Strengere Auflagen für Sportanlage
Anwohner klagen gegen Beach-Volleyball-Plätze in Altmühldorf
Die Bauarbeiten für die Beach-Volleyball-Plätze im Altmühldorf sind fast abgeschlossen, der Streit darüber dauert an. Denn einige Nachbarn haben gegen die Baugenehmigung geklagt.
Mühldorf – Es könnte losgehen: Seit dieser Woche sind die Bauarbeiten für die Beach-Volleyball-Plätze in Altmühldorf weitgehend abgeschlossen. Übrig bleiben nur Restarbeiten„Wenn wir zwei Pfosten aufstellen und ein Netz einhängen würden, könnten wir spielen“, sagt Stefan Bartsch, Chef der Volleyballer beim TSV Mühldorf.
Mehr als ein Hobbyspielchen wird es heuer aber nicht mehr geben, denn die Saison ist vorbei. Und was in der nächsten kommt, ist noch nicht sicher. Denn gegen die Baugenehmigung durch das Landratsamt gibt es fünf Klagen.
Sechs neue Plätze nach Umzug ins Altmühldorfer Tal
Der Umzug der Beach-Volleyballer vom ESV-Gelände in der Adolf-Kolping-Straße ins Altmühldorfer Tal und der Neubau von sechs Plätzen wurden notwendig, weil der FC Mühldorf in Zukunft das gesamte Gelände des ESV selbst nutzen will. Einen Ausweichplatz fanden Stadt und TSV Mühldorf auf den ehemaligen Tennisplätzen im Altmühldorfer Tal.
Bedenken von Anwohnern
So begeistert der TSV von den neuen Möglichkeiten rund um Fußballplätze und Skater-Anlage im Tal war, so groß war von Anfang an der Widerstand durch einige Nachbarn. Zu laut, zu viel Verkehr, waren die wichtigsten Argumente gegen die Anlage.
Vor wenigen Wochen hat das Landratsamt die Baugenehmigung erteilt: „Der TSV 1860 Mühldorf darf sechs Beachvolleyballfelder sowie einen überdachten Containerplatz errichten“, teilt Landratsamtssprecher Wolfgang Haserer mit. Mit der Erlaubnis sind aber Auflagen verbunden, die den Betrieb betreffen.
Lärmgutachten führt zu Auflagen
Teil der Baugenehmigung ist ein Lärmgutachten, das der TSV Mühldorf vorlegen musste und das laut Haserer in die Genehmigung eingeflossen ist. In diesem Gutachten wurden die neuen Anlagen und die schon bestehenden Einrichtungen im Tal untersucht.
Trainings- und Turnierbetrieb ist eingeschränkt
„Auf Grundlage dieses Gutachtens wurden immissionsschutzrechtliche Auflagen hinsichtlich des Lärmschutzes im Baugenehmigungsbescheid aufgenommen“, heißt es vom Landratsamt. Wie die genau aussehen, teilte die Behörde nicht mit. Nur so viel: „Der Baugenehmigungsbescheid beinhaltet Auflagen, die den Gesamtbetrieb der Sportanlage einschränken.“ So sei der Trainings- und Turnierbetrieb zeitlich eingeschränkt worden. „Zusätzlich gibt es Auflagen, welche die Nutzung der Lautsprecher sowie die Musikdarbietungen auf der Terrasse des Vereinsheimes einschränken.“ Vorschriften für die Verkehrserschließung gibt es dagegen nicht.
Einige Nachbarn wollen sich mit der Erlaubnis trotz der Auflagen nicht abfinden, sie haben gegen die Entscheidung Klage eingereicht. Laut Haserer liegen bislang fünf Klagen gegen die Baugenehmigung vor. Worum es den Klägern im Einzelnen geht, weiß das Landratsamt noch nicht: „Die Klagen wurden bisher nicht begründet.“
Kläger fühlen sich nicht berücksichtigt
Karl-Heinz Ruprecht wohnt in einem der Mehrfamilienhäuser an der B12, oberhalb des Altmühldorfer Tals. Er ist einer der Kläger gegen die Baugenehmigung. Obwohl er und die anderen Bewohner keine direkten Nachbarn sind, sondern versetzt oberhalb der Plätze wohnen, fürchtet er, den Lärm der Sportanlage. Nach seinen Angaben sind laut Gutachten Werte von 113 Dezibel (dbA) erlaubt. „Bei 110 ist die Schmerzgrenze erreicht“, zitiert er einschlägige Publikationen. 113 dbA entsprächen dem Lärm in einer Diskothek. In Wohn- und Mischgebieten seien aber maximal Werte bis 60 dbA erlaubt.
Er und die anderen Kläger wehren sich dagegen, dass sie bei der Erstellung des Gutachtens nicht berücksichtigt worden seien. „Das Gutachten gilt nur für das Altmühldorfer Tal“, sagt er. „Für uns nicht.“ An 18 Turniertagen sei der Lärmwert von 113 dbA erlaubt, er fürchtet, dass auch das Training mit Musik beschallt wird. „Wir sehen uns genötigt, weil wir nicht gefragt worden sind.“ Ruprecht betont, er und seine Nachbarn seien nicht gegen das Volleyballspiel, das man Jugendlichen und Erwachsenen im Tal ermögliche. Sie wehren sich gegen die mutmaßliche Lärmbelästigung. Deshalb soll es nach seinen Angaben im Oktober einen Gesprächstermin im Landratsamt mit dem TSV geben. „Wir wollen einen goldenen Mittelweg suchen.“
Nicht jedes Wochenende Bayerische Beachmasters
TSV-Abteilungsleiter Bartsch spricht von „vielen Einschränkungen“ und von „gewissen Regularien“, die den Spiel- und Trainingsbetrieb regeln. Er nennt sie aber vernünftig und betont: „Wir sehen das ein und richten uns danach. Wir werden es nicht ausreizen.“ Einschränkungen über die in der Bauerlaubnis vorgesehenen, lehnt er ab.
Zugleich versucht er zu beruhigen. Der Trainings- und Spielbetrieb sei nicht vergleichbar mit dem, was sich einige Anwohner vorstellen: dem großen bayerischen Beachmaster-Turnier anlässlich des Altstadtfestes. „Beachvolleyball ist nicht gleich Altstadtturnier“, sagt Bartsch. Der reguläre Trainings- und Spielbetrieb verlaufe wesentlich ruhiger und unspektakulärer.
