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Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen

Mehr Geld, 49-Euro-Ticket, Brückentage: Das ändert sich zum 1. Mai

Im Monat Mai gehen mehrere Neuerungen an den Start.
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Im Monat Mai gehen mehrere Neuerungen an den Start.

Auch im Mai stehen wieder einige Änderungen an. Vom Start des 49-Euro-Tickets, über steigenden Mindestlohn bis hin zu langen Wochenenden. Ein Überblick:

Im Jahr 2023 soll es viele Veränderungen in Deutschland geben. Einige haben bereits stattgefunden, wie beispielsweise die Einführung der Mehrwegpflicht für Restaurants und Cafés. Andere Änderungen, wie beispielsweise die Erhöhung der Rente, stehen noch aus. Im Monat Mai gehen folgende Neuerungen an den Start:

Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) startet

Im April konnte man das 49-Euro-Ticket schon kaufen, jetzt kann das Deutschlandticket auch verwendet werden. Mit diesem Ticket kann man bundesweit den gesamten öffentlichen Nahverkehr nutzen - ausgenommen sind Schnellzüge wie der ICE oder IC. Erhältlich ist das Deutschlandticket online auf deutschlandticket.de, bei der Deutschen Bahn oder in den üblichen Vorverkaufsstellen.

Über das Ticket freuen werden sich unter anderem alle Pendler, die damit ein teures Monatsticket ablösen können. Einige Arbeitgeber haben zudem die Möglichkeit genutzt und bieten das 49-Euro-Ticket als Jobticket zu einem noch günstigeren Preis an.

Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe erhalten Einmalzahlung

Nachdem der aktuell gültige Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe schon zum 1. April eine Lohnerhöhung vorgesehen hat, erhalten Arbeitnehmer mit dem Mai-Lohn/-Gehalt zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro. Diese bekommen allerdings nur Beschäftigte aus dem Westen ausgezahlt. Damit wird auch die letzte Einigung im Tarifvertrag umgesetzt, der am 31. März 2024 endet. Im Jahr 2026 soll dann eine 100-prozentige Angleichung der West- und Ost-Einkommen sowie der Ausbildungsvergütungen erreicht werden.

Wichtige Funktion in der Corona-Warn-App läuft aus

Die millionenfach genutzte Corona-Warn-App des Bundes soll angesichts der entspannteren Pandemielage in einen „Schlafmodus“ gehen. Bis zum 30. April soll die Warnfunktion für andere Nutzer der App nach einem positiven Test noch verwendet werden können, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Im Monat Mai sollen die Systeme dann dafür vorbereitet werden, bestimmte Funktionen zum 1. Juni in einen „Schlafmodus“ zu versetzen. Auf regelmäßige Aktualisierungen der App soll verzichtet werden. Man kann sie aber auf dem Handy behalten, um damit zum Beispiel weiter elektronische Impfzertifikate zu nutzen.

Sollte sich die Situation wieder ändern, könne die App zeitnah aus dem Schlafmodus „geweckt“ und angepasst werden, sagte ein Sprecher. Die Anwendung wurde laut Ministerium mehr als 48 Millionen Mal auf Endgeräten installiert, knapp neun Millionen Menschen teilten positive Testergebnisse, um andere Nutzer zu warnen. Die laufenden Verträge mit den Dienstleistern SAP und T-Systems enden zum 31. Mai.

König Charles III. wird gekröhnt

Die britische Königin Elizabeth II. war am 8. September 2022 nach 70 Jahren auf dem Thron im Alter von 96 Jahren gestorben. Daraufhin trat ihr ältester Sohn Charles ihre Nachfolge an. Seine feierliche Krönung findet am 6. Mai in der Westminster Abbey in London statt. In einer ebenfalls am Montag veröffentlichten YouGov-Umfrage in Deutschland gaben 36 Prozent der Befragten an, dass sie die Krönungszeremonie am 6. Mai zumindest teilweise live im Fernsehen verfolgen wollen.

Pflegekräfte erhalten mehr Geld

Im Jahr 2023 steigt der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege in zwei Schritten. Die erste Steigerung erfolgt zum 1. Mai 2023. Dann liegt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte bei 17,65 Euro. Zum 1. Dezember 2023 steigt der Mindestlohn für diese Gruppe auf 18,25 Euro pro Stunde. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab 1. Mai 14,90 Euro Mindestlohn pro Stunde (ab Dezember 15,25 Euro), Pflegehilfskräfte 13,90 Euro (ab Dezember 14,15 Euro).

Brückentage im Mai

Anders als die meisten Monate, hält der Mai viele Feiertage bereit. Am Montag, den 1. Mai, ist „Tag der Arbeit“, an dem in vielen Städten für faire Arbeitsbedingungen demonstriert wird, viele machen aber auch eine Maiwanderung. Der Feiertag Christi Himmelfahrt fällt in diesem Jahr auf Donnerstag, den 18. Mai, Pfingstmontag auf Montag, den 29. Mai.

Für Berufstätige bedeutet das: Viele Möglichkeiten, Feiertage für ein verlängertes Wochenende oder Urlaub zu nutzen. So hat man schon ohne Urlaubstage vom 29. April bis 1. Mai drei Tage frei. Nimmt man sich nach Christi Himmelfahrt einen Tag frei, hat man vom 18. bis 21. Mai vier Tage frei.

Neues Gesetz für Google, Amazon, Apple & Co.

Das Gesetz über digitale Dienste und Märkte „Digital Markets Act“ ist ab dem 2. Mai 2023 gültig. Tech-Giganten wie Amazon und Google müssen in der EU ab dann strenge Regeln einhalten, damit ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden kann. Personalisierte Werbung oder Selbstbevorzugung wird stark eingeschränkt, zudem müssen Nutzer vorinstallierte Apps löschen können. Halten sich die Plattform-Betreiber nicht an die Regeln, so drohen Sanktionen - im schlimmsten Fall die Zerschlagung des Unternehmens in der EU.

Maler und Lackierer erhalten Einmalzahlung 

Auch einige Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk dürfen sich auf eine Einmalzahlung freuen – sollten sie diese noch nicht erhalten haben: Der aktuelle Tarifvertrag der Branche sieht für gewerbliche Arbeitnehmer in Innungsbetrieben eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro vor. Arbeitgeber müssen diese einmalig oder in Raten spätestens mit der Abrechnung Mai 2023 überweisen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig. Tarifgebundene Azubis bekommen 180 Euro.

mh (mit Material der dpa)

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