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Bauleitplanverfahren läuft

Trotz Widerstand: Wann in Egglkofen Wohnungen und ein Gewerbegebiet entstehen sollen

Zwischen der Ortsgrenze von Egglkofen und dem Ortsteil Lichtberg sollen das neue Gewerbegebiet sowie ein Wohn- und Mischgebiet Hofstetten entstehen.
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Zwischen der Ortsgrenze von Egglkofen und dem Ortsteil Lichtberg sollen das neue Gewerbegebiet sowie ein Wohn- und Mischgebiet Hofstetten entstehen.

Zwischen der Ortsgrenze von Egglkofen und dem Ortsteil Lichtberg sollen das neue Gewerbegebiet sowie ein Wohn- und Mischgebiet Hofstetten entstehen. Ein Anwohner findet das gar nicht gut. Wie es nun weitergehen soll.

Egglkofen – Wenn es nach Bürgermeister Johann Ziegleder (ULE) geht, dann ist das offizielle Bauleitplanverfahren für das Gewerbegebiet und das angrenzende Wohn- und Mischgebiet Hofstetten bis zum Ende des Jahres abgeschlossen. Dann kann im nächsten Jahr bereits mit der Erschließung begonnen werden und in absehbarer Zeit wird der Bauhof der Gemeinde aus der Ortsmitte in das neue Gewerbegebiet Hofstetten umziehen können.

Anwohner hat Bedenken wegen des Gewerbegebietes Hofstetten

Doch jetzt musste sich der Gemeinderat erst einmal mit den ersten Antworten von Behörden sowie eines Anwohners zu den Plänen auseinandersetzen. Dieser hatte sich ausführlich zu Wort gemeldet: Er kritisierte unter anderem, dass aus seiner Sicht das sogenannte Anbindegebot bei dem neuen Gewerbegebiet Hofstetten nicht gegeben ist. Das hatte auch die Regierung von Oberbayern in einer ersten Stellungnahme bereits bemängelt.

Was besagt das Anbindegebot

Der Landesentwicklungsplan des Freistaates Bayern hat es sich zum Ziel gesetzt, ein verbindliches Regelwerk zu schaffen, um Bayern fit für die Zukunft zu machen. Ein Punkt ist dabei die sogenannte „Maßvolle und effiziente Flächeninanspruchnahme“. Damit soll die Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, Siedlungsstruktur vermieden werden. Dazu gehört auch das sogenannte Anbindegebot, das besagt, dass „neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen sind“.

Allerdings hat die Gemeinde zwischen dem Ortseingang von Egglkofen und dem geplanten Gewerbegebiet Hofstetten auch noch ein Wohn- und Mischgebiet geplant, in dem der Bau von zwei Einfamilien- und zwei Doppelhäusern vorgesehen ist. Damit ist dem Anbindegebot, in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern, Rechnung getragen. Dabei haben 14 betroffene Behörden gar keine Stellungnahme abgegeben, vier weitere schickten eine Stellungnahme ohne Einwände.

Alle erforderlichen Abstände werden eingehalten

Der Anwohner macht zudem geltend, dass das Gewerbegebiet eine „erdrückende Wirkung“ auf seine Hofstelle habe. Hier argumentiert die Gemeinde, dass der Abstand der geplanten Bebauung durch die Vorgaben des Gesetzgebers gewahrt ist. Zudem werde zwischen Gewerbegebiet und Hofstelle eine Streuobstwiese gepflanzt. Auch hier werden die erforderlichen Grenzabstände eingehalten, so dass es auch zu keiner unzulässigen Verschattung kommen wird, sind Verwaltung und Gemeinderat überzeugt.

Der Anwohner hat zudem die „alte Fassfabrik“ als alternativen Standort für das Gewerbegebiet vorgeschlagen. Hier verwies der Gemeinderat allerdings darauf, dass er sich bereits vor etwa fünf Jahren mit diesem Standort auseinandergesetzt habe. Dabei wurde aber schnell klar, dass das nur etwa 50 Meter entfernte Wohngebiet hier gegen das Gewerbegebiet spricht. Dazu kommt der dort bestehende Brauhauskeller.

Nach Meinung eines Sachverständigen könne das Gelände wegen der Hanglage „kaum tragfähig verdichtet werden“, auch wenn der Brauhauskeller vollständig abgebrochen werden sollte. Zudem haben die Montgelas-Erben auf den angrenzenden Flächen Wohnbaupläne angemeldet. Am südlichen Spitz des Grundstückes kommen zudem Naturschutzflächen hinzu. Zahlreiche Gründe also, weshalb die Gemeinde von den Bauhofplänen für dieses Gelände wieder abgerückt ist.

Zwischen der B 299 und der Piesenkofener Straße soll das neue Gewerbegebiet der Gemeinde Egglkofen entstehen. Dort soll auch der Bauhof hin verlagert werden.

Geplante Erschließung ist ausreichend

Ein weiteres Argument des Anwohners ist die Erschließung des neuen Gewerbegebietes. Für ihn ist die Piesenkofener Straße dafür nicht ausreichend. Doch auch hier vertritt die Gemeinde einen anderen Standpunkt. Sie argumentiert, dass „hier kein Industriegebiet mit hoher Frequenz von Schwerlastverkehr geplant wird“, sondern dass sich hier kleine und mittlere ortsansässige Handwerksbetriebe mit den entsprechenden Fahrzeugen ansiedeln werden.

Bedenken hatte auch der Fachbereich Naturschutz des Landratsamtes wegen der Ausgleichsflächen geäußert. Allerdings stellt Michael Kohwagner vom Bauamt klar, dass es noch keine konkrete Ausgleichsflächenplanung gebe. In der Abwägung verständigte sich der Gemeinderat darauf, dass die Ausgleichsmaßnahmen der internen Ausgleichsfläche in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde optimiert werden, um einen möglichst hohen Wertpunkteertrag zu erzielen. Auch die externe Ausgleichsfläche werde mit der Behörde abgestimmt. Die Forderung nach einer verbindlichen Festsetzung von Flachdächern im Gewerbegebiet lehnt die Gemeinde ab. Sie bekräftigt aber, dass 50 Prozent der Grünflächen als Blühwiesen angelegt und 25 Prozent der geeigneten Fassadenflächen begrünt werden sollen.

Lösung für Abwasser muss noch gefunden werden

Da die Abwasserentsorgung der Gemeinde Egglkofen über die Kläranlage der Stadt Neumarkt-St. Veit erfolgt, drängt die Stadt auch darauf, dass die Kläranlage durch die neuen Gebäude nicht überlastet wird. Die Gemeinde Egglkofen sagte aber zu, eine Lösung aufzuzeigen, bevor der Bebauungsplan gültig wird.

Wohn- und Mischgebiet Hofstetten wird abgesegnet

Auch für das geplante Wohn- und Mischgebiet Hofstetten hat sich der Gemeinderat durch die Stellungnahmen der Behörden gearbeitet, die sich in weiten Teilen ähnelten. Der Fachbereich Abfallrecht fragte die Größe des geplanten Wendehammers ab, damit das Müllfahrzeug dort auch fahren könne. Hier sagte die Verwaltung zu, dass die Größe des Wendehammers in Abstimmung mit dem Landratsamt noch einmal geprüft und gegebenenfalls vergrößert werde.

Am Ende wurden die Antworten auf die Stellungnahmen einstimmig gebilligt. Die Anregungen werden vom Planungsbüro eingearbeitet und anschließend werden die beiden Planungen noch einmal ausgelegt.

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