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Wegen der neuen Grundsteuer

Pollings Bürgermeister Kronberger zur Kämmerin von Tüßling: „Das ist eine Lüge“

Die Hebesätze für die neue Grundsteuer führten in Pollings Gemeinderat zu einer langen Diskussion. Dabei warf Bürgermeister Lorenz Kronberger der Gemeinderätin und Kämmerin Grit Berdel vor, zu lügen.
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Die Hebesätze für die neue Grundsteuer führten in Pollings Gemeinderat zu einer langen Diskussion. Dabei warf Bürgermeister Lorenz Kronberger der Gemeinderätin und Kämmerin Grit Berdel vor, zu lügen.

Polling hat noch immer keine Hebesätze für die neue Grundsteuer. Das führte in der jüngsten Sitzung zu einer langen, teils hitzigen Diskussion.

Polling – Lange, teils hitzig und am Ende ergebnislos diskutierten Pollings Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung über die neuen Hebesätze für die reformierte Grundsteuer. Dabei widersprach Grit Berdel (FW), die im Hauptberuf Kämmerin des Marktes Tüßling ist, der Rechtsauffassung von Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) und bekam von ihm prompt zu hören: „Das ist eine Lüge.“

Seit dem 1. Januar gilt die neue Grundsteuer mit neuen Basiswerten für die Grundstücke, den sogenannten Messbeträgen. Um die Steuer erheben zu können, müssen die Gemeinden aber zuerst neue Hebesätze beschließen. Solange das – wie aktuell in Polling – noch nicht geschehen ist, gibt es keine Einnahmen aus der Grundsteuer.

„Es ist kein Geld verloren gegangen“

Für Polling ist das kein Problem, betonte Bürgermeister Kronberger einleitend: „Es ist keine große Not entstanden. Es ist kein Geld verloren gegangen.“

Dabei hatten die Gemeinderäte schon im November auf Zahlen gedrängt, um noch vor dem Jahreswechsel die neuen Hebesätze diskutieren zu können.  Das war dann aber nicht möglich, weil eine Mitarbeiterin krank sei, so Kronberger im Dezember: „Eigentlich ist es fast fertig. Nach unserer Empfehlung wird sich nichts ändern.“ 

Vorgelegte Zahlen sorgen für Verwirrung

Für die Januar-Sitzung hatten die Gemeinderäte in ihren Unterlagen jetzt Zahlen. In der Sitzung verteilte Bürgermeister Kronberger zusätzlich noch eine weitere Aufstellung.

Vielen Zahlen, die aber keine Klarheit brachten. „Ich bin sehr verwirrt“, sagte an einer Stelle Thomas Jobst (CSU). 

Auch Rainer Oberstarr (CSU) war ratlos: „Bisher hieß es, die Hebesätze sollten bei 320 bleiben.“ In den Unterlagen vor der Sitzung seien aber für die Grundsteuer A mit 418 und für B mit 163 angegeben. „Heute haben wir ganz frisch eine andere Berechnung.“ Jetzt lägen beide Hebesätze bei 210. 

Was ist unter „aufkommensneutral“ zu verstehen?

Als Oberstarr das sagte, hatten die Gemeinderäte schon gut eine dreiviertel Stunde ergebnislos über die Grundsteuer und die Empfehlung des Bayerischen Städtetages diskutiert, zum Teil auch gestritten – vor allem darüber, wie „aufkommensneutral“ zu verstehen sei. Denn die Gemeinden sollen nicht mehr Grundsteuern einnehmen als zuvor, so der politische Wille.

Das Problem: Mit der Grundsteuerreform wurden nicht nur die Messbeträge für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) und für Wohnungen (Grundsteuer B) neu festgelegt. Gleichzeitig werden jetzt auch die Wohngebäude der Landwirte nach der Grundsteuer B besteuert; bisher waren sie Teil der günstigeren Grundsteuer A. Die besteuerte landwirtschaftliche Fläche ist jetzt also kleiner.

Grit Berdel hat eine klare Meinung

Was soll also jetzt aufkommensneutral sein? Bürgermeister und Landwirt Kronberger sprach immer wieder von der Grundsteuer A. Die besteuerte landwirtschaftliche Fläche sei jetzt weniger, also müssen die Einnahmen aus der verringerten Fläche gleich bleiben.

Grit Berdel (FW) meinte: Jede Steuerart für sich soll aufkommensneutral sein. Die neue Grundsteuer A neu müsse so viel bringen wie die alte Grundsteuer A; ebenso bei der Grundsteuer B. Ergo: „Der Hebesatz für A geht rauf, der für B deutlich runter.“ Die Gemeinde könne dann in den Folgejahren nachjustieren.

Die Folge für die Landwirte: Ihre Grundsteuer A könnte gleich hoch sein wie bisher und zusätzlich hätten sie jetzt noch die Grundsteuer B für die Wohngebäude zu bezahlen. 

Kronberger gegen Anhebung der Grundsteuer für landwirtschaftliche Flächen

„Die Grundsteuer A muss nicht das Gleiche erbringen, wenn ein Teil nach B geht“, so Bürgermeister Kronberger im Laufe der Sitzung. „Ich kann nicht die ganzen Häuser nach B verlagern und dann soll beim restlichen A das Gleiche rauskommen.“ Bei ihm seien „zwei Drittel“ von A zu B gewandert.

Berdel blieb bei ihrer Auffassung: „So ist es.“

„Dann machen es alle Gemeinden falsch“

„So ist es nicht“, entgegnete Kronberger: „Das ist eine Lüge.“ Später schob er noch nach, was Berdel sage, „wird kein Finanzamt unterstützen.“ 

„Dann machen es alle Gemeinden falsch“, konterte die Angesprochene.

Bürger nicht gegeneinander ausspielen

Wolfgang Schweiger (parteilos) warnte davor, die „Bürger gegeneinander auszuspielen“. Das wollte kein Gemeinderat; die vorliegenden Zahlen schufen aber auch keine Klarheit. „Da stimmt die Rechnung irgendwo nicht“, sagte Oberstarr. „Das ist zu viel Holterdiepolter, zu viel Durcheinander.“ 

So schaut es im Landkreis Mühldorf aktuell in Sachen Grundsteuer aus: Diese Gemeinden haben bereits ihre Hebesätze aktualisiert.

Und so folgten alle Schweigers Vorschlag, die Hebesätze zuerst im Finanzausschuss zu beraten, ehe der Gemeinderat darüber beschließt.

Finanzausschuss berät hinter verschlossenen Türen die neuen Hebesätze

Diese Ausschusssitzung ist jetzt für Donnerstag, 6. Februar, angesetzt. Hier werden die neuen Hebesätze aber erst einmal hinter verschlossenen Türen diskutiert.

„In der nicht-öffentlichen Sitzung werden aktuelle Beispielberechnungen aus dem Gemeindegebiet behandelt“, begründet Kronberger gegenüber den OVB Heimatzeitungen diese Entscheidung und nennt einen Gemeinderat namentlich: Der wolle sicher „keine seiner Grundsteuerberechnungen“ in der Zeitung lesen.

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