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Hitzerekorde und kaum Regen

Wasser stopp? Was Stadt und Landkreis Mühldorf bei Dürre von Bürgern fordern können

Mann gießt Garten
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In der Mittagshitze den Garten wässern? Einige deutsche Kommunen erlauben das nur noch zwischen 8 und 18 Uhr. (Symbolfoto)

Bereitet sich der Landkreis Mühldorf auf einen Wassernotstand vor? Können die Stadtwerke Mühldorf die Bürger zum Wassersparen verdonnern? Und wie beurteilt das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim die Entwicklung? Das OVB hat nachgefragt.

Mühldorf – Die ersten Hitzetage des Jahres haben kürzlich einen Vorgeschmack darauf gegeben, was auch den Landkreis Mühldorf im Sommer erwarten könnte. Der Wetterdienst wetterkontor.de hat für die Stadt Mühldorf heuer bereits 17 Sommertage gezählt, das sind Tage ab 25 Grad Celsius, davon waren drei heiße oder Tropentage mit ab 30 Grad. Der heißeste Tag des Jahres war bisher der 22. Juni mit 33.6 Grad. Zum letzten Mal über 20 Liter pro Quadratmeter geregnet hat es am 10. Mai. In der Zeit von 18. Mai bis 4. Juni fiel kein Liter Regen vom Himmel.

Ausgedörrte Böschungen entlang der Straßen, braun verbrannte Rasenflächen in den Vorgärten, Bäche werden zu Rinnsalen. Wird es anhaltend heiß und fällt der Regen aus, hat das auch Auswirkungen auf den Grundwasserpegel und damit auf das Trinkwasser. Mehrere Landkreise in Deutschland haben bereits Wassersparmaßnahmen angekündigt. Es geht um Entnahmeverbote und eingeschränkte Wassernutzung bis hin zur Wasserrationierung. Bayerns Staatsregierung rief einen Runden Tisch zum Thema „Immer knapper werdendes Wasser in Bayern“ ein.

Landratsamt kann Wasserverbrauch einschränken

Ob und wie der Landkreis Mühldorf den Wasserverbrauch seiner Bürger – etwa für Gartenbewässerung, Autowaschen oder das Befüllen privater Pools – einschränken kann, beantwortet Pressesprecherin Julia Lerch: „Das Landratsamt kann durch den Erlass einer Allgemeinverfügung den Wasserverbrauch einschränken. Voraussetzung ist, dass das für die Gewässerüberwachung zuständige Wasserwirtschaftsamt feststellt, dass eine Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts zu befürchten ist und entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen.“ Auslöser könne eine durch Trockenheit ausgelöste mangelnde Grundwasserneubildung in Verbindung mit den rechtlich zulässigen Wasserentnahmen sein.

Einsparpotentiale in den Trockenmonaten

Eine derartige Anordnung sei in der Regel für mehrere Gemeindebereiche beziehungsweise auch das gesamte Landkreisgebiet bindend. „Diese Möglichkeit wird von einigen Landkreisen in den besonders trockenen Regionen Deutschlands derzeit in Erwägung gezogen“, stellt Lerch fest. „Für die einzelnen kommunalen Wasserversorger besteht die Möglichkeit, den Wasserverbrauch im eigenen Geltungsbereich durch entsprechende Regelungen in der jeweiligen Wasserbenutzungssatzung zu begrenzen. Diese können sich auf Einsparpotentiale in den Trockenmonaten beziehen.“

Pool-Befüll-Verbot ist nicht zu überwachen

„Wir als Wasserversorgungsunternehmen können eine zeitliche Beschränkung zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung erlassen“, bestätigt Alfred Lehmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Mühldorf, diese Möglichkeit zur Begrenzung der Wassernutzung durch die Bürger. „Das ist allerdings Theorie. In der Praxis könnten wir Leitungen nicht stundenweise abstellen, sie brauchen schon aus hygienischen Gründen einen gewissen Wasserdurchfluss.“ Ein Gieß-, Autowasch- oder Pool-Befüll-Verbot wäre auch gar nicht zu überwachen: „Wir sind keine Polizei.“ Da müsste wohl ein Nachbar den anderen anschwärzen, um auf Übertretungen im Privatbereich aufmerksam zu werden. Lehmann könne nur an die Vernunft der Menschen appellieren, bei großer Trockenheit sparsamer mit Trinkwasser umzugehen: „Darum sollte sich jeder bemühen.“

Trinkwasser aus dem Inn

Obwohl die Pegelstände des Grundwassers fallen, sei, so Lehmann, habe der Landkreis Mühldorf auch für die nächsten Jahre noch genügend Trinkwasser zur Verfügung. „Momentan ist die Trockenheit bei uns noch kein Problem, aber das wird sich wohl in den nächsten zehn bis dreißig Jahren ändern.“ Für die Zukunft werden schon jetzt Lösungen erdacht, um das Trinkwasser etwa mit Wasser aus dem Inn anzureichern.

Es fehlt der Regen von drei Jahren

„Wir beobachten die Entwicklung über die letzten Jahre mit Sorge“, gesteht Michael Holzmann, Abteilungsleiter im Wasserwirtschaftsamt Rosenheim. „Sorgen macht uns nicht ein einzelnes trockenes Jahr, sondern die Häufung dieses Phänomens. Was wird das neue Normal?“ Laut seinen Daten fehlt im Landkreis Mühldorf seit dem Jahr 2003 der Niederschlag von drei vollen Jahren. „Das entspricht etwa einem jährlichen Defizit von 16 Prozent.“ Durch Klimaänderungen sei auch die Verteilung des Niederschlags anders: „Wir haben häufiger Starkregen und seltener Dauerregen. Das spiegelt sich auch in der Grundwasserneubildung im Landkreis Mühldorf wider. Die Abweichung vom langjährigen Mittel der Jahre 1971 bis 2000 entspricht mit 26 Prozent einem Defizit von über einem Viertel.“

Gleichzeitig werde durch Siedlungsaktivität mehr Wasser benötigt, Flächen versiegelt, Regenwasser abgeleitet. Bei einer Bevölkerungszunahme von 7 Prozent in den Jahren von 2001 bis 2019 hat sich die nötige Wassergewinnung um 14,5 Prozent erhöht. „All das bringt unseren Wasserhaushalt durcheinander“, stellt Holzmann fest.

Grundwasser im Landkreis ‚at risk‘

Der wichtigste Grundwasserkörper in der Region ist die Inn-Niederterrasse, aus dem etwa die Hälfte der Landkreis-Bevölkerung versorgt wird, erklärt er: „Dieser ist bereits mengenmäßig ‚at risk‘ eingestuft, wir beobachten hier eine langfristig sinkende Tendenz des Grundwasservorkommens.“ Aktuell werde die Versorgungssicherheit im Rahmen der Wasserversorgungsbilanzen überprüft.

Kann das Wasserwirtschaftsamt wegen zu wenig Grundwasser die Wasserentnahme einschränken oder ganz unterbinden? „Nein“, sagt Michael Holzmann. „Das Wasserwirtschaftsamt kann höchstens Empfehlungen aussprechen, welche dann durch die Rechtsbehörde, das Landratsamt, umgesetzt werden.“

Bund und Land sorgen für Notbrunnen

Die Planung der Notversorgung im Katastrophenfall liegt gemäß dem Wasserssicherstellungsgesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, des Landesamts für Umwelt und der Regierung von Oberbayern. Für erforderliche Notbrunnen wird seitens des Landesamts für Umwelt die Bundesnotbrunnendatenbank geführt und verwaltet. Im Landkreisgebiet Mühldorf war ein solcher Brunnen bisher nicht nötig, ist nicht vorhanden und auch nicht geplant.

Die Zuständigkeit für die Daseinsvorsorge liegt bei den Kommunen. Bei örtlichen Mangellagen können aber jederzeit einzelfallbezogen erforderliche Maßnahmen durch den Bereich Katastrophenschutz des Landratsamts koordiniert und unterstützt werden.

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