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Erneut Schwarzbau in Mühldorf

Zu viele Wohnungen gebaut: Warum der Bau-Ausschuss nun Härte zeigen will

Zu viele Wohnungen gibt es laut Stadtverwaltung in diesem Haus. Es weiß aber niemand so genau, wie viele nicht hätten gebaut werden dürfen.
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Zu viele Wohnungen gibt es laut Stadtverwaltung in diesem Haus. Es weiß aber niemand so genau, wie viele nicht hätten gebaut werden dürfen.

Bauen wie man will, egal, was die Gesetze sagen: Schwarzbauten gibt es in der Stadt Mühldorf einige. Jetzt steht ein Wohnhaus im Fokus - und der Bauausschuss will Härte zeigen.

Mühldorf - Das Thema Schwarzbauten beschäftigt im Landkreis derzeit mehrere Städte und Gemeinden. Auch der Bauausschuss Mühldorf musste sich jetzt zum zweiten Mal binnen weniger Monaten mit einem Gebäude befassen, das nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Es geht um ein Wohnhaus im sogenannten Außenbereich, in dem es keinen Bebauungsplan gibt. Dort gelten die entsprechenden Regeln des Baugesetzbuchs. Der betroffene Bauherr hat nach Ansicht der Stadt beim Umbau eines bestehenden Hauses mehr Wohneinheiten eingebaut, als er nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs durfte. Sieben kleine Appartements und eine größere Wohnung zeigt der Bebauungsplan, den er jetzt, Monate nach der Fertigstellung, eingereicht hat.

Bauherr sagt nicht, wann er gebaut hat

Das ist in jedem Fall zu viel, machte Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner vor dem Bauausschuss deutlich. Das Problem: Die Stadt kann nicht genau sagen, wie viele Wohnungen in dem Haus rechtlich zulässig sind. Denn im Juni 2021 gab es eine Änderung der Rechtssprechung. Waren früher maximal fünf Wohnungen erlaubt, so sind es seit gut eineinhalb Jahren sieben und damit immer noch eine weniger, als derzeit eingebaut sind.

Ob der Umbau des Hauses aber vor oder nach der Änderung stattgefunden hat, ist unklar. „Was es schwierig macht, ist, dass wir nicht genau sagen können, wann es gemacht worden ist“, sagte Stadtbaumeisterin Weichselgartner.

Ausschuss will Härte zeigen

Die Verwirrung der Ausschussmitglieder brachte Karin Zieglgänsberger (UM) auf den Punkt: „Man kann doch den Bauwerber fragen, wann er es gebaut hat.“ Stadtbaumeisterin Weichselgartner machte klar: „Er sagt es uns nicht“ und verweigere so die Zusammenarbeit mit der Stadt. Zieglgänsberger schlug deshalb vor, fünf zu genehmigen. „Es sei denn, der Besitzer weist nach, dass das Haus erst nach Änderung der Rechtssprechung gebaut worden ist“, also nach Juni 2021.

Noch ablehnender votierte Oskar Stoiber: „Er hat einen Mordspalast gebaut, gegen alle Regeln. Und dann ist er nicht bereit, mitzuarbeiten“, sagte der CSU-Stadtrat. „Wenn er es nicht sagt, bekommt er gar nichts“, sprach er sich gegen eine Genehmigung aus. Er verwies auf den Fall eines Mühldorfer Unternehmers, der im Industriepark einen Teil seiner Schwarzbauten abreißen muss. „Wir müssen auch mal konsequent bleiben.“

Auch Stadtbaumeisterin Weichselgartner wollte ein Zeichen setzen: „Wir können nicht zulassen, dass einfach gebaut wird, weil wir ohnehin im Nachhinein genehmigen.“ Sie weitete das Problem aus auf alle, die sich an Vorgaben halten und sich nicht darüber hinwegsetzen: „Ich habe etwas dagegen, wenn Leute bestraft werden, die sich an die Regeln halten, weil sie auf Sachen verzichten müssen, die sie gerne hätten.“

Anders argumentierte Ulrich Niederschweiberer (CSU): Ich würde sieben Wohnungen genehmigen, weil der Bauherr wenig Fläche verbraucht hat.“ So sah das auch Rudi Salfer (CSU): „Die Bausubstanz war schon da, also genehmigen wir sieben, aber nicht acht.“

Nach Einschätzung von Bürgermeister Michael Hetzl (UM) würde der Bauherr bei einem Bauantrag, den er heute vor dem Umbau vorlegen würde, sieben Wohneinheiten genehmigt bekommen.

Nur fünf Wohnungen genehmigt

Am Ende sprach sich der Bauausschuss mit sechs Stimmen dafür aus, nur fünf Wohnungen zu genehmigen. Sollte der Bauherr nach einem Rückbau aber nachweisen können, dass er erst nach der Änderung der Rechtssprechung gebaut hat, könnten auch sieben Wohnungen genehmigt werden.

Die übrigen vier Mitglieder des Ausschusses votierten entweder für sieben Wohnungen oder für die komplette Ablehnung des Bauantrags.

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