Offizielles Verfahren eingeleitet
Ein weiterer Mosaikstein für den Umzug des Egglkofener Bauhofs
Der Egglkofener Bauhof ist zu klein und kann im Dorf nicht erweitert werden. Deshalb hat der Gemeinderat den Weg frei gemacht für eine andere Lösung.
Egglkofen – Der Bauhof der Gemeinde ist mitten im Dorf. Er müsste dringend erweitert werden, hat aber am aktuellen Standort keine Möglichkeiten. Deshalb hat sich die Gemeinde bereits vor geraumer Zeit dazu entschieden, den Bauhof auszulagern. Da zudem ortsansässige Firmen nach passenden Gewerbegrundstücken suchen, hat die Gemeinde die Weichen gestellt, um ein Gewerbegebiet auszuweisen.
Gewerbegebiet für den Bauhof und acht Bauparzellen
Es soll in dem Bereich zwischen Ortseingang und dem Ortsteil Lichtberg entstehen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde wurde bereits entsprechend geändert. Das Planungsbüro Planteam hat nun einen Entwurf für das Gewerbegebiet ausgearbeitet, der zum einen die Fläche für den neuen Bauhof vorsieht, zum anderen aber auch acht Gewerbeparzellen. Nach Aussage von Bürgermeister Johann Ziegleder (ULE) gibt es entsprechende Nachfragen von einheimischen Gewerbebetrieben, die erweitern wollen.
Der Immissionsschutz ist „selbstverständlich berücksichtigt worden“, so Bürgermeister Ziegleder. Nicht erlaubt sollen deshalb in dem Gewerbegebiet beispielsweise Tankstellen oder Vergnügungsstätten sein.
Da das Gelände abschüssig ist, soll auch ein entsprechend dimensioniertes Regenrückhaltebecken dort entstehen. Entsprechende Ausgleichsflächen sollen so angeordnet werden, dass damit der notwendige Abstand zu der Bestandsbebauung in Hofstetten gewährleistet werden kann.
Dazu kommt, dass der natürliche Geländeverlauf „nicht wesentlich verändert werden darf“. Zulässig sind laut den textlichen Festsetzungen Veränderungen im Gelände bis zu zwei Meter Höhe. Geländeabstufungen an den Grundstücksgrenzen beispielsweise durch Stützmauern sind hingegen unzulässig.
Die Zufahrt zu dem geplanten Gewerbegebiet erfolgt über die Piesenkofener Straße. In dem Gewerbegebiet ist erst einmal eine Stichstraße mit Wendehammer geplant.
Ein Drittel der Energie muss regenerativ sein
In Sachen „Energieversorgung“ hat die Gemeinde festgelegt, dass ein Drittel der Versorgung durch regenerative Energien gewährleistet sein muss. Das sei so gesetzlich vorgeschrieben, erklärte Bürgermeister Johann Ziegleder auf Nachfrage von Thomas Mayrhofer (CSU). Mehr sei aber nicht sinnvoll, da man sonst ein kostspieliges Energiegutachten bräuchte. Bürgermeister Ziegleder ergänzte, dass man das Gewerbegebiet „so ökologisch machen will, wie möglich“. So habe man einiges gemacht, was „es nicht gebraucht hätte“. Ziegleder nannte beispielsweise die Forderung nach insektenfreundlicher Beleuchtung.
Die Regierung von Oberbayern verwies bei der Genehmigung des Flächennutzungsplanes auf das sogenannte Anbindegebot. Dies wird nach Ansicht der Verwaltung allerdings gewahrt, wenn die Gemeinde, wie geplant, ein Wohn- und Mischgebiet ausweist, das an die bestehende Bebauung angrenzt. Dazu kommt ein Areal unterhalb und links von dem geplanten Gewerbegebiet, wo Wohnbebauung ausgewiesen werden kann.
Zwei Einfamilien- und zwei Doppelhäuser sind geplant
Für das Misch- und Wohngebiet hat das Planungsbüro Planteam ebenfalls einen Entwurf ausgearbeitet. Er sieht dort den Bau von zwei Einfamilien- und zwei Doppelhäusern vor. Zur B 299, die an dem Areal vorbeiführt, muss bei der Bebauung ein Abstand von 20 Metern eingehalten werden. Je Wohneinheit sind zwei Stellplätze vorgeschrieben. Die Firsthöhe der Einfamilien- und Doppelhäuser darf 9,50 Meter nicht überschreiten.
Nachdem der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet sowie das Wohn- und Mischgebiet „Hofstetten“ einstimmig gebilligt hat, läuft jetzt das offizielle Bauleitplanverfahren an und die Behörden sowie die Bürger haben die Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben.
Ziegleder sagte abschließend, dass die planerischen Grundlagen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollten.
