Erlauben heimische Wirte den Konsum von Cannabis im Biergarten?
Kiffen unter Kastanien? „Wir wollen das bei uns im Biergarten nicht“
Trotz Cannabis-Freigabe – bei den Gastronomen scheint Unsicherheit zu herrschen. Sollen sie jetzt das Kiffen im Biergarten erlauben oder lieber nicht? Wäre das gut oder schlecht fürs Geschäft? Passen Joints überhaupt zu Schweinebraten und Weißbier? Und ist der Mindestabstand zur nächsten Schule ausreichend? Status - es ist kompliziert:
Traunstein/Bad Reichenhall/Anger/Gstadt – Kaiserwetter, dazu ein kühles Bier und ein schönes Brotzeitbrettl: Die Biergartensaison steht an. Dieses Jahr könnte sich zu den Gerüchen der deftigen bayerischen Küche aber auch ein süßlicher Marihuanageruch mischen. Zum ersten April wurde der Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen von der Ampelregierung abgesegnet. Auch im Biergarten?
Grundsätzlich laut Gesetzgeber ja: Seit erstem April dürfen Bürger nun bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen und dieses auch im öffentlichen Raum mit sich führen. So weit, so gut. Der Konsum ist allerdings nur eingeschränkt erlaubt und somit wird es auch schon kompliziert.
Bubatzkarte hilft: Viele Biergärten liegen sowieso in Verbotsgebieten
Kiffen ist nicht erlaubt an Schulen, auf Spielplätzen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen. Auch im Umkreis von 100 Metern zu solchen Einrichtungen ist der Konsum untersagt. Und wenn so mancher Kiffer schon vom legalen Spaziergang durch die örtliche Fußgängerzone mit Joint im Mund geträumt hat - auch hier gilt: ausgeträumt. Von 7 bis 20 Uhr bleibt das verboten. Wer jetzt die Orientierung verloren hat, und das ganz ohne Cannabis, dem kann mit der sogenannten Bubatzkarte weitergeholfen werden.
Rot eingefärbte Bereiche zeigen, wo Bußgelder drohen, wenn man sich einen Joint anzündet. Wenn es nach Ministerpräsident Markus Söder geht, werden die Einschränkungen auch strikt überwacht, er hält nichts von der Legalisierung. Die Freigabe sei „ein fataler Fehler“ gewesen, so Söder. Und „so streng wie möglich“, wolle man das Gesetz künftig in Bayern auslegen.
Da wird sicherlich auch der ein oder andere Gastronom in den vergangenen Tagen mal in die Bubatzkarte geblickt haben. Und bei unserer Umfrage kommt der Verdacht auf, dass sich einige Wirte bei all den Unklarheiten vielleicht sogar über einen Spielplatz oder die Fußgängerzone in unmittelbarer Nähe freuen - so müssen sie nicht selbst entscheiden.
Mit dem Sandkasten gegen das Entscheidungsdilemma?
Das Wochinger in Traunstein liegt in einem rot gekennzeichneten Bereich: Sie hätten sich aber, so der Juniorchef des Wochinger Brauhauses, Simon Wochinger, auch ganz bewusst gegen den Konsum von Cannabis bei ihnen im Biergarten entschieden: „Dadurch, das bei uns auf dem Biergartengelände auch ein Spielplatz liegt, sind natürlich automatisch auch Kinder anwesend. Aber auch Jugendliche, und deshalb wollen wir es hier nicht erlauben.“ Bei Biergärten, die sich außerhalb der eingeschränkten Zonen befinden, war die Unsicherheit groß und die Auskunftsbereitschaft entsprechend:
„Dazu möchten wir uns vorerst nicht äußern“ - Von acht angefragten Biergärten in der Region hat die Hälfte mit diesem Satz geantwortet. Zu groß sei die Verunsicherung. Man habe, so die jeweiligen Wirte, sich mit dem Thema zwar schon beschäftigt, sei aber noch nicht zu einem finalen Schluss gekommen. Weder Kiffer noch die anderen Gäste wollten sie vergraulen. Hinter der Angst der Wirte, sich zu positionieren, könnte laut dem Bad Reichenhaller Wirt Christoph Berger mehr als nur die verwirrende Gesetzgebung stecken:
Gaspronomen sind verunsichert: „Was könnte mir passieren“
„Man hat uns Gastronomen auch in den letzten Jahren so viele Entscheidungen aufs Auge gedrückt, wie zum Beispiel die Corona-Maßnahmen, da hat der Gastronom eventuell Angst und fragt sich: Was könnte mir passieren?“ Christoph Berger sei noch ziemlich unschlüssig, wie sie das bei sich im Gasthaus Heimgarten umsetzen wollen. Derzeit sei für ihn zum Beispiel nicht abzusehen, ob Gäste sich vom Kifferqualm belästigt fühlen würden.
Und natürlich sei er auch auf seine Einnahmen bedacht: „Ich kenne mich ja nicht aus, ich kiffe nicht, aber wie ist das: Macht Kiffen hungrig? Bestellen die dann schon was? Wie wirkt Cannabis in Kombination mit Alkohol?“ Es gäbe noch viele Fragen für ihn, die hoffentlich bald geklärt werden können. Andere haben sich bereits entschieden.
Im Klosterwirt in Höglwörth bleibt das Kiffen verboten
„Cannabis ist ein Betäubungsmittel und wir haben ja Kinder im Biergarten. Da könnten die Kinder dann, wenn gekifft werden würde, das auch einatmen, das geht natürlich nicht.“ Der Geschäftsführer des Höglwörther Klosterwirtes in der Gemeinde Anger, Hansi Berger, stellt klar: „Es kann jeder machen, was er gern tut, aber bei uns im Biergarten nicht.“ Er hoffe, dass sich Kiffen im Biergarten generell nicht etabliert.
„Werde freundlich fragen, ob sie ums Eck gehen können“
„Biergarten und Kiffen, das passt einfach nicht zusammen“ - findet auch Florian Darchinger, Geschäftsführer des Chiemseewirtes in Gstadt. „Ich werde den jeweiligen Gast freundlich darum bitten, ums Eck zu gehen, wenn er unbedingt kiffen will.“ Die Leute sollen ja zum Essen kommen, erklärt er: „Da sind Kinder und die Leute essen. Ich finde, da muss man auf die Allgemeinheit schauen. Es kann ja jeder jetzt daheim rauchen, oder wo es erlaubt ist, aber wir wollen das in unserem Biergarten nicht.“
Ist das die ultimative Absage ans Kiffen im Biergarten? Derzeit sieht es fast so aus. Vielleicht sollten die Cannabisfreunde aber auch nicht zu früh aufgeben. Nach vielen Jahren der restriktiven Cannabispolitik im Freistaat braucht es eventuell mehr als nur eine Gesetzesänderung - zum Beispiel Zeit: Solange können sich Kiffer ja vor oder nach dem Biergartenbesuch einen schönen Ort suchen, um ihrem Laster zu frönen und die Bubatzkarte verrät, allerdings ohne Gewährleistung, wo das bußgeldfrei funktioniert.

