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Lorenz Kronberger im Dauer-Streit

Arbeitsgerichts-Prozesse und Strafanzeigen von Pollings Bürgermeister – Kein Ende in Sicht

Im Juli 2024 demonstrierten rund 300 Bürger gegen Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger (rechts Bild). Kurz danach fehlte auf dem Lohnzettel einer Gemeindemitarbeiterin, die zugeschaut hatte, eine Zulage und es kam zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht.
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Im Juli 2024 demonstrierten rund 300 Bürger gegen Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger (rechts Bild). Kurz danach fehlte auf dem Lohnzettel einer Gemeindemitarbeiterin, die zugeschaut hatte, eine Zulage und es kam zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht.

Seit über einem Jahr reagieren Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger und Geschäftsleiterin Gabriele Springer auf Kritik mit Strafanzeigen. Auch vor dem Arbeitsgericht standen sie immer wieder. Ein Ende ist nicht in Sicht. Hier eine vorläufige Bilanz.

Polling Die 39-jährige alleinerziehende Veronika Schwimmer hat gegen die Gemeinde Polling geklagt, nachdem ihr eine vereinbarte Zulage nicht gezahlt und der Lohn gekürzt wurde. Die Klage vor dem Arbeitsgericht hatte Erfolg. Ein Erfolg, der kein Einzelfall ist.

Seit 2023 war Schwimmer Kindergärtnerin in Polling. Als im Frühjahr 2024 eine Mitarbeiterin gekündigt hatte, sollte Schwimmer von Mai bis Oktober die Leitung einer Gruppe übernehmen. Dafür gab es eine schriftlich vereinbarte Zulage, die die Mutter eines siebenjährigen Kindes im Zuge ihrer Scheidung gut gebrauchen konnte. 

Nach der Demo fehlte die Zulage auf dem Lohnzettel

Im Juli 2024 demonstrierten rund 300 Bürger vor dem Rathaus gegen Lorenz Kronberger und Gabriele Springer. Der Bürgermeister und die Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft hatten auf Kritik an ihrer Amtsführung und dem Arbeitsklima im Rathaus nämlich mit Unterlassungserklärungen und zahlreichen Strafanzeigen reagiert. 

Auch Schwimmer kam zu der Demo vor dem Rathaus, „um mir das anzuschauen.“ Als der Lohnzettel für August kam, „war die Leistungszulage nicht mehr drauf“, erzählt sie. Sie fragte bei Geschäftsleiterin Springer nach. Nach einem Vier-Augen-Gespräch war für Schwimmer klar: Die Zulage wurde wegen der Teilnahme an der Demo gestrichen. 

Kronberger: Kein Zusammenhang mit der Demo

Bürgermeister Kronberger weist das auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen zurück. Springer habe bei Schwimmer angerufen „und ihr mitgeteilt, dass jetzt eine neue Erzieherin eingestellt wurde und damit die freiwillige Zulage an sie wegfällt“. In diesem Zuge habe Springer nachgefragt, „aus welchen Beweggründen denn“ Schwimmer auf der Demonstration gewesen sei. Kronberger: „Die Streichung der Zulage stand niemals im Zusammenhang mit dem Besuch der Demonstration, sondern mit der Einstellung der ihr neu vorgesetzten Kollegin.“ Später wurden Schwimmer dann auch noch die bereits gezahlten Zulagen rückwirkend vom Lohn abgezogen. 

„Eine bodenlose Sauerei“

„Das ist eine bodenlose Sauerei“, schimpft der Mühldorfer Rechtsanwalt Klaus Salzberger. Jedem stehe ein unantastbarer Grundbetrag zum Leben zu, der nicht gepfändet oder gekürzt werden dürfe, der liege im Falle einer Alleinerziehenden bei rund 2.500 Euro. „Das verdient sie nicht mal mit der Zulage“, betont Salzberger, trotzdem habe die Gemeinde den normalen Lohn noch mal gekürzt. „Das ist so ungesetzlich, wie es nur ungesetzlich sein kann.“ 

Eine Nachfrage der OVB Heimatzeitungen zum rückwirkenden Abzug der Zulage vom Lohn lässt Bürgermeister Kronberger unbeantwortet.

„Für mich war klar, dass ich nicht klein beigebe“

Schwimmer hat sich gewehrt und zusammen mit Anwalt Salzberger vor dem Arbeitsgericht geklagt. „Für mich war klar, dass ich da nicht klein beigebe“, erzählt sie.

Mit Erfolg. Die Gemeinde habe schließlich „mit einem Einzeiler“ die Klage anerkannt, berichtet Salzberger. Schwimmer bekommt rund 1.500 Euro nachgezahlt, muss aber ihren Anteil an den Kosten selber tragen; so sei das vor dem Arbeitsgericht, erklärt Salzberger. 

Bürgermeister Kronberger schreibt von sich aus, dass er „von den Gemeinderäten trotz mehrmaliger Aufforderung keine Prozessvollmacht erhalten“ habe. „Diesen Beschluss haben wir zwischenzeitlich bei der Kommunalaufsicht gerügt.“

„Man kann kaum krasser gegen Gesetze verstoßen“

Anwalt Salzberger hat zum Vorgehen von Bürgermeister Kronberger und Geschäftsleiterin Springer eine klare Meinung: „Das ist menschlich gesehen das Brutalste, was sie bisher geliefert haben. Einfach das Gehalt nicht zu bezahlen; man kann kaum krasser gegen Gesetze verstoßen wie hier. Es ist unfassbar, wie perfide die beiden Personen gegen Mitarbeiter vorgehen. Und das, obwohl sie immer betonen, dass es ihnen nur um Recht und Gerechtigkeit geht.“ 

Davon brauche und solle sich aber niemand einschüchtern lassen, sind Schwimmer und Salzberger überzeugt. „Die Gemeinde hat bisher, soweit mir bekannt ist, in diesen Angelegenheiten keinen einzigen Prozess gewonnen, alle Anzeigen verlaufen im Sande“, erklärt Salzberger: „Mir ist nicht ein Verfahren bekannt, das die Staatsanwaltschaft nicht wieder eingestellt hat. Nicht ein einziges.“

Es kommen immer noch Strafanzeigen aus Polling

„Nach derzeitigem Stand sind keine Anklagen zu erwarten“, bestätigt Dr. Rainer Vietze, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen. 

Ein Ende ist trotzdem nicht abzusehen. Noch immer sind Verfahren offen, sagt der Oberstaatsanwalt: „Dies hängt auch damit zusammen, dass weiterhin neue Verfahren bei uns eingehen.“ Kommen noch weitere Anzeigen? „Ja.“ 

„Jede Person hat das Recht, Sachverhalte, die sie für strafbar hält, kostenlos anzuzeigen. Strafbar macht man sich nur bei falschen Tatsachenbehauptungen, nicht aber bei einer falschen Bewertung von Sachverhalten“, erklärt Vietze. Wer allerdings wider besseren Wissens und in böswilliger Absicht anzeigt, macht sich selbst strafbar. Daran würden aber „hohe Anforderungen“ gestellt, betont Vietze. 

Weitere Klagen vor dem Arbeitsgericht

Auch vor dem Arbeitsgericht ist kein Ende abzusehen: Am 25. Februar ist der nächste Gerichtstermin angesetzt. 

Auch Kindergärtnerin Schwimmer wird weiter klagen. Sie ist seit August im Krankenstand und müsste aus ihrer Sicht eigentlich einen vereinbarten Aufschlag auf das Krankengeld bekommen. „Den zahlen sie auch nicht“, sagt sie. 

„Wir halten uns an die gesetzlichen Regelungen der Lohnfortzahlung“

„Frau Schwimmer hat alle ihr zustehenden Leistungen erhalten“, schreibt dazu Bürgermeister Kronberger. „Wir halten uns an die gesetzlichen Regelungen der Lohnfortzahlung.“ 

„Alles nur Einschüchterungen, um Angst zu machen“

Anders bewertet Anwalt Salzberger das Vorgehen von Bürgermeister Kronberger und Geschäftsleiterin Springer: „Aus meiner Sicht sind das alles nur Einschüchterungen, um Angst zu machen. Alle Vorwürfe lösen sich in Luft auf. Es ist nichts passiert. Es muss niemand Angst haben!“

Die alleinerziehende Mutter hat dieser Angst und den Drohungen getrotzt. Schwimmer: „Diese Angst ist des Menschen nicht würdig. Wenn alle zusammenhelfen würden, wäre es so einfach.“ 

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