Thema im Bauausschuss Altötting
Wildbiesler in der Rathaus-Tiefgarage: Was kann man dagegen tun?
Immer wieder erleichtern sich Wildbiesler im Eingangsbereich der Rathaus-Tiefgarage in Altötting. Dabei könnten sie sich nur ein wenig davon entfernt auf öffentlichen Toiletten Erleichterung verschaffen. Was deswegen getan werden kann, wurde nun im Bauausschuss diskutiert.
Altötting - „Leider gibt es im Eingangsbereich der Rathaus-Tiefgarage ein wenig ein Wildbiesler-Problem. Ich hoffe halt, dass das in vielen Fällen daran liegt, dass die Leute schlicht nicht wissen, das nur 100 Meter entfernt schon eine öffentliche Toilette wäre und sie gerade mal einmal die Tiefgarage durchqueren müssten“, berichtete Alfred Kanizsay (CSU) den Mitgliedern des Bauausschusses und hatte auch gleich einen Lösungsansatz für die Stadtverwaltung: „Wie wäre es, ein entsprechendes Hinweisschild anzubringen, welches die Leute zu den WCs leitet?“ Die Thematik löste sichtlich Heiterkeit im Gremium aus, es wurden dann aber doch zahlreiche Alternativvorschläge unterbreitet.
Manche zweifelten an, dass sich Wildbiesler auf diese Weise von ihrem Unwesen abhalten lassen würden. Auch wurde angeregt, einfach gleich einen Wasseranschluss direkt vor Ort anzubringen, damit die städtischen Mitarbeiter zumindest eine kleine Erleichterung beim Beseitigen haben werden. Auch eine Videoüberwachung als Lösung wurde in den Raum geworfen. „Es ist tatsächlich ein leider anhaltendes Problem. Es wird dort regelmäßig per Hochdruckreiniger ordentlich sauber gemacht, einen eigenen Wasseranschluss braucht es dafür aber nicht“, erklärte Bürgermeister Stephan Antwerpen (CSU) schließlich. „Die Idee mit dem Schild klingt auf jeden Fall nicht schlecht. Wir werden uns das einmal ansehen und entsprechend prüfen.“
Wildbiesler in der Rathaus-Tiefgarage: Was kann man dagegen tun?
In der Öffentlichkeit zu urinieren, ist in Deutschland nicht erlaubt und wird als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gewertet. Konkret regelt dies als Paragraph 183 des Strafgesetzbuches. Konkret heißt es dort: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.“ Je nach Region und Umständen kann es als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat betrachtet werden, wenn es beispielsweise vor Kindern oder Jugendlichen geschieht. Bußgelder bewegen sich entsprechend in einem Rahmen zwischen 35 und 5.000 Euro.
Auch in Altötting ist es zuweilen während der Hofdult ein Problem, wenn es in größerem Ausmaß zu Fällen davon kommt. Eine Videoüberwachung als Lösung von Vandalismus-Problemen in einer Rathaus-Tiefgarage wiederum, wie im Bauausschuss vorgeschlagen, wurde andernorts bereits erfolgreich angewendet. Vor einer Weile entschloss sich die Stadtverwaltung von Waldkraiburg, in der örtlichen Rathaus-Tiefgarage eine Videoüberwachung einzurichten, nachdem sich Fälle von Vandalismus und Beschwerden von Anwohnern gehäuft hatten. Schon nach einem Jahr war man dort mit dem Ergebnis durchaus zufrieden.
hs