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Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen

49-Euro-Ticket, mehr Gehalt, AKW-Aus, Tatort: Das ändert sich zum 1. April

Im Monat April gehen mehrere Neuerungen an den Start.
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Im Monat April gehen mehrere Neuerungen an den Start.

Auch im April stehen wieder einige Änderungen an. Von der Abschaltung der Atomkraftwerke über den Vorverkauf des 49-Euro-Tickets bis hin zu Änderungen bei Microsoft-Produkten. Ein Überblick:

Im Jahr 2023 soll es viele Veränderungen in Deutschland geben. Einige haben bereits stattgefunden, wie beispielsweise die Einführung der Mehrwegpflicht für Restaurants und Cafés. Andere Änderungen, wie beispielsweise die Erhöhung der Rente, stehen noch aus. Im Monat April gehen folgende Neuerungen an den Start:

49-Euro-Ticket

Nach langen Diskussionen steht es nun fest: Ab 1. Mai wird es das Nachfolgermodell des 9-Euro-Tickets geben. Das 49-Euro Ticket wird bereits ab dem 3. April online und an allen öffentlichen Ticketverkaufsstellen erhältlich sein. Gültig ist das Ticket deutschlandweit ab Mai und für alle Verkehrsbetriebe im Nah- und Regionalverkehr nutzbar. Schnellzüge wie der ICE, IC oder EC können mit dem Allrounder allerdings nicht genutzt werden.

Für Bus- und Bahnfahrer, insbesondere Pendler, dürfte dieses Ticket finanziell eine große Erleichterung sein, da die meisten Monatskarten deutlich teurer sind. Das Angebot könnte dazu führen, dass mehr Menschen öffentliche Verkehrsmittel nutzen. „Sollte das der Fall sein, müsse man dennoch mit der Zeit auch dafür sorgen, den Verkehr auszubauen“, wie sich Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, im ZDF-Interview äußerte.

Atomausstieg

Mitte April werden die verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Die Kraftwerke Neckarwestheim 2, Isar 2 und Emsland sollten ursprünglich Ende 2022 vom Netz gehen. Nach einem Machtwort von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beschloss die Ampel im vergangenen Jahr, die Akw über das Jahresende hinaus laufen zu lassen, um die Versorgungssicherheit in der Energiekrise zu gewährleisten.

Mehr Lohn im Baugewerbe

Beschäftigte im Bauhauptgewerbe, also vor allem im Hoch-, Tief oder Straßenbau, bekommen ab dem 1. April mehr Lohn beziehungsweise Gehalt: Im Westen sind es 2 Prozent, im Osten 2,7 Prozent. Auszubildende im Westen bekommen ab dem ersten Ausbildungsjahr 15 Euro mehr Vergütung, im Osten sind es 25 Euro beziehungsweise 35 Euro vom zweiten bis vierten Lehrjahr. Die Erhöhung ist die letzte Stufe des Tarifpakets, das bereits Ende 2021 ausgehandelt worden ist. Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2024.

Im Maler- und Lackiererhandwerk gelten außerdem ab dem 1. April der Mindestlohn I von 12,50 Euro für Helfer sowie der Mindestlohn II von 14,50 Euro.

Corona-Regeln

Die bundesweit gültigen Corona-Schutzverordnungen laufen nur noch bis zum 7. April 2023. Bis dahin gelten noch bestimmte Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von FFP2-Masken in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Auch können Länder spezifische Verordnungen zum Schutz vulnerabler Gruppen anordnen.

Doch aufgrund der guten Entwicklung bei den Corona-Zahlen und -Verläufen wurden bereits viele Maßnahmen abgeschafft. Ob nach Auslaufen der Schutzverordnung weitere Neuerungen und Änderungen seitens der Bundesregierung getroffen werden, ist noch nicht bekannt.

Mehr Netto bei gleichem Brutto

Diese Änderungen freut alle Angestellten und auch Beamte, denn ab dem 1. April 2023 erhalten diese mehr Netto bei gleichem Bruttogehalt. Grund dafür sind geänderte Abläufe für den Lohnsteuerabzug. Ab dem 1. April müssen alle Arbeitgeber höhere steuerliche Freibeträge für Angestellte berücksichtigen. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird auf 1230 Euro und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4260 Euro festgesetzt. Dadurch werden weniger Steuern abgeführt und etwas mehr an Netto überwiesen.

Theoretische Fahrprüfung

Ihr wollt einen Führerschein machen oder vielleicht auch Dein Kind? Dann ist ab April 2023 Vorsicht angesagt, denn es gibt eine Neuerung. Ganze 44 neue Fragen kommen in der theoretischen Fahrprüfung zur Anwendung, wovon 23 nur auf die Führerscheinklasse B entfallen.

Zur Vorbereitung wird seit einigen Jahren unter anderem eine App verwendet, die abfragt. Diese solltet Ihr möglichst zum Stichtag aktualisieren, um auf dem neuesten Stand zu sein.

Theorieprüfung für den Führerschein (Symbolbild).

Microsoft

Eine weitere Änderung kommt auf Nutzer von Microsoft-Produkten zu. Microsoft gleicht nämlich die Preise für seine Cloud-Produkte weltweit an. Das bedeutet, dass die Preise in Deutschland ab 1. April um elf Prozent angehoben werden. Von dieser Erhöhung sind alle Onlinedienste betroffen, also auch Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365.

Die Preisanhebung soll jedoch nicht die letzte sein. Alle sechs Monate würde Microsoft ab sofort Preiserhöhungen dieser Art durchführen. Bei noch laufenden Verträgen wird die Preisanpassung nicht unmittelbar gültig, sondern erst bei einer Vertragsverlängerung.

Außerdem gab es bisher für kleinere Unternehmen die Möglichkeit, das Programm Microsoft Teams kostenlos in einer Art Sparversion zu nutzen. Damit ist nun Schluss, denn durch eine Änderung am 12. April 2023 erlöschen die Lizenzen. Wollt Ihr es trotzdem weiterhin kostenlos nutzen, geht das zwar, aber Ihr müsst auf mehrere Funktionen verzichten und gleichzeitig alles neu einrichten, denn eine Mitnahme der Daten ist nicht möglich.

Neue Besetzung beim „Tatort“

„Tatort“-Fans dürfen auf eine neue Kommissarin gespannt sein: Im Berliner „Tatort“ übernimmt Corinna Harfouch - sie ermittelt künftig als Nachfolgerin von Meret Becker gemeinsam mit Mark Waschke. Die ersten beiden Folgen sollen an Ostern laufen (9. und 10. April).

Corinna Harfouch kommt zum Fototermin und zur Preview des Tatortes „Nichts als die Wahrheit“ in den Delphi-Filmpalast.

Arlbergtunnel in Österreich gesperrt

Urlauber, die mit dem Auto in Österreich unterwegs sind, müssen sich möglicherweise auf größere Umwege einstellen: Der Arlbergtunnel, Österreichs längster Straßentunnel, wird ab dem 24. April wegen einer Sanierung für rund sechs Monate gesperrt. Für das Sommerhalbjahr wird empfohlen, mehr Zeit einzuplanen und - sofern möglich - eine der großräumigen Ausweichrouten zu fahren.

Postbank: Umzug von Girokonten

Die Postbank zieht zum 1. April mit allen Girokonten auf eine neue IT-Plattform um. Dadurch ergeben sich beim Onlinebanking keine Änderungen, wie die Bank ihre Kunden informiert: IBAN, BIC, Login-Daten sowie Daueraufträge und Lastschriften bleiben erhalten, auch Karten und PIN behalten ihre Gültigkeit.

Der erste Kontoauszug nach dem Umzug sieht allerdings anders aus als gewohnt: Er be­ginnt aus technischen Gründen mit dem Konto­stand „0,00 Euro“. Als erste Buchung bucht die Postbank dann den be­stehen­den Konto­saldo ein, sodass der vorherige Konto­stand wieder her­ge­stellt wird. Außerdem werden Online-Kontoauszüge zukünftig zum Monatsende statt Monatsanfang ins Postfach gestellt.

mh

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