Aussagen über Insolvenz und Grundstücksverkäufe in Mühldorf
Unertl und Hetzl einigen sich vor Gericht: Der Streit könnte trotzdem weiter gehen
Die Unertl GmbH und Mühldorfs Bürgermeister Michael Hetzl haben ihren Streit über Hetzls Aussagen zu Insolvenz und dem Verkauf von Unertl-Firmen Ende Juni vor Gericht gütlich beigelegt und eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Der Streit könnte trotzdem weiter gehen.
Mühldorf – Wie die Stadt Mühldorf am Donnerstag (27. Juli) mitteilte, haben beide Seiten eine gemeinsame Erklärung unterschrieben. „Die Streitsache zwischen der Kreisstadt Mühldorf und der Unertl GmbH vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München ist gütlich beigelegt worden“, heißt es dazu. Hetzl hatte Mühldorfs Stadträte vor einer Woche über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Bei dem Streit ging es um Aussagen, die Bürgermeister Hetzl zu Insolvenzen und Verkäufen von Unertl-Firmen und -grundstücken vor dem Mühldorfer Bauausschuss tätigte und wie sie in einem Bericht des Mühldorfer Anzeigers wiedergegeben wurden. Grundlage der Einigung vor Gericht war nach Angaben der Stadt das Tonbandprotokoll dieser Sitzung, das die Stadt dem Gericht zur Verfügung gestellt hatte. Es liegt allerdings nicht öffentlich vor.
Unterschiedliche Interpretation der gemeinsamen Erklärung
„Ich freue mich sehr, dass die Angelegenheit jetzt unstreitig beendet werden konnte. Die gemeinsame Erklärung schafft Klarheit auch über die der Gegenseite wichtigen Punkte, sodass die Quellen für Missverständnisse jetzt ausgetrocknet sein sollten“, schreibt Hetzl in einer Stellungnahme zu der Erklärung. Auch die Gegenseite, die Unertl GmbH, bestätigt über ihren Anwalt Steffen Woitz die gemeinsame Erklärung, wie sie vor Gericht abgestimmt worden ist. Allerdings könnte eine Stellungnahme von Bürgermeister Hetzl zu der Erklärung den Streit neu entfachen.
Hetzl hat in seiner Stellungnahme zu der gemeinsamen Erklärung, die den Heimatzeitungen schriftlich vorliegt und die auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht ist, geschrieben: „Letztlich ist nichts übriggeblieben, was ich zu unterlassen oder zu widerrufen hätte.“ Der Anwalt der Unertl GmbH, Steffen Woitz, erklärt dagegen: „Die Aussage des Bürgermeisters, der persönlich nicht bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München anwesend war, ist falsch.“
Woitz betont: „Ausweislich der gemeinsamen Erklärung hat der Bürgermeister von derzeit ‚insolventen Unertl Firmen‘ gesprochen.“ Diese Aussage sei mit den Tonaufnahmen belegbar, sie sei unwahr sowie ruf- und geschäftsschädigend. „Hätten sich die Parteien nicht unter Vermittlung des Gerichts auf die gemeinsame Erklärung geeinigt, wäre die Stadt vom Gericht höchstwahrscheinlich zu Unterlassung und oder Widerruf dieser Äußerung verpflichtet worden“, erklärt Woitz. „Freiwillig hätte die Stadt, die anfangs sogar behauptete, der Bürgermeister habe nie von ‚insolventen Unertl Firmen‘ gesprochen, sich nicht auf die Abgabe der gemeinsamen Erklärung eingelassen.“
Unertl-Anwalt: Gericht musste Stadt die Konsequenzen erst deutlich machen
Das Gericht habe dem Rechtsanwalt der Stadt in der Verhandlung vom 28. Juni erst deutlich machen müssen, dass die Aussage des Bürgermeisters über „insolvente Unertl Firmen“ falsch und deshalb vom Bürgermeister zu unterlassen oder zu widerrufen sei. „Mit der gemeinsamen Erklärung sollten die Parteien den Rechtsstreit schnell beenden und sich eine streitige und der Öffentlichkeit zugängliche Gerichtsentscheidung ersparen. Die gemeinsame Erklärung war nicht dazu gedacht, dass sich die Stadt dazu noch einen Begleittext ausdenkt, der sie und den Bürgermeister zu Unrecht in ein besseres Licht rückt.“
Wie Wolfgang Unertl und die Unertl GmbH mit der Situation umgehen, ließ der Anwalt zunächst offen. „Wir dachten eigentlich, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München mit der Abgabe der gemeinsamen Erklärung erledigt ist“, betont Woitz. „Wegen der Pressemitteilung der Stadt mit der Aussage ‚Letztlich ist nichts übriggeblieben, was ich zu unterlassen oder zu widerrufen hätte‘ überlegt meine Mandantin derzeit, ob sie die Erledigungserklärung abgeben soll oder das Verfahren fortsetzt.“
Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:
Die Parteien sind sich einig, dass betreffend die Firma Unertl GmbH ein Insolvenzverfahren nicht anhängig ist und nicht anhängig war. Soweit in der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 2. Mai 2023 vonseiten des Ersten Bürgermeisters der Kreisstadt Mühldorf a. Inn von „insolventen Unertl Firmen“ die Rede war, hat sich die Äußerung des Ersten Bürgermeisters ausdrücklich nicht auf die Firma Unertl GmbH bezogen.
Hinsichtlich der Firma Unertl GmbH haben die Kreisstadt Mühldorf und der Erste Bürgermeister Michael Hetzl auch keine Kenntnis davon, dass diese insolvent sei.
Die Parteien sind sich weiter einig, dass der Erste Bürgermeister der Kreisstadt Mühldorf in der Bauausschusssitzung vom 2. Mai 2023 nicht gesagt hat, dass die Familie Unertl alle Firmen verkauft hat. Vielmehr bezog sich die Aussage über Verkäufe ausschließlich auf den Grundbesitz der Unertl-Firmen oder der Familie Unertl in der Kreisstadt Mühldorf.