Für die Kreise Altötting, BGL, Mühldorf, Rosenheim und Traunstein
Radl-Mitnahme im Zug: Braucht es ein Ticket? Wenn ja, welches? Wo gilt was? - Alle Infos hier!
Es wird immer sommerlicher, warum also nicht das Fahrrad nehmen, mit der Bahn zu einem der schönen Plätze in der Region fahren und dann eine schöne Radltour machen? Eine gute Idee, aber es gibt eine ganze Reihe von Dingen rund um unterschiedliche Regelungen für die Fahrradmitnahme im Zug, welches Ticket es braucht und so weiter zu beachten! Alle Informationen für die Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Traunstein findet Ihr hier:
Landkreise Altötting/BGL/Mühldorf/Rosenheim/Traunstein - „Die Fahrradmitnahme im Zug ist leider von Landkreis zu Landkreis teils sehr unterschiedlich gelöst. Generell kann man hier drei verschiedene Bereiche erkennen: Innerhalb der gesamten Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land ist die Fahrradmitnahme kostenfrei möglich, solange ausreichend Platz im Zug vorhanden ist. In den Netzen der BRB Oberland und Chiemgau-Inntal ist die Fahrradmitnahme bis Bernau am Chiemsee kostenpflichtig. Im Netz der Südostbayernbahn schließlich ist eine Mitnahme kostenfrei möglich, solange die Strecke nicht im MVV-Gebiet liegt“, so Marco Kragulji, Stellvertretender Landesvorsitzender von PRO BAHN Bayern.
„Diese unterschiedlichen Regelungen führen immer wieder zu Missverständnissen bei Fahrgästen. Dies ist aber nicht das einzige Problem. Mit den unterschiedlichsten Fahrradtickets geht es für den Fahrgast weiter. So gibt es in Südbayern vier unterschiedliche Fahrradkarten für die Zugfahrten. Mit der Fahrrad-Tageskarte Bayern kann man sein Fahrrad in ganz Bayern mitnehmen. Ist die Strecke bei einfacher Fahrt kürzen als 36 Kilometer oder ist der Zielbahnhof bei Hin- und Rückfahrt nicht weiter als 18 Kilometer entfernt, gibt es die Fahrrad-Kurzstreckenkarte. Fährt man jedoch nur innerhalb des MVV-Gebiet, gibt es die Fahrrad-Tageskarte MVV. Zum Abschluss kam im Dezember 2023 das BaSTi (R) – das Ein-Euro-Ticket-Fahrradticket – zur Auswahl dazu. (Mehr dazu hier.)“
Radl-Mitnahme im Zug: Braucht es ein Ticket? Wenn ja, welches? Wo gilt was? - Alle Infos hier! - Für die Kreise Altötting, BGL, Mühldorf, Rosenheim und Traunstein
„Es kommt immer wieder zu großen Missverständnissen, da nicht alle Tickets überall gültig sind, auch muss man an einigen Automaten die Fahrradtickets regelrecht suchen, um ein Ticket zu kaufen. So besteht beim Ein-Euro-Ticket das Problem, dass es im RE5, in der RB54 sowie im gesamten Netz Oberland der BRB nicht gültig ist. Diese Regelungen wurden eingeführt, da die Auslastung schon zuvor sehr hoch war. Gleichzeitig macht es das reisen mit dem Rad wieder komplizierter“, erläutert er. „Wir haben alle Informationen für die jeweiligen Regionen, inklusive einer Auflistung der Regelungen in den Verbünden, sowie eine Übersicht der Regelungen in den Bundesländern zusammengestellt“, so eine Sprecherin der Deutschen Bahn.
„Alle wichtigen Informationen zur Fahrradmitnahmen in den Netzen der BRB haben wir auf unserer Website aufgeführt. Dort erläutern wir auch die Gültigkeit des 1-Euro-Fahrradtickets BasTi in unseren Zügen. Die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein ermöglichen eine kostenfreie Mitnahme. Die Kosten übernehmen die beiden Landkreise“, so wiederum eine Sprecherin der BRB. „Wer in anderen Landkreisen als den beiden oben genannten unterwegs ist, braucht ein Fahrradticket, auch wenn er aus den beiden genannten herausfährt. Fahrgäste aus anderen Bundesländern informieren sich nicht immer über die Vorgaben in Bayern beziehungsweise beim einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder den Verkehrsverbünden und werden dann leider manchmal zum „Schwarzfahrer“.
Welche Räder darf ich überhaupt mitnehmen?
„Informationen rund um Bahnreisen mit Fahrrad inklusive der Beförderungsbedingungen und einem ausführlichen FAQ finden sie auf unserer Website, mit Infos zu Reisen mit Bahn und Fahrrad beziehungsweise wie man sein Fahrrad in verschiedenen Bundesländern mitnehmen kann. Dort finden sie beispielsweise auch die Karte mit bei Radausflüglern beliebten Strecken“, erklärt die Sprecherin der Deutschen Bahn.
Mitgenommen werden dürfen grundsätzlich folgende Fahrradtypen:
- Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden. Die Fahrradständer haben in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm.
- Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. „Pedelec“, bis 250 Watt Motorleistung).
- Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab. Denken Sie dabei an das Equipment für das spätere Wiederaufpumpen.
- Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
- Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Informieren Sie sich hierfür bitte im DB Reisezentrum, in der DB Agentur oder unter der Service-Rufnummer 030 2970.
„Alle nicht genannten Modelle sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können oder in Durchgänge und Fluchtwege hineinragen, sind ausgeschlossen“, so die Bahnsprecherin.
Kapazität begrenzt
„Die Kapazität zur Fahrradmitnahme ist stark abhängig vom jeweiligen Tag, der Uhrzeit und der Lastrichtung. Am Wochenende sowie zum Berufsverkehr ist aus unserer Erfahrung ein Mitnahme nicht immer garantiert. Den ein weiteres häufig auftretendes Missverständnis ist, dass man mit der Fahrradkarte auf jeden Fall mitgenommen wird. Dem ist leider nicht so, besonders wenn ein Zug schon voll besetzt ist, kann es zu dieser Entscheidung kommen. Das Zugpersonal ist für die Sicherheit im Zug verantwortlich und kann hier auch die Mitnahme verweigern, dies ist auch in den Beförderungsbedingungen so festgehalten. In der Regel kann man aber außerhalb dieser Zeiten ohne Probleme ein Fahrrad mitnehmen.“
„Das Thema Kapazität zur Mitnahme ist äußerst kompliziert. Da die Nachfrage je nach Witterung und Jahreszeit stark schwankt, ist eine Planung zur Kapazitätsausweitung sehr schwierig. Als Fahrgastverband begrüßen wir Kapazitätsausweitungen auf jeden Fall. Wir haben aber ein Verständnis, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft nur wirtschaftlich sinnvolle Ausweitungen finanzieren kann. Leider ist es bei Ausschreibungen nicht darstellbar, tagesgenau auf täglich andere Schwankungen zu reagieren“, schließt Kragulji.
Mitnahme in Fernverkehrszügen nahezu flächendeckend möglich
„Wir bitten um Verständnis, dass die Mitnahme des Fahrrads im Nahverkehr nicht garantiert werden kann. Als DB können wir die Fahrradmitnahme nicht bei jeder Fahrt mit unseren Zügen garantieren, etwa weil die Stellplätze auch für andere Personengruppen benötigt werden, beispielsweise für Rollstuhlfahrer:innen und Fahrgäste mit Kinderwagen, oder Züge zu stark ausgelastet sind“, so die Bahnsprecherin wiederum, „Die genannten Reglungen ermöglichen den Kunden ein Ausweichen auf frühere oder spätere Züge, die eine geringere Auslastung vorweisen. Eine Stornierung, Umtausch oder Erstattung der Fahrradtageskarte ist ausgeschlossen.“
„Die Mitnahme von Fahrrädern in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn ist mittlerweile nahezu flächendeckend möglich. Mit der seit Jahren laufenden Beschaffung neuer ICE-Züge im Fernverkehr steigt die Zahl der Stellplätze kontinuierlich. In jedem ICE 4 können acht Fahrräder mitgenommen werden, die Flotte umfasst insgesamt 137 Züge. Aktuell sind zudem 18 der 90 bestellten ICE3neo im Einsatz, die ebenfalls über jeweils acht Fahrradstellplätze verfügen. Ende 2024 wird mit dem ICE L ein weiterer Zug mit acht Fahrrad-Stellplätzen auf die Schienen kommen. Die Fernverkehrsflotte der DB wird bis 2025 zu rund zwei Dritteln über Fahrradstellplätze verfügen“, so die Sprecherin der DB.
Stoßzeiten vermeiden
„Die DB bietet mit der umfangreichen Beschaffung neuer Fernverkehrszüge mehr Fahrradstellplätze als je zuvor. Mit standardmäßig acht Stellplätzen je Zug sind dies doppelt so viel, wie die nach der EU-Fahrgastrechteverordnung von 2020 vorgesehene Zahl von vier Stellplätzen. Damit wächst auch und gerade auf den Hauptachsen mit großer Nachfrage das Angebot. Trotz einer begrenzten Stellplatzzahl pro Zug führen häufige Fahrten mit den neuen ICE zu einer insgesamt höheren Kapazität und zu mehr Flexibilität bei der Fahrradmitnahme.“
„Mit dem Fahrrad im Zug zu Urlaubs,- Ferien- und Ausflugszeiten, also auch an sonnigen Wochenenden und allgemein zu Stoßzeiten, in die Ausflugsregionen zu fahren, empfehlen wir nicht. Die Züge sind dann bereits stark frequentiert und eine Fahrradmitnahme ist auch mit Fahrradticket nicht garantiert. Besser wäre es, zum Beispiel bei unseren Vorteilspartnern vor Ort, ein Fahrrad auszuleihen“, meint abschließend die Sprecherin der BRB.
hs
