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Nachgefragt in Altötting und Mühldorf

Umstrittenes Feuerwehrgesetz angepasst: Was sagen die Wehren der Region nun dazu?

Am Mittwochnachmittag behandelt der Bayerische Landtag eine angepasste Fassung der zuvor umstrittenen Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Wir haben im Vorfeld mit den Kreisbrandräten von Mühldorf am Inn und Altötting, Harald Lechertshuber (links) und Vincenzo Bucci (rechts) gesprochen.
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Am Mittwochnachmittag behandelt der Bayerische Landtag eine angepasste Fassung der zuvor umstrittenen Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Wir haben im Vorfeld mit den Kreisbrandräten von Mühldorf am Inn und Altötting, Harald Lechertshuber (links) und Vincenzo Bucci (rechts) gesprochen.

Der Bayerische Landtag behandelt am Mittwochnachmittag eine angepasste Fassung der zuvor umstrittenen Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Kritik daran war zuvor, unter anderem, von den Kreisbrandräten aus Rosenheim und Traunstein laut geworden. Wir haben nun auch noch in Altötting und Mühldorf am Inn nachgefragt, was man dort zur überarbeiteten Fassung sagt.

Landkreise Altötting/Mühldorf am Inn/Rosenheim/Traunstein - „Wir Kreisbrandräte waren uns ja alle sehr einig. Entsprechend schließe auch ich mich dem an, dass diese Lösung nun die Beste ist“, resümiert Vincenzo Bucci, Kreisbrandrat der Feuerwehren im Landkreis Altötting. Er teile gleichzeitig die Einschätzung seiner Kollegen, dass die zuvor angedachte Lösung nicht nur einer höheren Altersgrenze bei Ehrenamtlichen, sondern auch die Möglichkeit weiterer Verlängerungen nicht praktikabel sei. „Wie meine Kollegen schon angemerkt haben, würde das dann ja auch bedeuten, dass ein Kommandant jedes Mal entscheiden müsste, ob jemand noch geeignet ist, was eine erhebliche Zusatzbelastung bedeuten würde.“

Richard Schrank ist Kreisbrandrat im Kreis Rosenheim. Mit den neuen Regelungen für die Feuerwehren in der ursprünglichen Fassung des neuen Feuerwehrgesetzes war er nicht einverstanden.

Eine bessere Lösung sei es, langfristig die Nachwuchsarbeit zu stärken, darin sind sich Bucci und auch sein Kollege aus dem Nachbarlandkreis Mühldorf, der dortige Kreisbrandrat Harald Lechertshuber einig. „Der zukunftsfähige Weg sollte doch wohl sein, dass man die Jungen wieder mehr für das Ehrenamt und den Dienst für den Mitmenschen, auch und gerade bei der Feuerwehr begeistert“, meint Lechertshuber. Zunächst einmal müsse nun aber abgewartet werden, was die Beratung im Bayerischen Landtag noch ergibt beziehungsweise ob nun die vom Ministerrat beschlossene Fassung so auch dort verabschiedet werde.

Nachgefragt in Altötting und Mühldorf: Umstrittenes Feuerwehrgesetz angepasst - Was sagen die Wehren der Region nun dazu?

Die ursprüngliche Fassung der geplanten Gesetzesänderung sorgte bei Feuerwehr-Kommandanten der Region im März für große Unruhe. Dieses sah nicht nur eine höhere Altersgrenze bei Ehrenamtlichen, sondern auch die Möglichkeit weiterer Verlängerungen vor. Jeweils nach drei Jahren sollte der Kommandant über eine mögliche weitere Verlängerung entscheiden. „Das geht absolut nicht“, kommentierte dies Rosenheims Kreisbrandrat Richard Schrank gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. Vor allem belaste dabei die Rolle als Richter. „Der Kommandant muss dann begründen, warum er bei dem einen verlängert und bei einem anderen nicht“, sagt Schrank. Und was, wenn einem gerade verlängerten älteren Feuerwehrmann dann etwas passiert? Haftet dann der Kommandeur?“  

„Meilenweit“ sei der Entwurf davon entfernt, das Ehrenamt zu stärken, sagte auch Traunsteins Kreisbrandrat Christof Grundner gegenüber der Zeitung. Er wünsche sich eine klare Regelung, ohne zahlreiche Ausnahmen, die immer wieder zu „Ungerechtigkeiten“ führen müssten. Auch der bayerische Landesfeuerwehrverband hatte sich kritisch geäußert. Gleichzeitig betonte dessen Vorsitzender Johann Eitzenberger: „Wir vertrauen zu Recht darauf, dass die Stimme der bayerischen Feuerwehren gehört wird und am Ende des Gesetzgebungsprozesses eine rechtliche Grundlage im gesamt mehrheitlichen Sinne stehen wird.“

Beratung im Landtag am Mittwochnachmittag

Am ersten April gab dann der Bayerische Ministerrat bekannt, dass er nach Abschluss der Verbandsanhörung im zweiten Durchgang grünes Licht für die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gegeben habe. „Aus der umfassenden Beteiligung der Verbände haben sich einige Änderungen am Gesetzentwurf ergeben. So wurde die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, die aktive Dienstzeit im Einzelfall um bis zu drei Jahre über die eigentliche Altersgrenze hinaus verlängern zu können, verworfen. Die bereits bestehende vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten verbleibt hingegen im Gesetz. Damit wird die große Verantwortung, die mit diesem wichtigen Amt einhergeht, berücksichtigt“, hieß es in der Erklärung dazu. Der Gesetzentwurf werde nun zur weiteren Behandlung und Entscheidung dem Landtag zugeleitet.

Lob dafür gab es bereits auch von Landtagsabgeordneten Daniel Artmann (CSU), das neue Gesetz bringe viele Verbesserungen. „Es ist erfreulich zu sehen, wie unsere Anregungen aus der Praxis direkt in Gesetzgebung und Förderung einfließen. Die neuen Richtlinien sind ein echter Fortschritt – sowohl in der finanziellen Ausstattung als auch in der organisatorischen Entlastung. Der Gesetzentwurf ist praxisnah, durchdacht und ein echter Schritt nach vorn“, kommentierte die neue Fassung auch Kreisbrandrat Schrank. Laut der Tagesordnung des Bayerischen Landtags für die 48. Sitzung des Plenums am Mittwoch soll die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes in erster Lesung ab etwa 13.45 Uhr beraten werden. (hs)

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