PV-Anlage auf landwirtschaftlich genutzter Fläche
Agri PV in Heimpolding: Strom erzeugen, den Acker nutzen und zusätzlich Geld verdienen
Strom mithilfe einer PV-Anlage erzeugen und den darunter liegenden Boden dennoch nutzen: Das ist die Idee hinter einer Agri-PV-Anlage. Ein Landwirt aus der Gemeinde Buchbach hat das aufgegriffen und dabei gleich noch eine neue Geldquelle aufgetan.
Buchbach – Strom aus erneuerbaren Energien ist in aller Munde. Die Bundesregierung möchte es schaffen, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 CO₂-neutral ist, sprich seinen Energiebedarf ausschließlich aus erneuerbaren Energien deckt. Die bayerische Staatsregierung hat die Devise ausgegeben, dass der Freistaat das bereits bis zum Jahr 2040 schaffen will. Um dieses Ziel in Bayern zu erreichen, müssen unter anderem jede Woche PV-Anlagen mit einer Fläche von rund 40 bis 55 Fußballfeldern in Betrieb genommen werden. Dazu kommen rund 5,5 Megawatt, die mit Windkraft erzeugt werden müssen. Das geht aus einer Studie des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft und des Deutschen Vereines des Gas- und Wasserfaches hervor.
Strom aus Photovoltaik und das Feld zusätzlich nutzen
Wenn man die Zeitspannen verfolgt, die aktuell von der Planung, über die Genehmigung bis zum Bau solcher Anlagen vergehen, dann ist der Begriff „ambitioniert“ noch vorsichtig ausgedrückt. Martin Bauer, Landwirt aus Heimpolding, hat sich aufgemacht, diesen Weg zu gehen. Er möchte eine Agri PV-Anlage auf rund 7,5 Hektar seiner Felder installieren. „Wir haben die Flächen und die Idee hat sich interessant angehört“.
Der Clou dabei: Die PV-Module werden auf einem Metallgerüst so hoch installiert, dass der Landwirt die Fläche unter der PV-Anlage weiterhin landwirtschaftlich nutzen kann. Unter den Modulen sollen Ochsen weiden. Eine Idee, die mit der PV-Anlage geboren wurde, wie Martin Bauer verrät. Bisher haben er und seine Familie überwiegend die „Heimpoldinger Strohschweine“ vermarktet. Der gewonnene Strom wird ins Netz eingespeist. Der Einspeisepunkt ist etwa zehn Kilometer entfernt, berichtet Bauer auf Nachfrage im Marktgemeinderat, doch die technischen Dinge seien Sache des Projektierers.
Im Buchbacher Marktgemeinderat stand die Genehmigung der Agri PV-Anlage wieder einmal auf der Tagesordnung. Grundsätzlich hatte das Kommunalgremium dem Bau bereits zugestimmt, doch jetzt müssen der Bebauungsplan und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes alle bürokratischen Hürden überspringen. Der Flächennutzungsplan muss geändert werden, weil die Flächen bisher nicht zur Energieerzeugung genutzt werden. Ohne diese Änderung hätte der Bebauungsplan keine Rechtskraft, erklärte Bürgermeister Thomas Einwang gegenüber den OVB Heimatzeitungen.
Regionale und nachhaltige Energieversorgung der richtige Weg
Bei der öffentlichen Auslegung der Planung hat sich unter anderem die Regierung von Oberbayern zu Wort gemeldet. Aus ihrer Sicht ist „eine regionale und nachhaltige Energieversorgung, bevorzugt aus erneuerbaren Energien, anzustreben“. Sie zieht auch Agri PV-Anlagen gegenüber Freiflächenanlagen vor, da sie flächensparender sind. Allerdings gibt die Regierung zu bedenken, dass beide Arten von PV-Anlagen das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen können und empfiehlt, sie überwiegend auf sogenannten vorbelasteten Standorten zu realisieren.
Das ist im aktuellen Fall aber nicht möglich, da sich weder Energieleitungen noch Verkehrswege durch den Gemeindebereich ziehen. Die Marktgemeinde argumentiert zudem, dass die Fläche für die Agri PV-Anlage bereits unter größtmöglicher Schonung des Orts- und Landschaftsbildes ausgewählt worden sei. Sie sei nur sehr eingeschränkt einsehbar, was ihre Fernwirkung verringert.
Landwirtschaftliche Flächen bleiben erhalten
Die Regierung von Oberbayern äußerte sich auch zu den Bereichen Land- und Forstwirtschaft: So merkt sie ganz allgemein an, dass landwirtschaftliche Flächen grundsätzlich erhalten werden sollen. Planungen für eine andere Nutzung sollen zumindest nur auf Böden mit niedriger Bonität beschränkt werden. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kommt zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil des genutzten Bodens sogar eine überdurchschnittliche Bonität hat. Das sei eigentlich ein Ausschlusskriterium für PV-Freiflächenanlagen.
Beide Stellungnahmen berücksichtigen aber nicht, dass die PV-Anlage auf einem hoch aufgeständerten Metallgestell installiert wird, damit die darunterliegende Fläche weiter als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden kann. Denn das macht das Wesen der geplanten Agri PV-Anlage aus. Die Verwaltung hat das in ihrer Stellungnahme auch klar herausgearbeitet.
Ein Waldmantel wird begrüßt
Im Bereich Forstwirtschaft hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine Einwände, die Regierung moniert, dass dem Wald im Westen der geplanten Agri PV-Anlage eine Fläche verloren geht. Hier erläutert allerdings die Verwaltung, dass hier eine Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt wird, die das Forstamt als Waldmantel begrüßt.