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Vier Minuten reichten

Klare Mehrheit für Klarheit: Pollinger Gemeinderat zwingt Bürgermeister Kronberger zur Offenlegung

Die bisherige Auskunft zu den Anwalts- und Prozesskosten der Gemeinde Polling reichen ihnen nicht: Thomas Jobst (links oben), Stefan Mooshuber (links unten), Karin Mayerhofer (rechts oben) und Wolfgang Schweiger.
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Die bisherige Auskunft zu den Anwalts- und Prozesskosten der Gemeinde Polling reichen Thomas Jobst (links oben), Stefan Mooshuber (links unten), Karin Mayerhofer (rechts oben) und Wolfgang Schweiger nicht. Jetzt stimmten die Gemeinderäte über ihren Antrag ab.

Nur vier Minuten dauerte der Tagesordnungspunkt – dann war Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger überstimmt. Die Mehrheit der Gemeinderäte will endlich wissen, wie viel Geld seit 2023 für Anwälte und Prozesse geflossen ist.

Polling Am Ende dauerte es nur vier Minuten – und Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) hatte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats die Abstimmung deutlich verloren. Nur Johann Steinberger (UWG) war wie üblich an seiner Seite. Alle anderen waren dafür, dass die Verwaltung die Prozess- und Anwaltskosten, die der Gemeinde seit Januar 2023 entstanden sind, offengelegt werden: anonymisiert in öffentlicher Sitzung sowie mit Namen und Details in nichtöffentlicher Sitzung. 

Es war 21.24 Uhr als Kronberger den unscheinbaren Tagesordnungspunkt Neun „Antrag der Gemeinderäte Jobst, Mayerhofer, Mooshuber und Schweiger“ aufrief. In diesem Antrag forderten Thomas Jobst, Stefan Mooshuber (beide CSU), Karin Mayerhofer (FW) und Wolfgang Schweiger (parteilos) die „Offenlegung der Anwalts- und Prozesskosten der Gemeinde Polling“

Auskunft in der Bürgerversammlung war nicht ausreichend

„Wir müssen endlich Transparenz herstellen“, hatte Jobst den Antrag im Vorfeld gegenüber den OVB Heimatzeitungen begründet. „Unsere Aufgabe ist die Kontrolle der Geschäftsführung“, hatte Schweiger ergänzt. 

In der Sitzung wiederholte Kronberger, dass er diese Zahlen bereits in der Bürgerversammlung am 28. Februar dargelegt habe. Damals hatte CSU-Bürgermeisterkandidat Ernst Weinberger bereits nach den Prozesskosten gefragt. 

Die damalige Auskunft von Kronberger: 2023 und 2024 habe es „drei Unterlassungserklärungen beziehungsweise Verfahren gegen die Gemeinderäte Jobst, Mooshuber und Lena Koch“ gegeben sowie sechs weitere Verfahren, unter anderem wegen Erschließungsbeiträgen, Gründung eines Kommunalunternehmens und „Vorgehen gegen OVB“. Laut Kronbergers Versammlungsprotokoll belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten auf 19.484 Euro. „Bei allen Verfahren wurde eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung eingeholt.“

Das reichte den vier Gemeinderäten aber nicht. „Bisher gibt es keine Informationen bezüglich der für die Gemeinde entstandenen Kosten, was zu vielen Gerüchten in der Bevölkerung führt“, hieß es in dem Antrag. Sie forderten daher eine „transparente Darstellung der Ausgaben und Aufwendungen für gerichtliche Verfahren inklusive der Kosten für Anwälte, sei es Vertretung oder Beratung“. 

Zweistufiges Verfahren vorgeschlagen

Das soll in einem zweistufigen Verfahren erfolgen: Im ersten Teil sollen ohne Namen und Details in öffentlicher Sitzung die Summen für einzelne Anwälte, für Beratungs-, Prozess- und Gerichtskosten aufgelistet und „mit dem Beamer für alle Anwesenden lesbar“ dargestellt werden. Zudem solle gezeigt werden, wie viel die Rechtsschutzversicherung übernommen habe und wie viel die Gemeinde tragen muss. 

Danach sollen im nichtöffentlichen Teil „im Rahmen geltender Datenschutz-Regeln“ Details dargestellt werden: In welchen Sachverhalten, mit welchen Anwälten und gegen wen die Ausgaben angefallen sind. Außerdem wollen die Antragsteller wissen, welche Verfahren derzeit noch laufen und mit welchen Erfolgsaussichten. 

Kronberger möchte Antrag nicht mehr diskutieren

Kronberger hatte diesen Antrag bereits im Vorfeld der Sitzung gegenüber den OVB Heimatzeitungen als „politisch motivierte Instrumentalisierung“ bezeichnet.  „Wer den Eindruck erwecken will, hier gäbe es eine Geheimniskrämerei, der tut dies nicht aus Mangel an Informationen, sondern mit klarer Absicht.“ Die Gemeinderäte seien „im Besitz sämtlicher relevanter Zahlen“, diese seien „transparent offengelegt und umfassend erläutert“ worden. 

Nachdem Kronberger den Antrag in der Sitzung verlesen hatte, sagte er dazu nur: „Ich bin der Meinung, dass ich in der Bürgerversammlung die Prozesskosten bereits erklärt habe. Aber ich will es nicht mehr diskutieren.“ Und er stellte den Antrag sofort zur Abstimmung.

Klares Abstimmungsergebnis

Ohne weitere Diskussion nahmen die Gemeinderäte den Antrag mit breiter Mehrheit (11:2) an. Da war es 21.28 Uhr. 

Damit ist die Verwaltung beauftragt, in der nächsten Gemeinderatssitzung die geforderten Zahlen öffentlich und nichtöffentlich zu präsentieren. Diese Sitzung ist bereits für Donnerstag, 26. Juni, um 19.30 Uhr angesetzt.

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