Amtsgericht Mühldorf
Mühldorfs Ex-Kämmerer: Thomas G. soll im Dienst geschlagen, belästigt und Gelder veruntreut haben
Die Anklage gegen Mühldorfs ehemaligen Kämmerer ist lang, umfangreich und sehr detailliert. So verlief der erste Prozesstag vor dem Amtsgericht Mühldorf.
Mühldorf – Es ist eine lange Liste von Verfehlungen: Körperverletzung, sexuelle Belästigung und 289 Fällen von Untreue. Deswegen muss sich derzeit Mühldorfs ehemaliger Kämmerer Thomas G. vor Gericht verantworten. Fünfmal soll er Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlagen, in den Schwitzkasten genommen oder verbal erniedrigt haben. Auch ein Fall von sexueller Belästigung gegen eine Mitarbeiterin ist angeklagt.
Vorwürfe erstrecken sich über fünf Jahre
G. ist seit etwa 20 Jahren Kämmerer der Stadt Mühldorf. Die jetzt angeklagten Vorfälle ereigneten sich zwischen 2017 und 2021. Im Oktober 2021 untersagt die Stadt ihm die Führung der Dienstgeschäfte. Seine Suspendierung folgte im Dezember 2024.
Laut Anklageschrift schlug der 62-Jährige einen Mitarbeiter mit einer Kladde, streichelte und massierte dreimal einer Mitarbeiterin gegen ihren Willen den Rücken und lobte ihren kurzen Rock. Im September 2021 soll er als Wahlvorstand bei der Bundestagswahl verhindert haben, dass Briefwahlunterlagen wie gesetzlich gefordert in einer Wahlurne, sondern offen auf einem Tisch verwahrt wurden. Damit es bei der Auszählung schneller gehe, soll er damals gesagt haben. Die Schriftführerin zwang er laut Anklage, trotzdem ein ordnungsgemäßes Vorgehen zu dokumentieren.
Im Zentrum stehen 289 Fälle von Unterschlagung, beziffert auf eine Gesamtsumme von 12.298,84 Euro. Sehr häufig ging G. demnach auf Stadtkosten zum Essen, oft zusammen mit seinem Stellvertreter, mitunter auch am Wochenende. In der jeweiligen Abrechnung nannte er dienstliche Gründe wie Besprechungen. Er kaufte laut Staatsanwaltschaft Reinigungsmittel für Kaffeemaschinen, Duftstoffe oder Schalen, Sagrotan und Kaffeebohnen, Kabel, Paketmarken, Bahlsen-Kekse und Weingläser, stets auf Stadtkasse.
Rechtsgespräch ohne Ergebnis
Der erste Verhandlungstag ging jetzt ohne Urteil zu Ende. In einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Angeklagtem, seinem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft ging es nach Angaben von Gerichtssprecherin Dr. Angela Miechielsen um ein mögliches Strafmaß von acht bis elf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Voraussetzung dafür: das Geständnis des Angeklagten.
Darauf wollte sich der ehemalige Kämmerer der Stadt zunächst nicht einlassen, erklärt Miechielsen: „Der Angeklagte hat jedoch weitere Nachermittlungen beantragt.“
Die Hauptverhandlung wurde daraufhin ausgesetzt. Wann es zu einem neuen Prozess kommt, ist nach Angaben der Gerichtssprecherin noch nicht absehbar. Damit ist auch ein Ende des Disziplinarverfahrens gegen G. bei der Landesanwaltschaft nach seiner Suspendierung offen. „Das Disziplinarverfahren ist nach wie vor aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens ausgesetzt“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage. Das Urteil im Strafprozess sei auch für die Entscheidung der Landesanwaltschaft im Disziplinarverfahren bindend.
Die Landesanwaltschaft Bayern hatte G. nach eigenen Angaben am 9. Dezember 2024 vorläufig des Dienstes enthoben und einen teilweisen Einbehalt seiner monatlichen Dienstbezüge angeordnet hat.
Eine Disziplinarverfügung des Verwaltungsgerichts (VG) gegen Thomas G. aus dem Jahr 2022 hat der Verwaltungsgerichtshof 2024 gekippt und damit auch die Kürzung der Dienstbezüge und ein Bußgeld von 3500 Euro. Dabei ging es um die „fehlende „Abgrenzung von inner- und außerdienstlichem Verhalten“. G., so das Urteil des Verwaltungsgerichts habe interne Informationen weitergebene. Das sah der VGH anders und sprach G. von diesem Vorwurf frei.