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Gemeinderat in Aschau entscheidet

Nach der Reform: Aschau legt die neuen Hebesätze für die Grundsteuer fest – Wird es teurer?

Die Grundsteuer ist auch in Amerang ein heißes Thema. Nun hat der Gemeinderat neue Hebesätze beschlossen.
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Zum Jahreswechsel verlieren die Grundsteuer-Bescheide ihre Gültigkeit. Die Gemeinde Aschau am Inn hat nun über die neuen Hebesätze entschieden.

Zum Jahreswechsel greift die Grundsteuer-Reform: Die Gemeinde Aschau am Inn reagiert darauf und passt die Hebesätze an. Mit Nachteilen haben vor allem die Eigentümer älterer Gebäude zu rechnen.

Aschau am Inn – Eine ganz einfache Rechnung ist es für Aschaus Bürgermeister Christian Weyrich (CSU): Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer. Wird an dem einen Rädchen gedreht, muss am anderen entsprechend reagiert werden, um am Schluss das gleiche Ergebnis zu bekommen. Denn so soll es auch mit dem Greifen der Reform sein: Sie soll „aufkommensneutral“ erfolgen. Aufkommensneutral heißt aber nicht, wie Weyrich erklärte, dass die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen unverändert bleibt. Für die Gemeinde sollen die Einnahmen aus der Grundsteuer stabil bleiben.

„Die Grundsteuerbescheide verlieren ihre Wirkung und es gibt eine neue Bemessungsgrundlage“, fasste es Weyrich kurz zusammen. Deshalb hat die Gemeinde Aschau schon mal durchgerechnet: Etwa 91 Prozent der Datensätze liegen bereits vor und damit auch ein erstes Bild. „Der Vergleich der Datensätze hat teilweise erhebliche Abweichungen beim Grundvermögen, zwischen altem und neuem Recht ergeben“, heißt es von Seiten der Verwaltung. Zum Teil wegen geändertem Recht, zum Teil aber auch wegen falsch ausgefüllter Erklärungen.

Mit Änderungen bei den Bescheiden ist zu rechnen

Außerdem ist davon auszugehen, dass es noch Änderungen bei einzelnen Grundsteuerbescheiden geben kann, die Zahlen sich damit in der Folge nochmals ändern können. Deshalb möchte die Gemeinde mit den neuen Hebesätzen auch einen Puffer berücksichtigen. „Ansonsten wäre es ein Steuerverlust und das soll so nicht sein“, sagte Weyrich.

Damit ergeben sich für die beiden Grundsteuern unterschiedliche Richtungen: Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll von 250 Prozent auf 310 Prozent angepasst werden, bei der Grundsteuer B soll der Hebesatz von 250 Prozent auf 140 Prozent gesenkt werden. Würde die Gemeinde die Grundsteuer B noch stärker reduzieren, gehe man das Risiko ein, dass das Steueraufkommen sinkt, weil mit Korrekturen zu rechnen sei.

Aus der Grundsteuer B hat die Gemeinde in den vergangenen Jahren durchschnittlich 374.000 Euro eingenommen. Bei einem Hebesatz von 140 würden die Einnahmen bei geschätzten 395.000 Euro liegen, bei 135 Prozent bei etwa 381.000 Euro.

Sollten sich deutliche Abweichungen im Vergleich zu den Vorjahren ergeben, muss es so nicht unbedingt bleiben. „Wir können darauf reagieren und können jährlich unsere Hebesätze anpassen“, erklärte Weyrich.

Nachteile für Landwirte?

Durch die Neuerung, dass Wohnhäuser landwirtschaftlicher Betriebe nicht mehr der Grundsteuer A, sondern der Grundsteuer B zugerechnet werden, befürchtete Lukas Salzeder (AWG) Nachteile für Landwirte. Für Weyrich ein denkbares Szenario: „Auf einen solchen Effekt können wir nicht reagieren. Wir drehen am Hebesatz nur, weil die Regierung am Messbetrag dreht.“

Mit der Grundsteuer-Reform würde die Wertsteigerung bei älteren Gebäuden angepasst werden, während neuere Gebäude weniger von einer höheren Grundsteuer betroffen sein würden.

Das gleiche Geld soll aus der Grundsteuer weiterhin an die Gemeinde fließen. „Das sind Einzelschicksale, es geht aber um die Gesamtheit“, sagte Karl-Heinz Jekler (Bündnis Aschau).

Für Weyrich ist es damit auch nur der „erste Schuss“. „Wir wollen niemanden in die Tasche greifen.“

Einstimmig einigte sich der Gemeinderat auf die beiden neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Im Dezember soll dies in der Satzung final verankert werden.

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