Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen
Corona, Zeitumstellung, Aldi und Energiepauschale: Das ändert sich zum 1. März 2023
Auch im März 2023 kommen auf die Menschen wieder einige Veränderungen zu – denn neue Gesetze und Verordnungen treten in Kraft. rosenheim24.de liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Verbraucher müssen sich ab März an einigen Stellen auf steigende Kosten vorbereiten. Doch es gibt auch gute Nachrichten:
Energiepauschale für Studenten und Fachschüler
Ab dem 15. März können Studenten und Fachschüler ebenfalls die Energiepauschale erhalten. Für die 200 Euro müssen sie jedoch einen Antrag stellen, auch wenn sie bereits BAföG empfangen.
Wichtig ist, dass die Studierenden am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder in einer Fachschulausbildung waren. Zur Anmeldung brauchen sie außerdem ein BundID-Konto. Um den Antrag stellen zu können, wurde die Website einmalzahlung200.de eingerichtet, die bundesweit für alle Berechtigten gültig ist. Dort werden auch alle Fragen der Anspruchsberechtigten beantwortet.
Strom- und Gaspreisbremse
Verbraucher können aufatmen, denn die hohen Energiepreise werden ab sofort begrenzt. Ab März 2023 gibt es für Strom- und Gaskunden eine finanzielle Entlastung, da die Preisbremse in Kraft tritt.
Konkret bedeutet es, dass die Gaskosten auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden und die Stromkosten auf 40 Cent. Auch Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Gedeckelt werden je 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, die restlichen 20 Prozent werden zum Tarif des Anbieters berechnet. Die Strom- und Gaspreisbremse gilt rückwirkend ab Januar 2023.
Heizöl-Rückerstattung
Wer mit sogenannten leitungsgebundenen Kraftstoffen heizt, wird ebenfalls von der Bundesregierung entlastet. Falls man einen der genannten Kraftstoffe im Jahr 2022 bis zum 1. Dezember gekauft hat und er mehr als doppelt so teuer war wie beim letzten Kauf, kann man die Rückerstattung in Anspruch nehmen, falls folgende Kriterien gelten:
- Heizöl: ab 1,21 Euro pro Liter
Pellets: ab 0,41 Euro pro Kilogramm
Flüssiggas: ab 0,99 Euro pro Liter
Kohle: ab 0,17 Euro pro Kilogramm
Dafür wird allerdings ein Antrag samt eidesstattlicher Erklärung nötig und die Höhe der Entlastung beträgt maximal 2000 Euro. Beträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt und insgesamt werden nur 80 Prozent der Mehrkosten erstattet.
Leider muss aber dazu gesagt werden, dass das alles bislang eher graue Theorie ist. Nur in Berlin ist Stand jetzt eine Antragstellung überhaupt möglich – was in der Presse als Wahlkampfgeschenk der Regierung an die Bürger gewertet wird.
Corona-Testpflicht, Zulassung für Teststellen
Ab dem 1. März, und damit früher als erwartet, endet die Corona-Testpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Damit endet auch die Möglichkeit, einen kostenlosen Schnelltest im Testzentrum zu machen. Diese war bereits eingeschränkt worden, jedoch für bestimmte Gruppen noch möglich.
Ab dem 1. März läuft die Corona-Testverordnung aus, damit verlieren die Teststationen in Deutschland ihre Zulassung. Wer einen PCR-Test ab März benötigt, muss zum Arzt.
Zeitumstellung im März 2023
Die Zeit wird in diesem Jahr wieder umgestellt. Die Diskussionen der letzten Jahre rund um die Abschaffung der Zeitumstellung sind im Sande verlaufen, sodass Sie sich Ende März auf die Sommerzeit freuen können. Vom 25. zum 26. März wird die Uhr von 2 Uhr nachts auf 3 Uhr vorgestellt.
Versicherungskennzeichen
Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
Änderungen von Krombach ab März 2023
Krombacher zieht nach und erhöht ebenso wie viele andere Brauereien in den letzten Wochen die Preise ab März für alle Biersorten. Rund ein Euro mehr wird der Kasten Bier zukünftig kosten. Betroffen von der Preissteigerung sind auch die nichtalkoholischen Getränke Schweppes, Vitamalz und Orangina.
Aldi Süd: Magazin gibt es nur noch elektronisch
Eine Neuerung führt Aldi Süd für alle Kunden ein: Ab März 2023 wird aus Gründen des Umweltschutzes das gedruckte Werbeprospekt „Aldi Inspiriert“ nicht mehr ausgeliefert. Dieses kann nur noch elektronisch eingesehen werden, zum Beispiel auf der Firmenhomepage, per WhatsApp oder in anderen Portalen.
Die wöchentlichen Anzeigenhefte soll es indes weiterhin in Papierform geben, zusätzlich aber auch digital. Kunden haben die Möglichkeit, die aktuellen Ausgaben per WhatsApp anzufordern. Diesen Service bieten inzwischen auch andere Händler, wie Kaufland, Metro, Netto, Penny und Rewe an.
Solarpflicht für Gewerbebauten
Im letzten Jahr wurde die Bayerische Bauordnung geändert. Darin ist eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von staatlichen Gebäuden vorgesehen. Ab März 2023 greift die Solarpflicht dann auch für Neubauten bestimmter Industrie- und Gewerbebauten und ab Juli 2023 für sonstige Nicht-Wohngebäude.
EU-Ökoverordnung wird ausgeweitet
Die EU-Ökoverordnung führt eine Änderung ein und wird zum 1. März 2023 ausgeweitet. Sie reguliert unter anderem den Stromverbrauch für elektronische Displays wie Fernsehgeräte.
Hierunter fallen ab März auch Geräte der Premiumklasse, wie 8K-Fernseher, aber auch sogenannte OLED-TVs. Für einige Geräte wird es also dunkel, denn bis zum 1. März noch nicht in Verkehr gebrachte TV-Geräte, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr in der EU verkauft werden.
Amazon stellt smarten Service ein
Wer ein smartes Hausgerät wie eine Kaffeemaschine oder einen Drucker besitzt, das hin und wieder Nachschub braucht, konnte sich bislang mit dem Service „Dash Replenishment“ von Amazon die benötigten Utensilien direkt nach Hause schicken lassen – angefordert durch das Gerät, wenn es erkennen konnte, dass dieser bald benötigt würde.
Durch eine Änderung im März 2023 ist es damit allerdings vorbei. Am 31. März 2023 läuft der Service aus und kann nicht ersetzt werden, sofern nicht schon bis 11. Januar ein Umstieg auf „Alexa Skill“ erfolgt ist. Wer das nicht gemacht hat oder kein Alexa-Gerät besaß, schaut künftig in die Röhre und muss sich seinen Nachschub wieder händisch selbst bestellen.
Neue Förderung für Immobilien
Am 1. März startet ein neues KfW-Förderprogramm für angehende Immobilienbesitzer. „Klimafreundlicher Neubau“ heißt das Programm, es hat die Programmnummer KfW 297/298. Der Vorteil: Es bietet sehr günstige Kredite für den Bau oder Kauf eines neuen Wohnhauses. Der Knackpunkt: Es gelten dabei strenge Nachhaltigkeitsstandards: Der Neubau muss unter anderem einen recht hohen Energiestandard EH 40 haben und es dürfen keine fossilen Heizsysteme (etwa Öl-, Gas- oder Pelletheizungen) eingebaut werden.
EZB trifft sich zur Zinssitzung
Der Rat der Europäischen Zentralbank kommt am 16. März zu seiner turnusmäßigen Zinssitzung zusammen. Es gilt als ausgemacht, dass die Währungshüter angesichts der Inflation die Leitzinsen erneut erhöhen werden. Steigende Leitzinsen bedeuten für Verbraucher in der Regel teurere Kredite, aber auch höhere Zinsen auf Sparguthaben.
Poststreiks
Kunden der Deutschen Post müssen sich weiter auf Behinderungen einstellen: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.
Bahn-Lounges
Die Deutsche Bahn schränkt den Zugang zu ihren speziellen Wartebereichen an großen Bahnhöfen ein. Wer die Lounges ab 1. März nutzen will, braucht grundsätzlich eine Fernverkehrsfahrkarte. Bisher konnten auch Bahnbonus-Statuskunden diese Bereiche nutzen. Damit ist dann Schluss.
mh
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