Bundesverwaltungsgerichts entschied
Urteil zum Gehwegparken: „Großstadtproblem“ - „Sehen wir gelassen!“
„Der autogerechten Stadt droht der Totalschaden“ - „Fallen Hunderttausende Parkflächen in deutschen Städten weg?“ , heißt es in Medienberichten nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Gehwegparken. Aber was bedeutet es wirklich für die Städte der Region? Wir haben uns erkundigt.
Update, Dienstag 11 Juni: Stellungnahme der Stadt Bad Reichenhall
„Nach Rücksprache mit dem Zweckverband Töging gab es in Bezug auf das Thema Gehwegparken in der Vergangenheit keine nennenswerten Probleme. Es gab lediglich wenige Einzelfälle. Mit einem Wegfall von Parkplätzen ist daher auch nicht zu rechnen. Falls doch, wären es gegebenenfalls vereinzelte Parkplätze in einigen wenigen Straßen“, berichtet Pressesprecherin Katrin Dennerl, „Zu künftigen Planungen kann im Moment keine Aussage getroffen werden. Insgesamt sehen wir die Auswirkungen des Urteils gelassen!“
Bundesverwaltungsgerichts-Urteil zum Gehwegparken: Was bedeutet das für die Städte der Region?
Landkreise Altöting/BGL/Mühldorf/Rosenheim/Traunstein - „Für Töging hat das Urteil keine Auswirkungen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird in Töging vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung übernommen. Bereits heute werden die in den Urteil genannten Verstöße in Töging geahndet. Ein ‚Wegschauen‘ gibt es bei uns nicht“, berichtet Dr. Tobias Windhorst, Erster Bürgermeister von Töging am Inn (CSU), „Im Übrigen betrifft das Urteil, aus meiner Sicht, vor allem Großstädte, aber nicht Kleinstädte. In kleineren Kommunen stehen ja in der Regel genug Parkplätze zur Verfügung. Problem in vielen Großstädten ist, dass schlichtweg zu wenig Stellplätze vorhanden sind.“
„In kleineren Kommunen mit in der Regel auch lockerer Bebauung ist das ja in der Regel nicht der Fall“, so Windhorst weiter, „Im Übrigen haben wir in Töging eine Stellplatzsatzung, nach der für jede neue Wohnung zwei Stellplätze für Autos geschaffen werden müssen; auch das führt dazu, dass in der Regel ausreichend Stellplätze vorhanden sind. Manche Kommunen lehnen so eine relativ strenge Stellplatzsatzung ab, weil diese natürlich das Bauen verteuert. Aus unserer Sicht hilft das aber nichts, weil zu wenig Stellplätze ja nur Folgeprobleme bringen, wie man ja an den Urteil sieht.“
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Gehwegparken: Was bedeutet das für die Städte der Region?
Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Entscheidung stieß auf Zustimmung. Voraussetzung ist demnach, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist zudem räumlich begrenzt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund teilte mit, das Urteil schaffe Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter, Bewohnerinnen und Bewohner und nicht zuletzt für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Eigentümern aus Bremen hatten dieses Thema vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Ob dies jedoch das allgemeine Problem des begrenzten Parkraums in vielen Städten und Gemeinden löst, ist zweifelhaft. Der ADAC äußerte auf Nachfrage durch IPPEN.MEDIA Bedenken. „Nach Einschätzung unserer Juristen wird das Urteil nicht wegweisend sein – es wird nicht dazu beitragen, dass es mehr Parkplätze gibt“, erklärte eine Pressesprecherin.Laut einem Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA) stehe es außer Frage, dass „eine strengere Gangart hier den vermeintlich zur Verfügung stehenden Parkraum weiter einschränken würde“. Es gebe aber „durchaus viele Fälle, wo es aus Sicht der Verkehrssicherheit richtig und wichtig wäre“.
„Ein Großstadtproblem“
„Der autogerechten Stadt droht der Totalschaden“ titelt dazu der Spiegel und fragte: „Fallen Hunderttausende Parkflächen in deutschen Städten weg?“ - „Da das aufgesetzte Parken auf Gehwegen bei uns seit jeher nicht geduldet wird, fallen keine Parkflächen weg. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird somit auch keine Auswirkungen auf unsere künftigen Planungen oder baurechtlichen Entscheidungen haben“, teilt unterdessen Teresa Harreiner, zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Stadt Mühldorf am Inn mit.
„Gehwegparken ist nicht erlaubt und Verstoße dagegen wurden durch unsere Parkraumüberwacher*innen immer geahndet, denn Neuötting bietet ausreichend öffentliche kostenlose Parkflächen“, teilt wiederum die Stadtverwaltung von Neuötting mit. „Es ist einfach mehr ein Großstadtthema“, pflichtete auch Christian Baab, Pressesprecher der Stadt Rosenheim Tögings Bürgermeister zu. Ähnliche Aussagen gibt es auch aus den übrigen Städten der Region.
Auch aus weiteren Städten der Region haben wir Stellungnahmen erbeten und werden diese gegebenenfalls noch veröffentlichen.
hs