Für mehr Demokratie
Streit um Einfluss: Grüne fordern stärkere Mitbestimmung des Mühldorfer Stadtrats
Das Projekt am Stadtplatz 58 stößt bei den Fraktionen auf Kritik. Die Grünen wollen die Kontrolle des Stadtrats stärken und mehr Einfluss bei Entscheidungen über städtisches Eigentum. So reagiert die Verwaltung auf diesen Vorstoß.
Mühldorf – Dass Mühldorfs Stadtrat in großen Teilen nicht mit seiner Rolle in der Stadtpolitik zufrieden ist, ist kein Geheimnis. Mit schöner Regelmäßigkeit fordern einzelne Fraktionen mehr Mitbestimmung des von den Bürgern gewählten Gremiums bei Entscheidungen für die Zukunft der Stadt.
Entscheidungen ohne Beratung im Stadtrat?
Insbesondere die Pläne rund um den früheren Kindergarten am Stadtplatz 58 haben wieder für Kritik aus den Fraktionen der CSU, SPD und der Grünen gesorgt. Verkündet hatte Bürgermeister Michael Hetzl (UM), was aus dieser zentralen Stelle in Mühldorfs Altstadt werden soll. Entschieden wurde es von der Eigentümerin des Gebäudekomplexes, der Stadtbau GmbH.
Alles, ohne vorher im Stadtrat darüber zu beraten, so die Kritik. Deshalb haben die Grünen einen Antrag auf mehr Einfluss auf die städtischen Gesellschaften wie Stadtbau und Stadtwerke formuliert und dem Bürgermeister vorgelegt. Zwar sind auch Stadträte in deren Aufsichtsräten vertreten, aber nicht aus allen Fraktionen.
„Wenn die Stadt als Eigentümerin von Stadtbau und Stadtwerken auftritt, dann sollte auch der Stadtrat – als ihre demokratische Stimme – mitentscheiden dürfen, wohin die Reise geht“, begründet Fraktionssprecher Dr. Matthias Kraft den Antrag.
Deshalb fordern die Grünen „eine gesetzeskonforme Regelung von Weisungs- und Berichtspflichten für die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften. Ziel ist es, die Rolle des Stadtrats bei wichtigen kommunalen Entscheidungen zu stärken – und das umzusetzen, was die BayGO ohnehin ausdrücklich vorsieht“. Zentrale Entscheidungen über Immobilien oder Großprojekte würden regelmäßig außerhalb des Stadtratsgremiums getroffen.
Die Grünen fordern, die Gesellschaftsverträge der Stadtbau GmbH und der Stadtwerke Mühldorf so zu ändern, dass Aufsichtsräte dem Stadtrat gegenüber weisungsgebunden und berichtspflichtig sind. „Die Bayerische Gemeindeordnung sieht das ausdrücklich vor“, betont der Fraktionssprecher.
„UM hat das selbst schon gefordert“
Er verweist auf einen ähnlichen Antrag im Stadtrat aus dem Jahr 2016 aus der Feder der Fraktionen der Freien Mühldorfer und der UWG, die sich später zur UM vereint haben. „Damals hat man die stärkere Kontrolle städtischer Gesellschaften gefordert. Heute könnte man das in politische Praxis umsetzen. Die Argumente von damals sind noch immer aktuell.“ Heute stellt die UM den Bürgermeister.
Mit ihrem Antrag wollen die Grünen das Vertrauen der Bevölkerung in kommunale Entscheidungen stärken: „Wenn es um Millionenbeträge, städtisches Eigentum oder langfristige Infrastrukturprojekte geht, reicht es nicht, auf einen fünfköpfigen Aufsichtsrat zu verweisen. Die Bürger erwarten zu Recht, dass ihr gewählter Stadtrat Verantwortung übernimmt.“.
Stadtrat angemessen eingebunden
„Die UM-Fraktion wird dem Antrag der Grünen nicht zustimmen“, stellt Karin Zieglgänsberger (UM) klar. „Der Stadtrat ist in die Projekte der städtischen Tochtergesellschaften in angemessener Weise eingebunden. Konkrete Projekte wie das neue Hallenbad oder die Sanierung am Stadtplatz 58 wurden im zuständigen Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr präsentiert und diskutiert.“
„Der UM-Fraktion war es bei der Konstituierung des Stadtrates im Jahr 2020 ein Anliegen, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen – insbesondere der Ratsperiode 2014 bis 2020 unter CSU und SPD“, betont sie. „Deshalb sind in der aktuellen Wahlperiode 2020–2026 alle Fraktionen entsprechend ihres Wahlergebnisses in den Aufsichtsräten vertreten.“
„In Bezug auf den Antrag möchten wir betonen, dass das grundlegende Problem weniger in formalen Strukturen, sondern vielmehr in der Qualität der Informationsweitergabe an den Stadtrat liegt“, sagt Stefan Lasner für die CSU-Fraktion ein. Nicht jede operative Entscheidung sollte vom Stadtrat im Detail vorgegeben werden.
„Es kommt auf kooperatives Miteinander an“
„Gerade bei finanziell und kommerziell relevanten Entscheidungen ist jedoch ein sensibles Vorgehen gefragt, das die Mitglieder des Stadtrats – und damit die Vertreter des Gesellschafters Stadt – angemessen einbindet und informiert.“ Eine strikte Regelung über Satzungen erscheint der CSU herausfordernd. „Vielmehr kommt es auf ein kooperatives Miteinander und eine offene, transparente Kommunikation an.“
„Ja, die Unterstützung dieses Antrags können wir uns mehrheitlich vorstellen, das hat in der letzten Legislatur ja sogar die UM selbst gefordert“, bezieht Angelika Kölbl für die SPD Stellung. „Das heißt, es gibt prinzipiell eine Mehrheit für Änderungen. Die bisherige Praxis gehört in jedem Fall reformiert, nur das ‚Wie‘ wird Diskussionsbedarf geben und geklärt werden.“
„Es muss für den Stadtrat als Gremium mindestens ein Informationsrecht geben“, fordert Kölbl. Nicht nur einen Rechenschaftsbericht, sondern auch Informationen über derzeitige und künftige geplante Investitionen. „Und auch eine Entscheidungsbefugnis bei Projekten, die nicht das laufende Geschäft betreffen.“ Zum Beispiel, wenn das Ziel die Sanierung oder der Um- und Neubau eines oder mehrerer Gebäude ist.
Fraktionen sind in Aufsichtsräten vertreten
Die Stadtverwaltung sieht keinen Grund für Änderungen. „Die Fraktionen sind in den Aufsichtsräten der Gesellschaften vertreten, die Posten werden anhand der Wahlergebnisse verteilt“, erklärt Sprecherin Teresa Harreiner. „Damit sind alle Fraktionen in den Gremien vertreten, wenn auch nicht immer jede Fraktion in jedem Gremium. Eine Information beziehungsweise Beteiligung an den Entscheidungen findet also bereits auf diesem Weg statt.“
Vorgänge wie Hallenbad oder Stadtplatz 58 seien stets im Bauausschuss vorgestellt worden. „Zu sagen, dass die Stadträte nicht informiert worden wären, wäre daher gewagt“, heißt es aus dem Rathaus. „Auf den Informationsfluss innerhalb einer Fraktion hat die Verwaltung wenig Einfluss. Auch verhält es sich so, dass die Stadträte bei den Bauvorhaben der Gesellschaften – dies war auch Anlass des Antrags der Grünen – immer über das Ob eines Bauvorhabens in Form der Bauleitplanung entscheiden.“ Über das „Wie“ eines solchen Projektes könne nach einer ersten rechtlichen Einschätzung ausschließlich der Aufsichtsrat urteilen. „Selbst wenn der Antrag der Grünen wie beantragt beschlossen werden würde, würde sich daher wenig am seit Jahrzehnten bestehenden Prozedere ändern.“