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Ihm wird sexuelle Belästigung vorgeworfen

Karriere vorbei: So steht es ums Verfahren gegen den Präsidenten des Landgerichts Traunstein

Der Präsident des Landgerichts Traunstein, Prof. Dr. Ludwig Kroiß, soll eine Angestellte sexuell belästigt haben.
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Der Präsident des Landgerichts Traunstein, Prof. Dr. Ludwig Kroiß, soll eine Angestellte sexuell belästigt haben.

Der Vorwurf lautet sexuelle Belästigung: Im Juli wurde bekannt, dass Ermittlungen gegen Prof. Dr. Ludwig Kroiß bereits abgeschlossen sind - jetzt gibt es neue Entwicklungen im Fall des Präsidenten des Traunsteiner Landgerichts.

Traunstein/München - Seine steile Karriere in der bayerischen Justiz ist so gut wie vorbei, das steht jetzt bereits fest. Ludwig Kroiß, Präsident des Traunsteiner Landgerichts, wurde vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Entscheidung fiel bereits am 13. Oktober vor dem Bayerischen Dienstgericht. Denn gegen Kroiß wurde ermittelt: sexuelle Belästigung wirft man ihm vor. Eine Angestellte soll er im September 2021 umarmt und dann überraschend direkt auf den Mund geküsst haben. Die Staatsanwaltschaft München schloss ihre Ermittlungen dazu im Frühjahr ab und beantragte einen Strafbefehl.

Kroiß und Angestellte bemühen sich um außergerichtliche Einigung

Der Strafbefehl wurde aber noch immer nicht erlassen, teilt das Amtsgericht München auf Anfrage von chiemgau24.de mit. „Das Verfahren nimmt weiter Zeit in Anspruch, da die Beteiligten bemüht sind, einen außergerichtlichen Ausgleich zu erzielen“, teilt ein Gerichtssprecher mit - und weiter: „Die Verteidigung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Schuldfrage hiervon nicht berührt wird.“ Sein presserechtlicher Anwalt, Gernot Lehr, teilte mit, dass Ludwig Kroiß den Vorwurf bestreite. Andererseits: Für eine vorläufige Suspendierung müsse es aber überwiegend wahrscheinlich sein, dass der Betroffene ein Dienstvergehen begangen habe und wohl im Disziplinarverfahren aus dem Dienst entfernt werde, so ein Sprecher des Oberlandeslandesgerichts München.

Vom Dienst suspendiert und Beschwerde dagegen eingelegt

Auch wenn Ludwig Kroiß Beschwerde gegen seine Suspendierung eingelegt hat: den (höchsten) Posten am Traunsteiner Landgericht hätte er wohl sowieso nicht mehr lange innegehabt. Denn unabhängig davon habe der 65-Jährige zum 31. Januar 2024 ohnehin seinen Eintritt in den Ruhestand beantragt. Auch im jüngsten hauseigenen Organigramm des Traunsteiner Landgerichts vom 24. Oktober taucht Kroiß‘ Name bei der Zusammensetzung des Präsidiums nicht mehr auf. An der Spitze steht dort momentan Vizepräsidentin Andrea Titz.

Ob gegen Kroiß jemals öffentlich verhandelt wird, bleibt unklar. Auch wenn der Strafbefehl erlassen werden sollte, landet der Fall nur öffentlich vor Gericht, wenn der Landgerichtspräsident Einspruch dagegen einlegt. Ansonsten gilt die von der Staatsanwaltschaft im Strafbefehl festgesetzte (Geld-)Strafe. Die Zuständigkeit des Münchner Amtsgerichts erklärt sich übrigens dadurch, weil sich die Traunsteiner Richter in dem Fall für befangen erklärten. Bereits die Ermittlungen wurden nicht von der Traunsteiner, sondern von der Münchner Staatsanwaltschaft geführt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

xe

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