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Was hat sich seitdem in Rosenheim getan?

„Höflich, korrekt, aber unerbittlich“: vor 40 Jahren starteten die „Politessen aus dem Rathaus“

OVB Media Grafik / Trux/Repro: Stadtarchiv Rosenheim / Neu/Repro: Stadtarchiv Rosenheim
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Links: „Ab Montag werden diese städtischen Verkehrsdienstangestellten und ihre Kolleginnen und Kollegen Strafzettel für falsches Parken in Rosenheim ausstellen“, heißt es zu diesem Bild aus dem Oberbayerischen Volksblatt vom 10. Oktober 1987. Rechts: „Diese Befugnis hat bislang die staatliche Polizei, die vor allem Politessen damit beauftragt, Falschparker zu erwischen“, hieß es zu dem Bild aus der Ausgabe vom 23. August 1985.

Vor 40 Jahren fiel die Entscheidung für eine städtische Verkehrsüberwachung in Rosenheim. Wir blicken darauf anhand von Berichten aus dem OVB-Zeitungsarchiv zurück und fragen nach, was sich inzwischen getan hat.

Rosenheim - „Bald Politessen aus dem Rathaus?“ Unter dieser Überschrift berichtete das Oberbayerische Volksblatt (OVB) am 23. August 1985 über die Entscheidung im Ferienausschuss des Stadtrats. „Die Stadt Rosenheim will den Parksündern auf den Leib rücken: Nicht mehr nur die Polizei soll die Falschparker aufschreiben und mit Strafzetteln für die Einhaltung der Parkgebote sorgen, auch die Stadt will jetzt Bedienstete mit diesen Aufgaben betrauen“, heißt es darin, „Die Mitglieder des Ferienausschusses des Stadtrats sprachen sich in ihrer Sitzung einstimmig dafür aus, den Antrag beim bayerischen Innenministerium zu stellen, dass die Stadt die Befugnis erhält, den ruhenden Verkehr zu überwachen.“

Von der Einführung des sogenannten Ingolstädter Modells erhoffe man sich eine wesentliche Verbesserung der Parkmoral in Rosenheim. Das Vorgehen bei der Verkehrsüberwachung der Stadt gilt heutzutage als vorbildlich und wird etwa bei Projekten des bayerischen Innenministeriums als beispielhaft herangezogen. Dabei sei bemerkt, dass ironischerweise ausgerechnet ein Herr aus Ingolstadt sich 2022 über die Parkraumbewirtschaftung in Rosenheim in einem Brief an Bürgermeister März beklagte. Die Maßnahme werde kostendeckend sein, zumindest am Anfang, wie Oberbürgermeister Dr. Stöcker in der Sitzung betont hatte. „Am Anfang werden die Kräfte furchtbar fleißig sein und viele Zettel ausstellen, dann wird es weniger Falschparker geben, Zuschüsse werden notwendig werden.“

„Höflich, korrekt, aber unerbittlich“: Vor 40 Jahren starteten die „Politessen aus dem Rathaus“ - Was hat sich seitdem in Rosenheim getan?

Auf einer CSU-Versammlung ein paar Monate darauf wurde das Thema dann nochmal angeschnitten, wie die Zeitung am 3. Oktober 1985 schreibt. „Dr. Stöcker sagte, von einem echten Parkplatzproblem dürfe man in der Innenstadt nicht sprechen, das könne durch Zahlen belegt werden“, so der Bericht. Das Ingolstädter Modell „sei sicher auch keine Ideallösung“, gab der OB jedoch zu bedenken, denn Besucher der Stadt würden in ihrer Einkaufslust sicher nicht gerade gestärkt, wenn sie nach nur knapper Überschreitung der Parkuhrzeit schon eine Geldstrafe zahlen müssten. Außerdem koste das Überwachungspersonal Geld. Möglicherweise seien zwar am Anfang die Einnahmen entsprechend hoch, aber die Parkmoral werde sich zwangsläufig bessern, und dann stehe eventuell der Aufwand in keinem Verhältnis mehr zu den Einnahmen. Es könne auch nicht Sinn der Sache sein, dass die Polizei Politessen einspart und somit die Stadt eine staatliche Aufgabe finanziere.

„Besonders beliebt bei Falschparkern: Der Radweg in der Gillitzerstraße. Mit dem Einsatz der städtischen Verkehrsüberwacher steigt das Risiko, hier einen Strafzettel zu erhalten, um ein Vielfaches“, heißt es zu dem Bild aus dem Oberbayerischen Volksblatt vom 10. Oktober 1987.

„Falschparkern wird ab Montag das Leben in Rosenheim schwergemacht“, konnte das OVB schließlich am 10. Oktober 1987 vermelden, „Ab der nächsten Woche ist das Team der städtischen Verkehrsüberwachung im Einsatz, um die Innenstadt auf falsch geparkte Autos durchzukämmen.“ Deren Strafzettel seien blau, statt rosa wie von der Polizei, die Gebühren aber anhand eines einheitlichen Katalogs als Grundlage gleich. „Höflich, korrekt, aber unerbittlich“, wünsche sich der Oberbürgermeister das Vorgehen seiner neuen Mitarbeiter. Die Polizei werde weiterhin auch kontrollieren, man habe untereinander „Reviere“ festgelegt.

40 Jahre nach Entschluss: So schaut es heute aus

Wie hat sich das Ganze nun 40 Jahre nach dem ersten Entschluss entwickelt? „Die Annahme, dass nach einer gewissen Zeit der Aufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stehen würde, ist nicht eingetreten“, berichtet Christian Baab, Pressesprecher der Stadt Rosenheim, „Nach wie vor ist die Parkraumüberwachung kostendeckend. Die Verkehrsüberwachung dient in erster Linie der Verkehrssicherheit sowie der Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs. Monetäre Ziele stehen nicht im Vordergrund.“ „Die kommunale Verkehrsüberwachung ist bereits seit mehreren Jahrzehnten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Stadtgebiet zuständig“, so Baab weiter, „Zum Erreichen der ‚Außenbereiche‘ wurde ein Dienstfahrzeug angeschafft. Die Verkehrsüberwachung ist fast ausschließlich tagsüber im Einsatz. Während der Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen obliegt die Überwachung der Polizei.“

Alle Blicke ins Zeitungsarchiv auf der Themenseite:

Alle bisher erschienen Artikel aus der jeden Samstag um 15 Uhr erscheinenden Reihe „In alten Zeitungsbänden gestöbert“, aber auch diverse zusätzliche Artikel über spektakuläre Kriminalfälle, bekannte Persönlichkeiten der jüngeren Zeitgeschichte sowie andere bedeutende Ereignisse, nacherzählt anhand von alten Zeitungsartikeln findet Ihr ab sofort auf dieser Themenseite.

Ein merklicher Rückgang der Fallzahlen sei erst seit dem Jahr 2020 während Corona feststellbar gewesen. Im November 2021 wurden außerdem viele Verwarnungs- und Bußgeldsätze merklich erhöht. „Im Jahr 2023 wurden 40.958 und im Jahr 2024 wurden 37.991 Beanstandungen vorgenommen. Für das Jahr 2025 zeichnet sich ebenfalls ab, dass mit ca. 40.000 Beanstandungen zu rechnen ist. Das unterstreicht die Prognose von Alt-OB Dr. Stöcker. Ein Ende ist bislang nicht in Sicht, trotz des in der StVO verankerten Paragraphen 1 ‚Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht‘“, so Baab. Stöckers Anforderungen an die Mitarbeiter könne man sich im Wesentlichen heute noch anschließen. „‘Höflich, korrekt und mit Augenmaß gleichermaßen konsequent‘, ganz im Sinne der Gleichbehandlung.“

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