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„Es ist zu viel vorgefallen“

Drogenhandel und Faustschlag gegen Polizisten – „Gangsta-Rapper“ in Laufen verurteilt

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Drogenhandel im großen Stil, dazu ein Faustschlag ins Gesicht eines Beamten – der selbsternannte Freilassinger „Gangsta-Rapper“ stand nicht zum ersten Mal vor dem Laufener Schöffengericht. Sechs Taten werden ihm in der Anklageschrift zur Last gelegt. Für eine Bewährung reichte es am Ende nicht mehr.

Laufen – Am 31. August dieses Jahres gab es eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung. Der Freilassinger Handwerker, der sich als „Gangsta-Rapper“ inszeniert, hatte eine Bundespolizistin bezichtigt, in Salzburg Drogen anzubieten und zu verkaufen. Das war nachweislich falsch. Nun folgte am Laufener Schöffengericht der zweite Teil seines Verfahrens. Sechs Taten listete die dreiseitige Anklageschrift auf, darunter Drogenhandel im großen Stil und ein Faustschlag ins Gesicht eines Beamten. „Es ist zu viel vorgefallen“, begründete Vorsitzender Martin Forster am Ende die zweieinhalb Jahre, auf die es naturgemäß keine Bewährung mehr geben kann.

Der Reihe nach: Im Juli 2022 kaufte der 25-Jährige ein Kilogramm Marihuana. Im August übernahm er ein weiteres Kilo an einem Discounter-Parkplatz in Laufen. Dieser Stoff fand sich am Folgetag in seiner Freilassinger Wohnung, dazu fünf Gramm Kokaingemisch und weitere 80 Gramm Marihuana. In Folge listete die Anklageschrift Drogenverkäufe zu einem Gesamtbetrag von 1510 Euro auf. Unter den 48 000 Bildern auf dem Mobiltelefon des Freilassingers fanden sich welche mit viertausend Euro Bargeld. 

Dem Arbeitgeber seiner damaligen Partnerin soll der Angeklagte mit dem Erstechen gedroht haben. Und schließlich wankte der Mann mit seinem Kumpel betrunken und drogenberauscht auf der Bundesstraße zwischen Saalbrücke und Stadt. Der Versuch von zwei Beamten, die Männer in Sicherheit zu lotsen, endete mit einer Nasenbeinprellung und Kopfschmerzen eines Freilassinger Polizisten. Schließlich versammelten sich fünf Streifenwagen rund um den Verkehrsknotenpunkt. 

Sozialpädagoge attestiert „desolates Sozialverhalten“

Nach den fünf Ordnungskräften nahm auch der aktuelle Therapeut des Angeklagten im Zeugenstand Platz. Der Sozialpädagoge attestierte dem Freilassinger ein zunächst „desolates Sozialverhalten“, das sich inzwischen gebessert habe. „Doch die Impulskontrolle bleibt ein Thema.“ Der Freilassinger hat 14 Vorstrafen, einige davon in Österreich, wo er erst im Vormonat zu zwei Jahren verurteilt worden war. Weil er Hintermänner und Drogenhändler in Österreich benannt hatte, sei er auf einem Freilassinger Parkplatz von vier Männern mit Totschläger, Schlagring und Baseballschläger bedroht worden, berichtete er. Sein Therapeut bestätigte, dass der Angeklagte auch in der Klinik drei heimliche Konsumenten benannt hatte, was zu deren Entlassung führte. Eindeutig war die Aussage des Handwerkers zu seinen zwei Monaten Haft: „Im Knast ist es noch schlimmer als draußen, da kriegst schneller Stoff.“ Zu einem reingeschmuggelten „Mini-Handy“ meinte er: „Da hat jeder eins.“ 

Staatsanwalt David Heberlein erlebte diese Verhandlung „weniger konfliktträchtig“ als die letzte. Er würdigte die Aufklärungshilfe des Angeklagten einerseits, andererseits sei er „mit Wohlwollen“ herausgekommen und werde gleich wieder straffällig. Heberlein gestand, dass er heute mit der Vorstellung von „knapp unter vier Jahren“ in die Verhandlung gegangen sei, nach Abwägung aller Aspekte aber zwei Jahre und zehn Monate beantragte.

Den tätlichen Angriff auf den Beamten wollte Rechtsanwalt Professor Dr. Florian Eder am „untersten Rand der Tätlichkeit“ sehen, nicht zuletzt sei sein Mandant dabei selbst verletzt worden, denn der 38-jährige Beamte hatte eingeräumt, zurückgeschlagen zu haben. „Er wollte eigentlich weg“, betonte der Verteidiger und würdigte dessen Aufklärungshilfe, die ihm „im Knast einen schweren Stand“ bescheren würde. Drogenkauf und Handel wurden eingeräumt. Eder bat nochmal um eine Bewährungschance, was eine Strafe nicht über zwei Jahre bedeutet hätte. 

„Mein Umfeld war nicht förderlich“

Der Angeklagte hatte eine handschriftliche Erklärung vorbereitet, worin er seine „Fehler“ einräumte und die sehr bereue. „Mein Umfeld war für meine Entwicklung nicht förderlich“, sah der 25-Jährige ein und versprach „Besserung“. Das Schöffengericht urteilte auf zweieinhalb Jahre und den Einzug von Handy und 1510 Euro an Wertersatz. Vorsitzender Forster würdigte das Geständnis und lobte die Beratung der Verteidigung, ansonsten wäre es wohl an die „Obergrenze“ gegangen, was beim Schöffengericht am Amtsgericht vier Jahre bedeutet. 

Verteidiger Eder informierte, dass in Österreich eine Wiederaufnahme der letzten beiden Verfahren angestrebt werde, weil sein Mandant da einmal nicht dabei gewesen sei. Gegen dieses aktuelle Urteil in Laufen werde er „taktisch“ Rechtsmittel einlegen, damit der Angeklagte seine Therapie bis zum März 2024 abschließen könne. Martin Forster erwartet jedoch nicht, dass die Justiz bis dahin „reingrätschen“ würde. 

hhö

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