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2021 in Mühldorf krachend gescheitert

„Anliegen lobenswert, aber ...“ - Darum ist die Baumschutzverordnung erstmal vom Tisch

Das Rathaus von Altötting (rechts im Bild).
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Das Rathaus von Altötting (rechts im Bild). Den Planungs- und Umweltausschuss von Altötting hatte sie bereits passiert, nun sollte der Stadtrat über eine angedachte Baumschutzverordnung beraten. Doch diese wurde dann relativ erst einmal auf Eis gelegt, nachdem Stadtrat Dr. Stefan Schneiderbauer trotz grundsätzlicher Sympathien für das Anliegen den dringenden Bedarf für Nachbesserungen anmeldete.

Den Planungs- und Umweltausschuss von Altötting hatte sie bereits passiert, nun sollte der Stadtrat über eine angedachte Baumschutzverordnung beraten. Doch diese wurde dann relativ erst einmal auf Eis gelegt, nachdem Stadtrat Dr. Stefan Schneiderbauer trotz grundsätzlicher Sympathien für das Anliegen den dringenden Bedarf für Nachbesserungen anmeldete. Hier erfahrt Ihr, warum:

Altötting - „Mir persönlich aber auch der gesamten Stadtverwaltung und insbesondere unserer Klimaschutzbeauftragten Lena Schiller ist es ein besonderes Anliegen, die Bäume im Stadtgebiet zu schützen“, betonte Erster Bürgermeister Stephan Antwerpen (CSU) eingangs und berichtete, dass auch die Pflanzung von Bäumen auf öffentlichen Grundstücken geplant sei. „Gleichzeitig machen aber die Bäume auf privatem Grund einen erheblichen Teil des Bestands aus. Wir wollen Eigentümer daher dafür sensibilisieren, diese zu erhalten. Auf keinen Fall geht es darum, Eigentumsverhältnisse zu beschneiden.“ Er wies außerdem darauf hin, dass die Stadt damit die erste Gemeinde im Landkreis wäre.

Im Nachbarlandkreis Mühldorf am Inn hatte es 2021 aus der Grünenfraktion der Kreisstadt einen Anlauf für eine solche Verordnung gegeben. Das Thema stand schon länger auf deren Agenda, wie die OVB-Heimatzeitung berichtete. Umstrittene Baumfällungen auf einem großen Grundstück an der Töginger Straße waren dann der Auslöser, sie zu beantragen. Am Ende scheiterte das Projekt dann aber im Stadtrat krachend, wie die Zeitung weiter berichtete.

Altötting versucht es mit einer Baumschutzverordnung: Darum ist sie erstmal wieder vom Tisch

„Aufgrund dessen, dass in der jüngsten Vergangenheit im Stadtgebiet Altötting immer wieder private Bäume ohne ersichtlichen Anlass, wie beispielsweise verkehrssicherungspflichtige Gründe, gefällt wurden, und das Thema auch in den Sitzungen mehrfach angesprochen wurde, hat die Stadt eine Verordnung zum Schutz des Baumbestandes ausgearbeitet. Auch im Zuge des Klimawandels wird eine Baumschutzverordnung als sinnvoll erachtet, da Bäume nicht nur das Stadtbild prägen, sondern eine bedeutende Rolle für die Klimafolgenanpassung und insbesondere für das Stadtklima spielen“, so die Stadtverwaltung weiterhin.

„Ziel dieser Verordnung ist zum einen die Bedeutsamkeit von Bäumen aufzuzeigen und eine Sensibilisierung der Bürger zu erreichen. Zum anderen werden durch die Verordnung die Rahmenbedingungen für den Baumschutz der Stadt festgesetzt um Bäume wirkungsvoll erhalten oder auch in bestimmten Fällen genügend Ersatzpflanzungen verwirklichen zu können. Nach Vorstellung des Entwurfs der Baumschutzverordnung im Planungs- und Umweltausschuss in dessen Aprilsitzung wurde von den Mitgliedern mit einer Gegenstimme empfohlen, die Verordnung dem Gremium vorzulegen.“

„Anliegen erstmal lobenswert ...“

„Das Anliegen mag erstmal sehr lobenswert sein“, betonte Dr. Stefan Schneiderbauer (CSU), „Aber ich muss der Aussage wiedersprechen, dass dadurch Eigentumsrechte nicht eingeschränkt würden beziehungsweise das es in erster Linie um Beratungen ginge.“ In der derzeitigen Form sehe er durch die Verordnung sogar ein gewisses Risiko: „Das ermuntert einen nicht gerade dazu, ein Grundstück mit Bäumen darauf zu kaufen oder Bäume zu pflanzen, wenn einem dann später dadurch Umstände erwachsen. Außerdem wollen wir doch, wo möglich, Bürokratie ab- statt aufbauen?“

Was steht in der aktuellen Fassung der Baumschutzverordnung?

Zusammengefasst beinhaltet diese folgendes:

Die Paragraphen 1 bis 3 definieren zunächst Geltungsbereich, Schutzzweck und Schutzgegenstand. Letzeres seien „Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter und mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 40 Zentimeter aufweist oder die Summe der Stämme 80 Zentimeter und mehr aufweist. Sowie Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, wenn sie in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass sich dei Kronenbereiche berühren.“ Ausgeschlossen sind, mit einigen Ausnahmen, Obstbäume, sowie alle Baumbestände die rechtlich als Wald gelten beziehungsweise gewerblich genutzt werden, beispielsweise in Baumschulen.

Paragraph 4 setzt dann die verbotenen Handlungen fest. Allem voran, „die geschützten Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrer typischen Erscheinungsform wesentlich zu verändern.“ Ausgenommen seien „fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen“.

Paragraph 5 legt fest, dass „Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben die auf ihrem Grundstück stehenden Bäume zu erhalten, zu pflegen und schädigende Einwirkungen auf die geschützten Objekte zu unterlassen. Enstandene Schäden sind fachgerecht zu sanieren.“

Paragraph 6 regelt Ausnahmen, beispielsweise wenn jemand anderweitig rechtlich zur Beseitigung von Bäumen verpflichtet ist. Die übrigen Paragraphen bestimmen weitere Details, unter anderem das bei Verstößen Ersatzpflanzungen oder Ausgleiche zu leisten sind.

Wie gesagt handelt es sich hierbei um Auszüge der zurückgestellten Fassung, die nun überarbeitet werden soll.

Schneiderbauer forderte daher, den Antrag auf Verabschiedung der Verordnung zurückzustellen und erst nach einer Überarbeitung wieder vorzulegen. Dem stimmte die Mehrheit der Stadtratsmitglieder zu. Bürgermeister Antwerpen wies nochmals darauf hin, dass die vorgelegte Fassung im Planungs- und Umweltausschuss mit nur einer Gegenstimmung Zuspruch gefunden hatte. Nun seien die Stadtratsfraktionen aufgerufen, sich mit der Verordnung auseinanderzusetzen und Verbesserungsvorschläge einzureichen.

Auf eine kritische Anmerkung von Konrad Heuwieser (Freie Wähler) hin merkte Antwerpen außerdem an, jedes Stadtratsmitglied habe die Chance gehabt, der Ausschusssitzung als Zuschauer beizuwohnen. „Die aktuelle Fassung war außerdem für jedes Mitglied dieses Gremiums im Ratsinformationssystem einsehbar. Es wäre also durchaus möglich gewesen, sie sich bereits anzusehen und mögliche EInwände vorzubringen.“ Nun sei das Thema auf unbestimmte Zeit vertagt, bis eine neue Fassung den Weg vom Ausschuss in den Rat geschafft habe.

hs

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