Pollings Ausgaben für Anwälte und Gerichte
„Warum wir den Mist nicht unterschreiben“: Kronberger listet Anwaltskosten auf – Räte sind empört
Jetzt liegen die Zahlen auf dem Tisch: Im Gemeinderat von Polling wird es hitzig, als Bürgermeister Lorenz Kronberger die Prozess- und Anwaltskosten präsentiert. Es kommt zu heftigen Vorwürfen.
Polling – 44.818 Euro hat die Gemeinde Polling seit 2023 für Beratungen, Rechtsanwälte und Prozesse bis Ende April ausgegeben. „Das ist im bayernweiten Vergleich unterdurchschnittlich“, betonte Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) in der jüngsten Sitzung des Pollinger Gemeinderates immer wieder.
Im Mai hatten die Gemeinderäte auf Antrag von Thomas Jobst, Stefan Mooshuber (beide CSU), Karin Mayerhofer (FW) und Wolfgang Schweiger (parteilos) die „Offenlegung der Anwalts- und Prozesskosten der Gemeinde Polling“ seit 2023 beschlossen. Die Auskünfte, die Kronberger bis dahin unter anderem auf der Bürgerversammlung gegeben hatte, reichten ihnen nicht. Laut Kronbergers Versammlungsprotokoll der Bürgerversammlung belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten 2023 und 2024 auf 19.484 Euro.
Verwaltung listet alle Kosten der Haushaltsposition auf
Jetzt hat die Verwaltung aufgelistet, welche Kosten unter der entsprechenden Haushaltsposition verbucht sind: Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren, aber auch für Dienstleister unter anderem für Beratungen der Kämmerei, zum Haushalt oder zur Gründung eines Kommunalunternehmens für die Geothermie. 2023 waren es 15.740 Euro, 2024 dann 19.515 Euro und dieses Jahr bis April 9563 Euro.
„Das sind nur die Kosten der Gemeinde, nicht der Verwaltungsgemeinschaft“, betonte dazu Mooshuber.
Kosten erforderlich und unter dem bayerischen Durchschnitt
Das liege unter dem bayernweiten Durchschnitt und unter zwei Prozent des Haushaltsvolumens, erklärte dagegen Kronberger. Sämtliche Ausgaben seien „sachlich gerechtfertigt, rechtlich erforderlich und haushaltstechnisch absolut vertretbar“.
Die Liste reichte Schweiger nicht: Es sollte explizit genannt werden, welche Kosten für Anwälte und Gericht 2024 und 2025 angefallen seien, für welche Verfahren es Mandate des Gemeinderates gab und für welche nicht. „Ich möchte das schriftlich im Protokoll haben“, betonte er immer wieder.
2024 waren es 10.058 Euro errechnete Kronberger in der Sitzung. 2025 waren es bis April 5532 Euro: Unter anderem 1.326 Euro für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines Rechtsanwaltes, 1.190 Euro für ein Vollstreckungsverfahren der Gemeinde, 1461 Euro für das Disziplinarverfahren gegen Kronberger, das das Landratsamt Mühldorf angestrengt hatte, 402 Euro für ein Arbeitsrechtsverfahren und 825 Euro für ein „Zivilrechtliches Vorgehen – Medien“.
„Alle Mandate waren da“, sagte Kronberger zu den 2024er Verfahren. Wo es kein Mandat gegeben habe oder gebe, könne der Bürgermeister ohne Mandat vorgehen, wenn er in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sei, erklärte Geschäftsleiterin Gabriele Springer, das könne ihm der Gemeinderat „nicht verweigern“; zum Beispiel bei dem Disziplinarverfahren oder gegen Medien. Sie hätten sich erkundigt, das decke die Rechtsschutzversicherung ab. „Der Bürgermeister darf gegen Falschbehauptungen vorgehen“, sagte Kronberger.
Hinweis in eigener Sache
Bürgermeister Lorenz Kronberger hatte im Februar 2025 eine Berliner Anwaltskanzlei eingeschaltet, vom OVB die Unterlassung eines Artikels verlangt und anschließend beim Landgericht Traunstein einen entsprechenden Antrag gestellt. Diesen wies das Landgericht Anfang April als unbegründet zurück, die Antragstellerin könne sich „im vorliegenden Fall nicht auf den ihr grundsätzlich zustehenden Ehrenschutz berufen“.
Für 3.374 Euro sind 2024 Gemeinderäte von einem Anwalt angeschrieben worden, „damit ihr bei der Wahrheit bleibt“, fasste es Kronberger zusammen. Das sei aber nicht weiter verfolgt worden.
2025 seien 1326 Euro für den Pfändungsbeschluss eines Anwaltes entstanden, weil der Gemeinderat dem Bürgermeister zuvor ein Mandat verweigert habe. „Dadurch ist ein Schaden entstanden“, sagte Kronberger.
Keine Anzeigen gegen Bürger
Es habe keine Anzeigen gegen Bürger gegeben, nur bei „strafrechtlich relevanten Verhalten“, erklärte Kronberger. Er nennt Urkundenfälschung, Betrug und Tätlichkeiten. Diese Anzeigen seien in mehreren Fällen von der Polizei „angeregt oder erstattet“ worden.
Dem stimmte Mooshuber Kronberger im Laufe der Diskussion zu. Kronberger habe nicht angezeigt, sondern „über 90 Mal“ bei der Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht prüfen lassen. „Das ist nicht anzeigen, das kostet nichts. Das wusste ich nicht.“ Mooshuber schob nach: Auch er lasse jetzt überprüfen, nannte unter anderem Korruption und Mobbing.
Gemeinderat widerspricht der subjektiven Einschätzung
Die Aufstellung „belegt eindeutig“, dass sämtliche Ausgaben „sachlich gerechtfertigt, rechtlich erforderlich und haushaltstechnisch absolut vertretbar waren“, sagte Kronberger. Sein Fazit: Der Gemeinderat solle zur Sachlichkeit zurückkehren und „die Faktenlage“ anerkennen.
„Deine subjektive Bewertung war nicht verlangt. Das ist Deine persönliche Meinung“, entgegnete Wilhelm Skudlik (FW). Er wolle nur die Kosten, „Halbwahrheiten“ wolle er nicht. Der Sachvortrag Kronbergers enthalte falsche Behauptungen. „Du nimmst das Urteil vorweg.“ Auch Grit Berdel (FW) sprach sich gegen den Ton des Sachvortrages aus.
Im Gemeinderat ist ein Sachvortrag die Information und Begründung zu einer Angelegenheit, die dem Rat als Grundlage für seine Beratungen und Beschlüsse dient.
„Das interessiert mich nicht, das ist mein Sachvortrag“, entgegnete Kronberger.
„Da steht so ein Mist drin“
Reinhard Oberstarr (CSU) begrüßte, dass der Sachvortrag verlesen worden sei, „da steht so ein Mist drin.“ Jeder wisse jetzt, „warum wir den Mist und Scheiß nicht unterschreiben.“ Applaus.
Der Beschlussvorschlag laute, dass der Gemeinderat die Offenlegung der Kosten zur Kenntnis nehme, sagte Kronberger – und zu Schweiger: „Das kannst Du rügen, ist mir doch Wurst.“ „Ich denke, wir haben es rechtlich richtig gemacht“, sagte Springer. Sie erklärte, die Kostenaufstellung dem Protokoll als Anhang hinzuzufügen.
„Ist die Aufstellung wirklich korrekt?“
Jetzt verlangte auch Mayerhofer im Protokoll eine Aufstellung der Kosten: „Ich fühle mich hintergangen. Ist die Aufstellung wirklich korrekt?“
„Für wie dumm haltet ihr uns?“, reagierte Springer. „Ich halte das für grenzwertig“, sagte Kronberger zu Mayerhofers Frage.
Die Verwaltung soll sich schriftlich festlegen, was Sache ist, wiederholte Schweiger. „Die Kosten will ich schriftlich fixiert.“ Darauf bestehe er. „Ihr wollt Euch nicht festlegen.“
Hinterhältigkeit und eine Pressemitteilung am Tag danach
„Das ist an Hinterhältigkeit nicht zu überbieten“, konterte Kronberger und stellte seinen Beschlussvorschlag zur Abstimmung: „Der Gemeinderat nimmt die Offenlegung der Prozess- und Anwaltskosten zur Kenntnis.“ Johann Steinberger (UWG) und Kronberger stimmten mit Ja, die restlichen 14 mit Nein.
Am Tag nach der Sitzung (27. Juni) veröffentlichte Kronberger auf der Gemeinde-Homepage eine „Pressemitteilung zur Gemeinderatssitzung“, griff die Gemeinderäte Mooshuber und Schweiger namentlich an und schloss: „Wir haben gestern geliefert – transparent, vollständig, haushaltsrechtlich überprüft. Wer das ignoriert, will keine Wahrheit, sondern nur die Bühne. Wer Transparenz als Waffe missbraucht, verspielt Glaubwürdigkeit. Und wer unablässig kontrollieren und angreifen will, aber eine externe, unabhängige Kontrolle ablehnt, entlarvt sich selbst – es geht dann nicht um Aufklärung, sondern um Machtspiel und Misstrauensinszenierung.“