem Spaziergang von hinten niedergeschlagen worden. Wir verstanden nicht, wieso er nach einem Überfall in Waldkraiburg in unser Krankenhaus gekommen war.“

Vor Attacke „deutsche Stimmen“ vernommen

Ein weiterer Beamter der Polizei Landshut sagte aus, dass der Geschädigte angegeben hatte, von hinten niedergeschlagen worden zu sein. Ein Ermittler der Kripo Oberbayern hatte den jungen Mann später nochmals vernommen. Da sagte dieser, er habe beim Treffen mit seinem Onkel plötzlich von hinten deutsche Stimmen gehört. „Dann habe er einen Schlag auf den Kopf bekommen und sei bewusstlos geworden“, so der Ermittler im Zeugenstand.

Ist der Neffe dem Onkel hörig?

Onkel und Freundin hätten ihn ins Krankenhaus gefahren, da sei er alleine ausgestiegen, damit der Onkel keine Schwierigkeiten bekomme. „Ich glaube im Übrigen, dass der junge Mann seinem Onkel hörig ist. In der Pause ist dieser an seinem Neffen vorbeigegangen, habe ihm auf die Schulter geklopft und sofort sei der Neffe aufgesprungen und seinem Onkel gefolgt“, so der Kriminalbeamte.

Auch die Fahrerin und ehemalige Freundin des Angeklagten wird als Zeugin gehört. Sie berichtet, ihr Freund habe seinen Neffen besuchen wollen und sie sollte das Treffen vereinbaren, aber nicht sagen, dass er dabei sein würde. Sie schildert den Vorgang, als der Angeklagte die Autotür aufriss, auf den Jüngeren einprügelte und aus dem Wagen zerrte. „Er schickte mich weg und bedrohte mich“, sagt sie aus. Als sie zurückgekehrt sei, saßen beide Männer am Boden.

„Es lag auch ein blutverschmiertes Brotmesser, etwa 15 Zentimeter lang, herum. Das hab ich in eine Tüte gepackt und in den Kofferraum geworfen“, so die Zeugin. Sie sei nach Navi gefahren, zum Vilsbiburger Krankenhaus, wo der Neffe ausstieg. „Nach diesem Vorfall beendete ich die Beziehung.“

„Onkel verteidigte mich gegen Angreifer“

Mit Spannung wird im Gerichtssaal die Aussage des Opfers erwartet. Der 21-jährige Türke, derzeit ohne festen Wohnsitz, streitet ab, dass ihn sein Onkel so zugerichtet habe. „Mein Onkel und ich gingen spazieren. Plötzlich hörte ich deutsche Stimmen, drei Männer griffen uns an. Mein Onkel verteidigte mich, nach einem Schlag auf den Kopf war ich zu Boden gegangen.“

Während der Verhandlungspause erscheinen zwei Beamte, legen dem Zeugen, der seinen Onkel entlasten wollte, Handschellen an und führen ihn ab – auf Veranlassung der Staatsanwältin Lisa Grindinger. „Der Mann hat keinen festen Wohnsitz und eine falsche Aussage gemacht“, erläutert sie. Er wird am nächsten Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt und kommt in Untersuchungshaft.

Zwei Liter Blut verloren

„Das Opfer hat etwa zwei Liter Blut verloren“, schildert die Sachverständige Dr. Claudia Helmreich vom Rechtsmedizinischen Institut München. „Am gefährlichsten war eine 6,5 Zentimeter lange Stichwunde am Hals, sie führte zu einer arteriell spritzenden Blutung. Diese Verletzung war konkret lebensbedrohlich. Hätte der Stich eine Hauptschlagader getroffen, wäre der Mann ganz schnell verblutet.“

An Hinterkopf und Scheitel seien zwölf multiple Platzwunden festgestellt worden sowie im Gesicht Hämatome an Auge, Stirn, Wange, Ohr und Lippe. „Am Rumpf erlitt das Opfer Rippen-, Becken- und Hüftprellungen. Die Hände wiesen Schnittwunden auf, ein Handgelenk war gebrochen, genauso wie der kleine rechte Finger“, so die Rechtsmedizinerin.

Zu Ende des Verhandlungstermins fragte der Richter, ob Verteidigung oder Staatsanwaltschaft noch Anträge stellen wollen. Zur allgemeinen Verblüffung bestand Rechtsanwalt Remiger auf der Einvernahme einer Kriminalkommissarin aus Mühldorf. Der Prozess wird fortgesetzt.

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