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Ortsteil von Jettenbach

„Unter der Gürtellinie“: Streit um marode Brücke nach Schrottwinkl endet vor Verwaltungsgericht

Die Anlieger wollen sich mit der Umleitung nach Schrottwinkl, Gemeinde Jettenbach, nicht zufriedengeben. Michael Keimeleder klagte nun vor dem Verwaltungsgericht in München.
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Die Anlieger wollen sich mit der Umleitung nach Schrottwinkl, Gemeinde Jettenbach, nicht zufriedengeben. Michael Keimeleder klagte nun vor dem Verwaltungsgericht in München.

Ruhe kehrt in Schrottwinkl nicht ein, die Anlieger können sich mit der Umleitung nicht anfreunden. Michael Keimeleder reichte beim Verwaltungsgericht in München Klage ein. Dort fällt der Rat von Richter Dietmar Wolff eindeutig aus.

Jettenbach/München – Seit einem Dreivierteljahr sorgt die Brücke nach Schrottwinkl, einem Ortsteil von Jettenbach, für Unruhe. Die Anlieger sind mit der mittlerweile hergerichteten, rund fünf Kilometer langen Umleitung unglücklich, da der neue Weg deutlich mehr Zeit erfordert. Michael Keimeleder lebt in Schrottwinkl und hat sich nicht nur vor dem Gemeinderat Gehör verschafft, sondern auch einen Antrag beim Verwaltungsgericht München gestellt.

Dort saß er vor dem Vorsitzenden Richter Dr. Dietmar Wolff, um sein Anliegen eigenständig zu vertreten. Auf der Gegenseite befanden sich Bürgermeisterin Maria Maier, Geschäfsstellenleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Monika Bönisch sowie Anwältin Kerstin Funk. Einen Tag vor dem Prozess hatte Keimeleder noch einmal einen Schriftsatz eingereicht, diesen dicken Stapel überreichte Wolff zu Beginn des Prozesses den Gemeindevertreterinnen.

Umweg inzwischen gut nutzbar

Maßgeblich für die Verhandlung sei die verkehrsrechtliche Anordnung aus dem Dezember 2024 stellte Wolff zu Beginn klar und räumte ein, dass die Umfahrung nach Schrottwinkl „sehr weit” ist. „Und das betrifft nicht nur mich, sondern alle da hinten”, pflichtete Keimeleder bei. Anhand einer Karte zeigte er dem Richter, um welche Strecke es genau geht. Bürgermeisterin Maier stand ebenfalls auf und zeigte die vier Ausweichstellen, die die Gemeinde geschaffen habe und noch beschildert werden sollen. „Momentan ist der schlechte Zustand des Umwegs weg”, gestand Keimeleder zu, denn die Gemeinde hat den Weg aufgekiest und Schlaglöcher beseitigt.

Früher waren die Anlieger in zwei bis drei Minuten in Schrottwinkl. Seit Juli 2024 müssen sie wegen der gesperrten Brücke eine rund fünf Kilometer lange Umleitung nehmen.

Die entscheidende Frage für Wolff lautete: Wer hat die Straßenbaulast für die Brücke? „Die liegt schon seit 1993 bei der Gemeinde”, sagte Funk. Damals habe es ein Neuordnungsgesetz für Eisenbahnen gegeben, und „viele Gemeinden haben derartige ‚Geschenke’ bekommen”. Dadurch sei der Sanierungsstau heute groß. „Ich habe so viele Verfahren dieser Art, dass ich sie fast nicht mehr zählen kann”, bestärkte sie.

Ingenieurbüro bereits beauftragt

Solange eine Zugänglichkeit bestehe, sei diese hinzunehmen – selbst wenn es mühsam sei – erklärte Richter Wolff. „Aber das kommt natürlich auch auf die Dauer an, was plant denn die Gemeinde?” Die Antwort: „Wir sind dabei, die Brücke zu planen, es gibt einen Auftrag an ein Ingenieurbüro”, ließ Meier wissen. Wenn die Gemeinde die nötigen Zuwendungen erhalte, könnte man 2026 bauen. Auch im Haushalt seien dafür Mittel vorgesehen.

„Wir sind zum Ingenieurbüro Infra nach Rosenheim gewechselt, weil der Vorgänger zu langsam war”, ergänzte Bürgermeisterin Maier. Infra habe auch die Brücke in Gars gebaut, die nun Teil der Umleitung ist. Die Brücke werde so konzipiert, dass eine spätere Elektrifizierung der Strecke möglich ist, mit der Bahn sei man im Gespräch.

Sonderlösung für Keimeleder und Notarzt?

„Mit dem Neubau ist die Sache erledigt, aber das bedeutet, dass man ein gutes Jahr diese Lage hinnehmen muss”, fasste Richter Wolff zusammen. Die Gefahrenlage sei bestätigt, es könnten Teile auf die Bahnanlage herabfallen. Kläger Keimeleder regte an, in der Zwischenzeit den Verkehr über die Brücke eingeschränkt freizugeben. „Wenn man die Absperrung in der Mitte wegnimmt, könnten keine schweren Fahrzeuge durchfahren, aber zumindest Autos.” „Feuerwehr und Notarzt sollten auch schnell kommen können, gibt das die Brücke für Notfälle her?”, fragte Wolff.

Die Pfosten am Brückenrand verhindern, dass große Fahrzeuge queren können. Inzwischen befindet sich auch in der Mitte ein Schild, dass das Passieren auch mit Autos unmöglich macht.

Die Leitstelle wisse Bescheid und die Umleitung sei ausgeschildert, konterte Anwältin Funk. „Der Kläger selbst hat gar keinen Pkw-Führerschein – was begehren sie eigentlich mit dieser Klage?”, stellt sie infrage. „Ich möchte ihnen nicht zu nahe treten, aber das ist unter der Gürtellinie, es geht ja nicht nur um mich, sondern um alle, die da leben”, erwiderte Keimeleder.

„Umleitung an der Grenze der Zulässigkeit“

„Vor Gericht dürfen sie nur ihre eigenen Argumente vorbringen”, wies Richter Wolff hin. „Wie viele wohnen denn da hinten?” „Nur er”, antwortete Bürgermeisterin Maier. Keimeleder nannte dagegen auch die Mieter, die in Schrottwinkl Gewerbe oder ihre Pferde haben. „Ich selbst habe dort Wohnrecht, aber wenn keine Einnahmen da sind, kann ich den Hof nicht halten – auf Dauer ist das existenziell”, betonte er.

„Dass die Umleitung an der Grenze der Zulässigkeit ist, ist klar”, machte Wolff deutlich. Aber er sehe, dass die Gemeinde Jettenbach um eine Lösung bemüht sei. Er schlägt einen Kompromiss vor. Beispielsweise durch ein Klappschild mit Schlüssel, damit Keimeleder aber insbesondere auch der Notarzt die Brücke nutzen können. „Das ist äußerst schwierig, dann fährt am Ende alles drüber”, meinte Maier. „Ich möchte nicht verantworten, wenn da etwas runterfällt, das ist wirklich zu gefährlich.” Dass eine Befahrung jeglicher Art verhindert werden sollte, habe laut Anwältin Funk auch ein vereidigter Bauwerkprüfer bestätigt.

Gutachten gibt Öffnung der Brücke nicht her

„Treffen Sie denn die Entscheidung oder der Gemeinderat bei so einer kleinen Gemeinde?”, fragte Wolff die Bürgermeisterin. „Es gibt eine Gerichtsentscheidung, dass die Gemeinde verkehrsrechtliche Anordnungen alleine macht”, antwortete Anwältin Funk. Bürgermeisterin Maier ergänzte, dass Bauamt und Verwaltung den Tatbestand geprüft haben.

„Leider haben Sie als Bürger keinen Rechtsanspruch, dass die Gemeinde die Brücke neu baut oder Sicherungsmaßnahmen vornimmt”, urteilte Wolff zum Schluss. Die verbleibende Möglichkeit wäre, die verkehrsrechtliche Anordnung anzufechten, aber das sei aufgrund des vorliegenden Gutachtens nicht aussichtsreich. „Klar ist, dass der Brückenbau möglichst schnell kommen sollte.” Wolff stellte Keimeleder eine Entscheidung des Gerichts oder ein Ende des Prozesses an dieser Stelle in Aussicht. „Ich glaube, ich spreche für alle, dass wenn sie hier gewinnen, das Schild zur Brückensperrung wegmüsste und das gibt das Gutachten nicht her”, erklärte Wolff.

Prozess weiterführen nicht sinnvoll

Anwältin Funk ergänzte: „Die Gemeinde hat auch ein ureigenes Interesse, dass es schnell geht.” Den Umweg herzurichten habe bereits enorm viel gekostet und jede weitere Ausgabe für diese Übergangslösung sei zu viel.

Keimeleder wollte dem Gericht innerhalb einer Woche seine Entscheidung mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist sagte er gegenüber den OVB Heimatzeitungen: „Es wird keinen Sinn mehr machen, weiter zu prozessieren.” Denn dann müsste er sich einen Anwalt nehmen, womöglich ein neues Gutachten erstellen lassen und das dauere – schließlich soll nächstes Jahr schon gebaut werden. „Ich hoffe, dass es wirklich so ist, das Vermessungsamt war jedenfalls schon unten bei der Brücke.” In der Zwischenzeit bleibe leider keine andere Lösung, als den Umweg zu fahren.

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