Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen
Kindergeld, Krankmeldung, Euro, Führerschein: Das ändert sich zum 1. Januar 2023
Auch im Januar 2023 kommen auf die Menschen wieder einige Veränderungen zu – denn neue Gesetze und Verordnungen treten in Kraft. rosenheim24.de liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich ab Januar an einigen Stellen auf steigende Kosten vorbereiten. Doch es gibt auch gute Nachrichten:
Bürgergeld
Das Bürgergeld löst das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten aber erst zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern können.
Kindergeld
Das Kindergeld steigt auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von aktuell 5620 Euro auf 5760 Euro ab Januar 2023. Dieser Freibetrag wird vom Finanzamt ermittelt, wenn die Einkommenssteuererklärung eingereicht wird.
Wohngeld
Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich. Zudem sind deutlich mehr Menschen antragsberechtigt. Den staatlichen Mietzuschuss können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.
Führerschein-Umtausch
Autofahrerinnen und Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben.
Mehrwegpflicht
Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Hierbei darf das Produkt in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein, als das Produkt in der Einwegverpackung. Den Inhabern ist es allerdings erlaubt, Pfand für die Mehrwegverpackung zu nehmen. Ausgenommen von der Pflicht sind lediglich Imbisse, Kioske und Spätkauf-Läden.
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Der Beitrag war 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 Prozent gesunken - schon damals war aber vorgesehen, dass er Anfang 2023 wieder steigt. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.
Steigende Krankenkassenbeiträge
Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge - momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent - um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.
Euro-Münzen
Im Geldbeutel wird sich 2023 für Bürger nicht nur finanziell etwas ändern, auch der Euro verändert sich: Ab Januar 2023 werden neue Euro-Münzen in den Umlauf gebracht. Das hängt damit zusammen, dass Kroatien am 1. Januar der EU beitritt, weshalb neue kroatische Münzen geprägt werden.
Keine Impfpflicht für Pflegekräfte
Die seit März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fällt aller Voraussicht nach weg.
Klimaabgabe fürs Heizen
Vermieter müssen sich in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.
Frist für Grundsteuererklärung
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.
Änderungen bei Midi-Jobs
Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Tabaksteuer
Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.
Steuervergünstigung für Autogas
Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.
Lkw-Maut
Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.
Lieferkettengesetz
Für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten gilt ab sofort das Lieferkettengesetz, dessen Ziel es ist, Menschenrechte in internationalen Lieferketten zu schützen. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren.
mh
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