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Nach Nachweis in Siegsdorf

Landrat Walch will Braunbär nicht in seinem Kreis akzeptieren und spricht von „Entnahme“

Eindeutig ein Bär: Das bestätigte am Montag, 8. Mai, das Landesamt für Umwelt über diesen Fotonachweis aus einer Wildkamera im Landkreis Traunstein.
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Eindeutig ein Bär: Das bestätigte am Montag, 8. Mai, das Landesamt für Umwelt über diesen Fotonachweis aus einer Wildkamera im Landkreis Traunstein.

Nach dem Nachweis eines Braunbären im Landkreis Traunstein mit Hilfe einer Wildkamera hat sich Landrat Siegfried Walch ablehnend zu dem Tier geäußert: „Wenn ein Bär bei uns in der Region heimisch wird, ist das eine Gefahr für die Sicherheit von Mensch und Tier.“

Landkreis Traunstein - Abermals ist ein Bär in den bayerischen Alpen nachgewiesen worden. Das Tier tappte am vergangenen Sonntag in eine Wildtierkamera im südöstlichen Landkreis Traunstein, übereinstimmenden Berichten zufolge soll es sich um den Ort Siegsdorf handeln.

Auf einer Aufnahme (siehe Artikelbild) ist zweifellos erkennbar, dass es sich um einen Bären handelt. Der Jäger, der die Kamera aufgestellt habe, habe am Sonntag auch Spuren entdeckt. 480 Meter entfernt von seinem Haus seien Tatzenspuren auf einem Weg zu sehen gewesen, berichtete der Mann der abenzeitung-muenchen.de. Da die Abdrücke nur rund 20 Zentimeter lang gewesen seien, vermutet der Jäger ein kleineres Tier. Das Tier auf den Aufnahmen der Wildkamera wiederum sieht deutlich größer aus.

Der Bär sei eine Gefahr für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung, meinte nun Traunsteins Landrat Siegfried Walch (CSU). „Ein Nebeneinander von großen Beutegreifern und Weidehaltung ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Besonders dramatisch wird das natürlich im Bereich der Almwirtschaft. Aber es betrifft generell die gesamte Landwirtschaft. Bei uns stehen die Tiere auf der Weide. Gerade diese strikt tierwohlorientierte Haltung gerät in Gefahr“, teilte er am Dienstag.

Walch warnte davor, dass der Braunbär dauerhaft in dem oberbayerischen Landkreis leben könnte. „Wenn ein Bär bei uns in der Region heimisch wird, ist das eine Gefahr für die Sicherheit von Mensch und Tier.“

Er deutete insofern auch die Möglichkeit eines Abschusses an. „Wir werden umgehend die rechtliche Situation prüfen, ob und ab wann eine Entnahme geboten ist.“ In der Diskussion um die Duldung von Wolf oder Bär wird unter der sogenannten Entnahme üblicherweise die Tötung der Tiere verstanden. Zuletzt hatte es in Bayern insbesondere Forderungen gegeben, die wie Braunbären streng geschützten Wölfe leichter abschießen zu können.

Bereits im April hatte die Behörde von Tatzenabdrücken eines Bären im Schnee berichtet. Danach wurden im oberbayerischen Kreis Rosenheim auf einer Alm gerissene Schafe gefunden, die nach bisherigen Erkenntnissen von einem Bären angegriffen worden waren.

Im Unterschied zum Bären, der in Oberaudorf nachgewiesen wurde, hielt sich das Tier in Siegsdorf rund 300 Höhenmeter tiefer im Tal und somit deutlich näher am Dorf auf.

mz/dpa

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