Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Interview mit dem Chef des Kreisbauamtes im Landratsamt Mühldorf

Hotspot Ampfing? Immer mehr Schwarzbauten im Landkreis Mühldorf?

Schwarzbau ist nicht gleich Schwarzbau: Bernhard Wieslbauer leitet im Landratsamt Mühldorf den Geschäftsbereich Kreisbauamt, Bau- und Umweltrecht. Und er hat einen einfachen Rat für alle Bauherren.
+
Schwarzbau ist nicht gleich Schwarzbau: Bernhard Wieslhuber leitet im Landratsamt Mühldorf den Geschäftsbereich Kreisbauamt, Bau- und Umweltrecht. Und er hat einen einfachen Rat für alle Bauherren.

Ampfing hat im Gemeinderat nahezu monatlich einen Schwarzbau. Wie sieht es im Landkreis Mühldorf aus? Werden es mehr? Was hilft? Dazu äußert sich Geschäftsbereichsleiter Bernhard Wieslhuber im Interview mit den OVB Heimatzeitungen.

Mühldorf – In Ampfing stehen inzwischen fast monatlich Schwarzbauten auf der Tagesordnung. Ist Ampfing eine Ausnahme oder ein Symptom? Dazu äußert sich Bernhard Wieslhuber aus dem Landratsamt Mühldorf im Interview mit den OVB Heimatzeitungen. Wieslhuber leitet im Landratsamt Mühldorf den Geschäftsbereich Kreisbauamt, Bau- und Umweltrecht.

Herr Wieslhuber im Ampfinger Gemeinderat steht ja inzwischen fast jeden Monat ein Schwarzbau auf der Tagesordnung … 

Bernhard Wieslhuber: Der Begriff „Schwarzbau“ ist im Baurecht nicht definiert und wird lediglich umgangssprachlich verwendet. Als „Schwarzbau“ werden meist Anlagen bezeichnet, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet wurden. Grundsätzlich ist allerdings auch das planabweichende Bauen unter diesen Begriff zu fassen. Deshalb ist eine Verallgemeinerung nicht möglich. Es handelt sich immer um Einzelfälle. 

Wie werden diese Verstöße entdeckt?

Wieslhuber: Diese „Schwarzbauten“ werden uns von den Gemeinden selbst gemeldet oder von Dritten, zum Beispiel Nachbarn, angezeigt. Hinzu kommen die Baukontrollen des Landratsamtes.

Warum gibt es in Ampfing so viele Schwarzbauten? Ist Ampfing ein Hotspot?

Wieslhuber: Eine Häufung von Schwarzbauten in Ampfing im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis ist aus unserer Sicht nicht belegbar. 

Bernhard Wieslhuber leitet im Landratsamt Mühldorf den Geschäftsbereich Kreisbauamt, Bau- und Umweltrecht.

Welche Bußgelder wurden hier erhoben?

Wieslhuber: Grundsätzlich stellt das Bauen ohne die erforderliche Genehmigung beziehungsweise abweichend hiervon eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei fahrlässigem Handeln kann das mit einem Bußgeld bis zu 250.000 Euro belegt werden; bei vorsätzlichem Handeln können es bis zu 500.000 Euro sein. Die Höhe richtet sich immer nach dem Einzelfall. Dabei kommt es unter anderem auf den Grad des Verstoßes sowie auf die Schuld des Verantwortlichen und dessen wirtschaftliche Verhältnisse an. 

Gibt es auch Anordnungen für Rückbauten, also den Abriss?

Wieslhuber: Neben dem Bußgeld ist ein „Schwarzbau“ auch baurechtlich aufzuarbeiten. Nach der bayerischen Bauordnung kann eine Beseitigung angeordnet werden, soweit rechtmäßige Zustände nicht auf andere Weise hergestellt werden können. Daher ist vor einer Beseitigungsanordnung stets ein nachträgliches Genehmigungsverfahren einzuleiten. Sollte sich das Vorhaben als nicht genehmigungsfähig darstellen, kann die Beseitigung angeordnet werden.

Wie sieht es generell im Landkreis aus? Wie viele Schwarzbauten wurden in den letzten drei Jahren entdeckt? 

Wieslhuber: Da sich hinter dem Begriff „Schwarzbau“ eine Vielzahl an möglichen Verstößen verbirgt, liegt zur Anzahl der nachträglichen Genehmigungsverfahren keine aussagekräftige Statistik vor. Allerdings ist festzustellen, dass sich im genannten Zeitraum die Anzahl der entsprechenden Meldungen beziehungsweise Anzeigen an das Landratsamt erhöht hat. 

Im Landkreis Mühldorf werden immer mehr Schwarzbauten angezeigt.

Das heißt konkret?

Wieslhuber: 2022 wurde gegen 24 Betroffene ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wovon mittlerweile 22 rechtskräftig abgeschlossen wurden. 2023 wurde insgesamt gegen 30 Betroffene ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wovon ebenfalls 22 Fälle abgeschlossen sind. Die Gesamtsumme der Bußgelder liegt im unteren sechsstelligen Bereich. Nicht jeder Verstoß zieht zwingend ein Bußgeldverfahren nach sich. Dies ist einzelfallabhängig zu entscheiden.

Wie können künftige Schwarzbauten verhindert werden? 

Wieslhuber: Viele, oft kleinere Verstöße im Bereich des planabweichenden Bauens können bereits dadurch vermieden werden, dass sich die Bauherren einfach an die genehmigten Pläne beziehungsweise an den Bebauungsplan halten. Bei Abweichungen hiervon oder bei sonstigen Veränderungen, die sich während des Bauens ergeben, muss geprüft werden, ob diese Veränderungen genehmigungspflichtig sind. 

Dem genehmigungslosen Bauen kann nur durch hohe ordnungsrechtliche Maßnahmen sowie Beseitigungsanordnungen begegnet werden – unter anderem mit dem Ziel, dass dies einen warnenden Effekt für Bauherren darstellt. 

Was raten Sie Bauherren?

Wieslhuber: Sollten Zweifel bestehen, ob für die Maßnahme selbst oder für Änderungen oder Abweichungen eine Genehmigung erforderlich ist, steht die untere Bauaufsichtsbehörde jederzeit beratend zur Verfügung. Es ist besser, vorher zu fragen, statt einfach zu bauen. Das kann viel unnötigen Ärger ersparen.

Kommentare