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Nach Post auf Facebook im April 2024

Strafbefehl gegen AfD-Mann Martin Wieser wegen NS-Parole: Wer ihn stützt, wer Stellung bezieht

Die KZ-Gedenkstätten im Mühldorfer Hart zeigen, wohin die Menschenverachtung der Nazis und ihrer Parolen geführt hat. Trotzdem soll Martin Wieser (oben) auf Facebook eine NS-Parole verwendet haben und Oliver Multusch verurteilt die Strafbarkeit der Verwendung.
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Die KZ-Gedenkstätten im Mühldorfer Hart zeigen, wohin die Menschenverachtung der Nazis und ihrer Parolen geführt hat. Trotzdem soll Martin Wieser (oben) auf Facebook eine NS-Parole verwendet haben und Oliver Multusch (unten) verurteilt die Strafbarkeit der Verwendung.

Ein Facebook-Post mit einer NS-Parole bringt AfD-Politiker Martin Wieser einen Strafbefehl ein, gegen den er sich jetzt wehrt. Zwischen Unschuldsvermutung, politischem Schlagabtausch und klarer Distanzierung: So fallen in Mühldorf die ersten Reaktionen aus.

Oberneukirchen/Mühldorf/München AfD-Bezirksrat Marin Wieser steht im Verdacht, am 21. April 2024 auf Facebook, die verbotene NS-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet zu haben. Dafür hat er vom Amtsgericht Mühldorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein einen Strafbefehl erhalten. Wieser hat dagegen Widerspruch eingelegt. Es wird daher voraussichtlich zu einer Verhandlung am Amtsgericht Mühldorf kommen.

Der Mühldorfer Stadt- und Kreisrat sowie kommende Landratskandidat der AfD, Oliver Multusch, möchte sich dazu nicht äußern, bis zu einer Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung. Multusch schreibt von einem „Propaganda-Schema des OVB-Mühldorf“ gegen seine Partei. „Warum eigentlich ist ‚Alles für Deutschland‘ ein verbotener Ausspruch….? Leben wir wirklich in einem Land mit Meinungs- und Redefreiheit, wenn ein Zitat, das die Treue zum eigenen Land zeigt, unter Strafe steht? Es mag Gesetz sein, aber es ist sicher nicht richtig.“

Symbol der Rechtsextremen

Die „Treue zum eigenen Land“ wurde von der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) der Nazis benutzt, war unter anderem auf SA-Dolchen eingraviert. Daher gilt die Parole als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Ihr Gebrauch ist strafbar, wenn er als Unterstützung oder Billigung des Nationalsozialismus zu werten ist. Sie gehört zum symbolischen Repertoire der rechtsextremen Szene.

„Die meisten Menschen wissen gar nicht, dass es sich dabei um eine verbotene Parole handelt“, meint Multusch. Diesen Ausspruch hätten auch schon viele gebraucht, die nicht rechtsradikal seien.

Doch just in besagtem April 2024 stand Björn Höcke genau wegen dieser Parole vor Gericht, war die Parole und ihr Nazi-Bezug bundesweit ein Thema, äußerte sich Wieser auf Facebook zu diesem Gerichtsverfahren.

„Wir sind das den Opfern schuldig“

Edwin Hamberger, Zweiter Vorsitzender des „Vereins für das Erinnern – KZ-Gedenkstätte Mühldorfer Hart“ begrüßt das Verfahren. Es sei richtig, „wenn Staatsanwaltschaft und Gericht prüfen, ob eine verfolgbare Straftat vorliegt. Unsere Demokratie und unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein! Wer Gerichtsverfahren in unserem Rechtsstaat als ‚fraglich und undemokratisch‘ bezeichnet, wer mit Parolen von verfassungswidrigen Organisationen zündelt, rüttelt an den Werten unseres demokratischen Gemeinwesens und an unserer Verfassung.“

Hamberger verweist auf die KZ-Gedenkorte im Mühldorfer Hart und die Ausstellung „Alltag, Rüstung und Vernichtung. Der Landkreis Mühldorf im Nationalsozialismus“ im Mühldorfer Haberkasten. Sie würden zeigen, „zu welchen Verbrechen das menschenverachtende NS-Regime fähig war und warum es wichtig ist, konsequent gegen Äußerungen vorzugehen, die als Unterstützung oder Billigung des Nationalsozialismus zu werten sind. Wir sind das den Opfern schuldig! Nie wieder!“

AfD-Mann arbeiten im Landratsamt und ist stellvertretender Kreisvorsitzender des BLSV

AfD-Mann Martin Wieser ist nicht nur Bezirksrat, er ist auch stellvertretender Kreisvorsitzender im Bayerischen Landessportverband (BLSV).

Der BLSV distanziere sich „in aller Deutlichkeit von jeglichen extremistischen, verfassungsfeindlichen oder diskriminierenden Äußerungen und Handlungen“, schreibt eine Pressesprecherin. „Unser Verband steht für die Werte des Sports – Fairness, Respekt, Vielfalt und demokratisches Miteinander. Von unseren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Funktionsträgern erwarten wir ein Verhalten, das mit den Werten und Zielen des Sports sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang steht.“ Bis zu einer Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung.

Wieser arbeitet im Landratsamt Mühldorf laut Homepage im „Bürgerservice Archiv/Registratur“. Nach möglichen personellen Konsequenzen sowie einer Stellungnahme zur Verwendung der NS-Parole gefragt, schreibt Pressesprecherin Karin Huber: „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Personalangelegenheiten generell nicht äußern.“

Höcke-Verfahren liegt beim Bundesgerichtshof

Björn Höcke wurde sowohl vom Amtsgericht Halle als auch vom Landgericht Halle wegen des Verwendens der NS-Parole im Mai und im Juli 2024 verurteilt. Das Landgericht verhängte zuletzt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro, insgesamt 16.900 Euro. Höcke hat gegen das Urteil Revision eingelegt; damit liegt die Entscheidung jetzt beim Bundesgerichtshof.

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