Amt äußert sich zu Vorwürfen
„Katzenelend“ im Landkreis Altötting? - Leserin mit emotionalem offenen Brief
Nach dem Fund zweier schwerkranker Katzenwelpen wendete sich eine Leserin mit einem emotionalen offenen Brief an das Landratsamt. Ihr Vorwurf: Es werde zu wenig gegen das Elend der Tiere im Landkreis Altötting getan. Wir haben uns erkundigt, was das Landratsamt wiederum dazu zu sagen hat.
Landkreis Altötting - „Ich möchte mich nun endlich öffentlich zu einem großen Problem äußern, welches von der Politik und daraufhin auch der Gesellschaft geflissentlich ignoriert wird: Das Katzenelend im Landkreis!“, eröffnet Steffi A. ihren offenen Brief an das Landratsamt Altötting, den sie auch unserer Redaktion zukommen ließ, „Ich habe binnen einiger Tage zwei schwer kranke Katzenwelpen gefunden. Eins komplett blind und das Andere Halbblind. Beide schwer krank.“
„Leider musste ich feststellen, dass sich nicht alle Tierärzte für eine derartige Not interessieren. Sicher sind diese Unternehmer und arbeiten nicht kostenlos, aber zu sagen: ‚Das interessiert uns nicht, da müssen sie sich selbst drum kümmern.‘ ist schon ein starkes Stück“, fährt sie fort, „Und zu allem Übel haben wir hier auch noch einen Landrat, welcher dieses Problem auch ignoriert und der Meinung ist, Kastration sei Körperverletzung!“
„Normalerweise müssten alle kranken Streunerkatzen zu ihm nach Hause gebracht werden, als Anschauungsmaterial für eine ignorante und an den Problemen vorbeigehende Politik. Tierschutz und hierzu gehört auch das Elend der Streuner ist eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit. Aber was kein Prestige bringt, wird einfach ignoriert“, schließt sie ihren Brief, „Unkastrierte Katzen bringen zweimal im Jahr Junge zur Welt. Wieder und wieder. Völlig unkontrolliert und unser lieber Herr Landrat ist gegen Kastration. Er geht mit dieser Aussage als Vorbild voran und verstärkt damit das Problem.“
„Katzenelend“ im Landkreis Altötting? - Leserin mit emotionalem offenen Brief
„Die Thematik des Erlasses einer sogenannten Katzenschutzverordnung, nach § 13b Tierschutzgesetz, wurde seitens des Landratsamtes in der Bürgermeister-Dienstbesprechung Ende April ausführlich behandelt. Hierzu referierten Frau Christina Hörl, die Vorsitzende des Tierschutzvereines, und Herr Dr. Michael Beck, der Leiter des Veterinäramtes Altötting, die beide jeweils ihre Standpunkte hierzu deutlich machten“, erläutert Dr. Robert Müller vom Landratsamt Altötting die Hintergründe des Schreibens.
„In diesem Zusammenhang hat Herr Landrat Schneider bemerkt, dass ihn das Leid der Katzen bewege, er seinen Kater allerdings nicht kastrieren lassen würde, da dies Körperverletzung sei“, so Müller weiter, „Über die Dienstbesprechung, das Thema Katzenschutzverordnung und auch das Zitat von Herrn Landrat berichteten lokale Medien und auf diese Berichterstattung stützt sich nun offensichtlich die Verfasserin des ‚offenen Briefes.‘“
Landratsamt: Katzenschutzverordnung noch nicht möglich
„Das Tierschutzrecht ermöglicht es den Kreisverwaltungsbehörden, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in einem festgelegten Gebiet zu verbieten oder zu beschränken sowie eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen mit Freigang vorzuschreiben. Die Voraussetzungen, die vor einem Erlass einer entsprechenden Verordnung erfüllt sein müssen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Genaue Festlegung und örtliche Bestimmung der betroffenen Gebiete und späteren Schutzzonen, so klein wie möglich, so groß wie nötig.
- Nachweise und Dokumentation einer hohen Anzahl frei lebender Katzen in dem betreffenden Gebiet über mindestens zwei bis drei Jahre.
- Nachweise und Dokumentation, dass an den frei lebenden Katzen erhebliche Schmerzen und Leiden festzustellen sind.
- Nachweise, dass bereits durchgeführte andere Maßnahmen wie Kastrationsaktionen, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit und so weiter ohne Erfolg blieben.
Der Erlass einer Katzenschutzverordnung mit den entsprechenden Maßregelungen ist somit nicht möglich, wenn vorher noch keine Maßnahmen gegen die Vermehrung einer frei lebenden Katzenpopulation ergriffen worden sind“, erläutert Müller.
„Dem Veterinäramt Altötting wurden seit über zehn Jahren keine größeren Ansammlungen von frei lebenden Katzen im Landkreis gemeldet. Sporadisch gab es Meldungen über einzelne Problemfälle auf zumeist älteren oder verwaisten Anwesen“, so der Sprecher des Landratsamts, „Auch in der Jägerschaft sind Ansammlungen von verwilderten Hauskatzen nicht bekannt. Die der Einführung des § 13b TierSchG im Jahr 2013 zugrundeliegende Schätzung, wonach in Deutschland auf 40 bis 50 Einwohner eine frei lebende Katze kommen soll, erscheint aus Sicht des Landratsamtes zumindest in Bezug auf unsere Region als deutlich zu hoch gegriffen.“ (hs)