Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen
Bierpreis, Maskenpflicht, Verbandskasten, Komet: Das ändert sich zum 1. Februar 2023
Auch im Februar 2023 kommen auf die Menschen wieder einige Veränderungen zu – denn neue Gesetze und Verordnungen treten in Kraft. rosenheim24.de liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich ab Februar an einigen Stellen auf steigende Kosten vorbereiten. Doch es gibt auch gute Nachrichten:
Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr
Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, soll bis Anfang Februar das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung keine Pflicht mehr sein. Mehrere Bundesländer - wie zum Beispiel Bayern - haben dies bereits umgesetzt. Alle anderen ziehen nun nach. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen. In Bayern und Baden-Württemberg dürfen zudem Beschäftigte in Arztpraxen ab Februar wieder ohne Mund-Nasen-Schutz zur Arbeit kommen.
Weniger Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Auch am Arbeitsplatz werden die gesetzlichen Corona-Regeln gelockert: Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung soll voraussichtlich zum 2. Februar auslaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.
Gas- und Strompreisbremse
Eine Neuerung betrifft die Gas- und Strompreisbremse: Ab März gibt es nämlich entscheidende Entlastungen für Gas- und Stromkunden. Für 80 Prozent des jeweiligen bisherigen Gasverbrauchs soll es eine Brutto-Preisgarantie von 12 Cent pro Kilowattstunde geben. Beim Strom sind in einem ähnlichen Modell 40 Cent pro Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Ende von Energiesparlampen
Ab 25. Februar dürfen bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Das Verbot gilt für Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Der Handel darf danach noch Restbestände verkaufen.
Masken im Verbandskasten
Vor einem Jahr wurde eine neue Norm für Auto-Verbandskästen festgelegt, die ab Februar 2023 gültig ist. Ab dem 1.2.2023 gilt für Verbandskästen in Fahrzeugen die neue DIN-Norm 13164:22. Diese legt fest, dass Autofahrer einen Verbandskasten mit sich führen müssen, der zusätzlich zur bisherigen Ausstattung zwei Gesichtsmasken enthält. Dafür brauchen das Dreieckstuch und das Verbandstuch nicht mehr mitgeführt werden. Ein neuer Verbandskasten muss nicht extra dafür gekauft werden. Allerdings muss der vorhandene um die beiden Masken erweitert werden.
Neues Windkraft-Gesetz in Kraft
Das Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft, mit dem die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 dann zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Diese Ziele werden bisher in den meisten Ländern bei weitem nicht erreicht - die Spanne liegt in den Flächenländern zwischen rund zwei Prozent in Schleswig-Holstein und 0,2 Prozent in Baden-Württemberg.
Komet am Himmel
Anfang Februar 2023 lohnt sich der Blick zu den Sternen: Der Komet C/2022 E3 (ZTF) kann bereits Anfang des Monats beobachtet werden. Er kommt der Erde dann so nah, dass er mit bloßem Auge erkennbar ist. Experten machen Hoffnung für die zweite Februarwoche, die ein Beobachtungsfenster am Abendhimmel bringt. Am 10. und 11. Februar wird C/2022 E3 dicht am Mars vorbeiziehen.
Bier wird teurer
Verbraucher müssen mit steigenden Bierpreisen rechnen. Mehrere Brauereien haben Preiserhöhungen angekündigt, etwa die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöht die Preise bereits zum 29. Januar. Krombacher plant den Schritt zum 1. März.
Poststreiks
Noch unklar ist, wie sich die Warnstreiks bei der Deutschen Post entwickeln. Die nächsten Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi sind für den 8. und 9. Februar angesetzt. Weitere Ausstände sind also möglich.
mh
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