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ADAC äußert sich

Streit um Parkraum: Gericht stärkt Rechte der Fußgänger – Werden Autos jetzt reihenweise abgeschleppt?

Autos blockieren immer wieder Fußwege. Dagegen soll künftig härter durchgegriffen werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Was heißt das nun?

Leipzig – Wer hat das Sagen auf dem Bürgersteig? Auf dem Papier die Fußgänger, in der Realität aber häufig Autofahrer. Generell ist Parken auf dem Gehweg untersagt, sofern nicht anders durch Verkehrsschilder vorgegeben. Doch insbesondere bei engen Straßen stellen viele ihr Fahrzeug teilweise oder ganz auf den Gehweg, um die Straße nicht zu blockieren.

Städte und Kommunen schauen zu oft gutwillig über das unrechtmäßige aufgesetzte Gehwegparken hinweg, kritisieren Fußgänger. Eine Gruppe von Eigentümern aus Bremen hat dieses Thema nun vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht und Recht bekommen. Rollt künftig permanent der Abschlepper an?

Bundesverwaltungsgericht stärkt Fußgänger-Rechte – Kommunen müssen gegen Gehwegparker vorgehen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt das Urteil, das es Anwohnern ermöglicht, gegen zugeparkte Gehwege vorzugehen. Dies schafft Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter, Anwohner und Verkehrsteilnehmer, wie der Verband in einer Stellungnahme am Freitag (7. Juni) mitteilte.

Fußgänger geraten immer wieder mit Autofahrern aneinander, die auf dem Bürgersteig parken. Besonders, wenn dadurch kein Durchkommen mehr für Passanten ist. So wie hier, in einer Bürgerinitiative in der Stadt Essen.

Ob dies jedoch das allgemeine Problem des begrenzten Parkraums in vielen Städten und Gemeinden löst, ist zweifelhaft. Der ADAC äußerte auf Nachfrage durch IPPEN.MEDIA Bedenken. „Nach Einschätzung unserer Juristen wird das Urteil nicht wegweisend sein – es wird nicht dazu beitragen, dass es mehr Parkplätze gibt“, erklärte eine Pressesprecherin.

Laut einem Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA) stehe es außer Frage, dass „eine strengere Gangart hier den vermeintlich zur Verfügung stehenden Parkraum weiter einschränken würde“. Es gebe aber „durchaus viele Fälle, wo es aus Sicht der Verkehrssicherheit richtig und wichtig wäre“.

Streit um Parkraum in vielen Städten – Experten sehen Kommunen in der Verantwortung

Laut ADAC besteht das generelle Problem darin, dass in vielen Städten und Gemeinden das Parken auf Gehwegen toleriert wird. Das Urteil könnte dazu führen, dass sich Kommunen nun intensiver mit Verkehrsstellen auseinandersetzen und prüfen, wo Parken und Fußgängerverkehr sich nicht gegenseitig ausschließen, weil der Gehweg genug Platz für beides bietet. Eine Neubewertung, die viele Kommunen möglicherweise aus Bequemlichkeit einfach übersehen haben.

„Eben so, dass jeder zu seinem Recht kommt – Autofahrer, Fußgänger und Fahrradfahrer“, so die Sprecherin des ADAC. Der Verkehrsraum in Städten und Gemeinden wird immer enger, der Wettbewerb um Flächen nimmt zu – auch durch immer größere Autos oder Lastenräder. „Der Platz wird ja nicht mehr, da muss natürlich schon genau hingeschaut werden“, fordert der ADAC vorsichtig auch die Kommunen auf.

Auch der DStGB fordert dies. Kommunen sollten einen anderen rechtlichen Rahmen für die Aufteilung und Nutzung des öffentlichen Raums schaffen. „Natürlich müssen Parkplätze für jene vorhanden sein, die auf ihr Auto angewiesen sind“, betonte der DStGB, der gleichzeitig eine Stärkung von Radfahrern, Fußgängern und dem öffentlichen Nahverkehr fordert. Eine Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes ist daher dringend erforderlich.

Bußgeldflut oder sogar Abschleppen: Was erwartet Autofahrer nun nach dem Urteil?

Was das Urteil konkret für Autofahrer bedeutet, ist derzeit noch unklar. „Es könnte schon sein, dass Autofahrer damit rechnen müssen, abgeschleppt zu werden“, meint die Sprecherin des ADAC. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag (6. Juni), dass Anwohner unter bestimmten Umständen von Straßenverkehrsbehörden verlangen können, gegen Autos auf Gehwegen vorzugehen. Wie genau, wurde nicht spezifiziert.

Nur das entsprechende Verkehrszeichen 315 erlaubt Autofahrern das aufgesetzte Parken auf Gehwegen.

Das Urteil setzt jedoch voraus, dass die Nutzung des Gehwegs vor dem eigenen Haus erheblich eingeschränkt ist. Das Recht der Anwohner ist räumlich begrenzt, ein generelles Recht, Autos von den Gehwegen entfernen zu lassen, wird nicht gewährt. Laut Einschätzung der ADAC-Juristen muss abgewartet werden, wie die Umsetzung genau aussieht. Es wäre auch denkbar, dass Kommunen – wo möglich – sich das Leben erleichtern und das Parken auf Gehwegen per Verkehrsschild 315 erlauben.

Wo kein entsprechendes Schild steht, blühen Autofahrern Bußgeldschreiben:

  • Rechtswidriges Gehwegparken: 55 Euro
  • Mit dadurch entstehender Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer: 70 Euro, 1 Punkt.
  • Dadurch entstehende Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer: 80 Euro, 1 Punkt.
  • Daraus resultierende Sachbeschädigung: 100 Euro, 1 Punkt.

Gegen Nachbarland Niederlande sind die hiesigen Strafen für Parkvergehen aber noch harmlos. Wie die StVO-Experten von bussgeldkatalog.org schreiben, sollten generell „Störungen durch andere Verkehrsteilnehmer minimiert werden“. Wenn Autofahrer auf Gehwegen parken, müssten sie grundsätzlich darauf achten, dass Fußgänger problemlos an den Fahrzeugen vorbeikommen. Als Daumenregel wird hier oftmals eine Restgehweg-Breite von 1,2 Meter genommen. (rku)

Rubriklistenbild: © Imago

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