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Boxberger-Prozess und Fall von Pidinger Fabrikant

„Geldsummen, dass einem schwindlig wird“ – Altöttinger Sparkassenleiter 1955 vor Gericht

Links: Einer der Berichte zum „Boxberger-Prozess“ im OVB vom 29. September 1955.
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Links: Einer der Berichte zum „Boxberger-Prozess“ im OVB vom 29. September 1955.

Aus dem Verfahren gegen einen Fabrikanten aus Piding entsponn sich 1955 ein spektakulärer Korruptionsprozess gegen die damalige Leitung der Kreissparkasse Altötting.

Altötting/Laufen/Traunstein – „1000 Aktenseiten, 55 Zeugen, ein Eröffnungsbeschluss von 52 Seiten und Geldsummen, dass einem schwindlig wird, das sind einige Merkmale eines Prozesses, der [...] vor dem Landgericht Traunstein unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Schmidt gegen den jetzt 32-jährigen Fabrikanten Rudolf Dumpe aus Piding im Landkreis Laufen beginnt“, berichtet das Oberbayerischer Volksblatt (OVB) am 13. April 1954, „Über zwei Jahre dauerte die Voruntersuchung gegen den ehemaligen SS-Untersturmführer“, sowie mehreren Mitangeklagten. „Der Staatsanwalt will diesen Angeklagten nachweisen, dass sie in wenig mehr als zwei Jahren nach der Währungsreform rund 4,3 Millionen Mark öffentliche und private Gelder verwirtschaftet haben oder an den unsinnigen Spekulationen, die zum Verlust des Geldes führten, beteiligt waren.“ Erst ein paar Jahre zuvor hatte es einen „Riesenprozess“ zur Typhus-Epidemie in Neuötting gegeben.

Dumpe habe Bilanzen gefälscht und sich, unter anderem, bei der Sparkasse Altötting einen Kredit von 200.000 Mark verschafft, obwohl er dort bereits mit 300.000 Mark in der Kreide stand. „Die beiden Leiter der Kreissparkasse Altötting, Franz Boxberger und Eduard Leimeister, werden sich wegen dieser Kredite in einem von dem Monsterprozess abgetrennten Verfahren zu verantworten haben.“ Dumpe habe einen luxuriösen Lebensstil gepflegt und Geld in alle möglichen persönlichen Projekte verprasst. „Die naheliegende Frage, ob Dumpe aus krankhaften Motiven handelte, ist nach dem fachärztlichen Untersuchungsergebnis der Heil- und Pflegeanstalt Haar zu verneinen. Dumpe sei zwar ein Psychopath und dem Alkohol und Rauschgift verfallen, jedoch zurechnungsfähig.“

„Geldsummen, das einem schwindlig wird“ - Altöttinger Sparkassenleiter 1955 vor Gericht

Nach einer mehr als vierwöchigen Hauptverhandlung wurde Dumpe schließlich zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Damit war die Reihe an den Sparkassen-Vorständen. „Beide waren wiederholt in seinem Hause zu Gast und nahmen Geschenke verschiedenster Art von ihm an. Als Gegenleistung gewährten sie ihm in nahezu unbegrenztem Maße Kredite“, berichtet das OVB am 17. August 1955, „Das ging so weit, dass Dumpe schließlich zehn Prozent der gesamten Spareinlagen des Bankhauses für seine Zwecke zur Verfügung gestellt bekam. Kein Wunder, dass die Kreissparkasse Altötting dadurch illiquid wurde und nur durch das Einspringen der Gemeindebank vor einem regelrechten Bankkrach bewahrt werden konnte.“

„Der Eröffnungsbeschluss wirft ihnen vor, dass sie als leitende Beamte weder die Vorschriften des Gesetzes über die Öffentlichen Sparkassen, der Sparkassenordnung und der Satzung der Kreissparkasse Altötting beachteten, noch ihr Geschäftsgebaren den allgemeinen Normen betriebswirtschaftlicher Vertretbarkeit und Sorgfaltspflicht unterwarfen“, heißt es dann in einem Bericht vom 29. September, „Entgegen den Bestimmungen und den Wünschen des Aufsichtsrates räumten sie in einer Vielzahl von Fällen Sparkassenkunden eigenmächtig Kredite ein oder ließen erhebliche Überschreitungen genehmigter Kredite zu. Wiederholte Male wurden die beiden Angeschuldigten von ihren Kunden durch Geld- und Sachgeschenke zu diesen Pflichtverletzungen bestimmt. Nach der Anklage ist der Kreissparkasse Altötting durch diese leichtfertig hingegebenen Kredite, die mangels ausreichender Sicherheiten nicht mehr rückgeführt werden konnten, ein Schaden von rund 400 000 Mark entstanden.“

Sparkassenleiter war unqualifiziert

„Für uns sind in erster Linie soziale Grundsätze ausschlaggebend gewesen. Von den 28 angeklagten Fällen hat es sich in 24 um solche von Flüchtlingen gehandelt!“, habe sich Boxberger gerechtfertigt, worauf Landgerichtsdirektor Dr. Schmidt gefragt habe: „Seit wann ist denn die Sparkasse ein karitatives Unternehmen?“ Er habe durch großzügige Kredite neue Kunden gewinnen wollen, so Boxberger. „Dass er dabei übersah, sich entsprechende Sicherheiten geben zu lassen und die Kreditnehmer nicht nur nach ihren schönen Worten zu beurteilen, sondern sie auf Herz und Nieren zu prüfen, tat er jetzt mit den einfältigen Worten ab: ‚Ich habe eben geglaubt. Nach seinen Worten habe ich Vertrauen gehabt. Wie sollte ich wissen, dass die Maschine anderweitig schon übereignet war? Ich war der Ansicht, dass sein Betrieb einmal zum größten in ganz Bayern werden könnte (und meinte damit eine ganz kleine kunstgewerbliche Buchbinderei).“

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Boxberger wurde schließlich wegen 28 Vergehen der Untreue und wegen fünf Verbrechen der schweren passiven Bestechung zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis und zu Geldstrafen von insgesamt 5000 Mark. Eduard Leimeister wurde wegen zwölf gemeinschaftlicher Vergehen der Untreue, eines Vergehens von Betrug und fünf Verbrechen der schweren passiven Bestechung zu zehn Monaten Gefängnis und Geldstrafen von zusammen 2200 Mark verurteilt. „Boxberger hätte, so sagte der Gerichtsvorsitzende, überhaupt nicht zum Sparkassenleiter berufen werden dürfen, weil er die nötige Ausbildung nicht genossen habe. Lediglich während des Krieges habe er eine Prüfung abgelegt und dabei unter 300 Teilnehmern an 278. Stelle abgeschnitten. Außerhalb seiner Lehrzeit sei er nur sehr wenig im Sparkassendienst tätig gewesen.“

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