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Eine umstrittene Bewerbung

Wird AfD-Bezirksrat Wieser Jugendschöffe? Die Entscheidung ist gefallen

AfD-Bezirksrat Martin Wieser wollte Jugendschöffe werden. Jetzt hat ein Ausschuss bei Gericht über die Bewerbung entschieden.
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AfD-Bezirksrat Martin Wieser wollte Jugendschöffe werden. Jetzt hat ein Ausschuss bei Gericht über die Bewerbung entschieden.

AfD-Bezirksrat Martin Wieser war als Jugendschöffe nominiert. Das sorgte für heftige Diskussionen. Jetzt war der Wahlausschuss am Amtsgericht Mühldorf am Zug. Er entschied über Wieser als Schöffe.

Mühldorf – Kritik an der Nominierung des heimischen AfD-Politikers Martin Wieser als Jugendschöffe gab es im März nach der Sitzung des Jugendausschusses des Landkreises. Die Mitglieder stimmten bei zwei Gegenstimmen einer Vorschlagsliste für Jugendschöffen am Amtsgericht in Mühldorf und am Landgericht in Traunstein zu, auf der Martin Wieser nach einem Losverfahren an erster Stelle stand.

Über diese Liste hat jetzt ein Ausschuss entschieden. Nach Angaben des Landratsamts tritt dieser Ausschuss unter dem Vorsitz eines Richters nicht öffentlich am Amtsgericht zusammen. Nach Informationen der OVB Heimatzeitung hat sich dieser Ausschuss gegen den AfD Bezirks- und Kreisrat entschieden und anderen Bewerbern den Vorzug gegeben. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es nicht.

Keine öffentliche Stellungnahme

„Es ist entschieden, zu dem Ergebnis darf ich aber nichts sagen“, erklärt Gerichtssprecher Stephen Kroner und begründet das mit der Nichtöffentlichkeit der Entscheidung. Es habe mehr Kandidaten als zu vergebende Schöffenämter gegeben. „So gab es eine Auswahl, die neuen Schöffen wurden aus dieser Auswahlliste gewählt.“

Martin Wieser nannte die Wahl enttäuschend. Er engagiere sich ehrenamtlich bei der Waldbrandbeobachtung, im Bayerischen Landessportverband und sei Schwerbehindertenbeauftragter. „Ich bin demokratisch gewählt“, betont er, da habe ihn die Kritik an seiner politischen Gesinnung getroffen. Sie habe nichts mit seinen ehrenamtlichen Tätigkeiten zu tun. „Das muss man auseinander halten können.“

Kritik an der Berufung Wiesers auf die Vorschlagsliste kam unter anderem von Mühldorfs ehemaligen Bürgermeisterin Marianne Zollner. Sie sagt während der Sitzung des Jugendausschusses: „Ich habe ein Problem damit, ihn als Jugendschöffe vorzuschlagen. Martin Wieser ist keine vertrauenswürdige Person für dieses Amt.“ 

Im Anschluss diskutierten auch die Leser der OVB-Heimatzeitungen intensiv über den Fall.

Nach Angaben von Gerichtssprecher Kroner ist die Entscheidung des Gerichtsausschusses endgültig und nicht anfechtbar. Die Amtsperiode beginnt im kommenden Jahr und geht bis 2028.

Auswahl von Schöffen

So läuft das Verfahren nach Angaben der „Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Bayern. Derzeit geht es um die Besetzung der Schöffenämter für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Im ersten Schritt haben Gemeinden und Städte eine Vorschlagsliste für die Schöffen an den Amts- und Landgerichten aufgestellt, die dann von der kommunalen Vertretung, Stadt- und Gemeinderäte oder Kreistage, beschlossen wird. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss des Kreistags beschlossen. Diese Liste muss mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie Schöffen gebraucht werden. Diese Vorschlagsliste geht an das zuständige Amtsgericht. Aus den Vorschlägen wählt der dort gebildete Schöffenwahlausschuss die erforderliche Zahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amts- und Landgerichte.

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